Waldorfschulen: Rudolf Steiners Ideologien zum Rassismus

Sie ist ins Gerede gekommen, die Waldorf-Pädagogik. Viele Eltern, die es sich leisten konnten, ihren Kindern die angeblich bessere Bildung und Erziehung in Rudolf Steiners anthroposophischen, sogenannten Freien Schulen zukommen zu lassen, wandten sich enttäuscht ab.

Sie hatten erkannt, daß Ihre Kinder hier ihre fürs Lernen besonders wertvolle Lebenszeit mit durchgehender Unterforderung vertrödelten, und daß viele der steinerschen Lehren einer Nachprüfung nicht standhalten, ja blühender Unsinn sind.

Gewalt an Steiner-Schulen

„Ende 2005 befragte das von dem Kriminologen Christian Pfeiffer geleitete Forschungsinstitut 5529 Viertkläßler, darunter 214 Waldorfschüler, und 14301 Neuntkläßler, von denen 306 eine Waldorfschule besuchten“, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) am 8. Juli 2007.

Die Resultate: „Zwar gibt es an Waldorfschulen kaum Kriminalität im Sinne von schwerer Körperverletzung, Raub, Erpressung. Auch geben lediglich ein Viertel der Waldorfschüler an, sie fühlten sich von den Lehrern nicht ernst genommen, während an staatlichen Schulen fast jeder zweite Schüler der Aussage beipflichtet.

„Gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen“ stimmen an Steiners Schulen 0,4 Prozent der Jugendlichen zu. An staatlichen Haupt- und Gesamtschulen sind hingegen neun beziehungsweise sechs Prozent etwa der Meinung, ein Mann dürfe seine untreue Ehefrau züchtigen.“ „Wohl aber werden Schüler nirgends häufiger geschlagen oder getreten oder wird ihr Eigentum zerstört als an Waldorfschulen.“

Steiners Rassenlehre

Zu den eigentümlichen Lehren des Rudolf Steiner gehört seine Rassenlehre, die er im ersten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts in Vorträgen ausbreitete und die noch heute gedruckt erhältlich sind unter dem Titel: „Die Mission einzelner Volksseelen im Zusammenhang mit der germanisch-nordischen Mythologie“. Darin stelle Steiner seine Reinkarnationslehre vor, berichtet die FAS.

schwarze KinderDie Völker werden von Erzengeln geleitet. Diese seien „Weisheiten, die auf der Stufe stehen, die wir einst erreichen werden, wenn wir von unserem Ich aus umarbeiten werden den Lebensleib in Lebensgeist oder Buddhi“, führt die Zeitung Steiner an. Sieben historische „Wurzelrassen“ habe es gegeben, und fünf „Menschenrassen“ gäbe es heute.

Der „weißen europäischen“ Rasse komme als „Jupiterrasse“ der Höchstrang zu. Jupiter wirke sich vorteilhaft „auf die Teile des Nervensystems“ aus, „die im Gehirn und Rückenmark zentriert sind“. „Die denkenden Weißen seien dazu bestimmt, ,den Weg zu machen durch die Sinne zum Geistigen’ und damit zum Endziel aller Inkarnation, dem Menschen als Geistwesen.“

Die Indianer dagegen „als die Angehörigen der „Saturnrasse“ mußten laut Steiner untergehen, weil der finstere „Saturn-Einfluß“ über das „Drüsensystem“ zu „einer Art Verknöcherung“ führte, „wie dies im Äußeren doch deutlich sich offenbart“.“

Die Hautfarbe der „schwarzen Rasse“ „sei das Ergebnis eines geringen ,Ich-Gefühls’“. Das zeichnet – nach Steiner – Menschen aus, die auf der Leiter der Inkarnationen auf niederer Stufe stehen. Den Einwirkungen der Sonne zu sehr ausgesetzt, seien die „Neger“ in ihrer angeblich schwach entwickelten „Ich-Wesenheit“ wie Pflanzen: „Sie setzten unter ihrer Haut zu viel kohlenstoffartige Bestandteile ab und wurden schwarz“ – wie die Kohle eben.

Daher komme des „Negers“ „Triebleben. Im Neger wird da drinnen fortwährend richtig gekocht“, heiße es bei Steiner.

Bücher auf dem IndexSteiner-Bücher auf den Index!

Inzwischen hat das Bundesfamilienministerium beantragt, zwei Bände der Steiner-Gesamtausgabe, in denen offenbar diese Gedanken nachzulesen sind, auf den Index jugendgefährdender Schriften zu setzen. Noch prüft die Bundesprüfstelle. Denn es stellt sich die Frage, ob die Rassenlehre des Rudolf Steiner heute noch immer an den Waldorf-Schulen gelehrt wird.

Das sei schwierig festzustellen, weil es an den Waldorf-Schulen keine verbindlichen Lehrbücher gäbe, sondern nur „Epochenhefte“. Das sind „Mitschriften der Monologe der jeweiligen ,Erziehungskünstler’“.

Monologe abhaltende Lehrende sind allerdings schwerlich als Künstler in Sachen Erziehung erkennbar. Einige „Epochenhefte“ seien entdeckt worden, die Anklänge an Steiners Rassismus beinhalteten.

Was ist Rassismus?

Der Begriff „Rassismus“ allerdings harrt noch der allgemeingültigen Bestimmung. Nach der völkermordenden Rassenüberheblichkeit der Europäer in den vergangenen fünf Jahrhunderten bricht heute ein Tabu, wer das Wort Rasse in den Mund nimmt.

Der Negativbegriff „Rassismus“ aber zeichnet die Sprechenden aus, weil er die Ablehnung einer Herabsetzung von Menschen ihrer Hautfarbe wegen beinhaltet. Steiners Rassenlehre ist nicht nur wegen ihrer haarsträubenden Begründungen, sondern vor allem als Rassendiskriminierung, somit Rassismus, klar abzulehnen. Denn sie stellt eine Wertehierarchie der Rassen auf. Sie beleidigt damit die Würde der meisten Menschen, nämlich die der dunkelhäutigen Völker.

Ideologien, die andererseits die Besonderheit jeder Rasse leugnen, beleidigen ebenfalls die Menschenwürde. Jeder Mensch ist, wie er ist. Es widerspricht – philosophisch gesprochen – dem göttlichen Willen zur Erhaltung der Eigenform (M. Ludendorff), d.h. in diesem Falle dem menschlichen Willen, sich in allen seinen Persönlichkeitsmerkmalen zu bewahren und nicht wie ein „rauher Stein behauen“ zu werden, so daß alle Unterschiede bis zur Unkenntlichkeit des angeborenen Besonderen verschwinden.

„Alle sind gleich – alle sind verschieden“, las ich neulich als Motto über der Eingangstür eines Kindergartens. Das gefiel mir: Alle sind gleich an Menschenwürde, an der angeborenen Gewißheit, ein Recht auf Freiheit zu haben, gleich am Recht, die eigenen Fähigkeiten im guten Sinne zu entfalten und die angeborene Eigenart unangefochten zu leben.

Denn alle sind verschieden in ihrer angeborenen Wesensart, und das ist das Zeichen der unendlichen Mannigfaltigkeit göttlichen Lebens. Die Leugnung der Rassenunterschiede ist Blindheit gegenüber den Möglichkeiten des Lebendigen, die in jeder Rasseneigenart liegen, sie ist die Leugnung des Rechts auf die Verwirklichung der eigenen Wesensart, auf deren Unverletzbarkeit.

Heidrun Beißwenger