Mietrecht Treppenhaus: Was ist erlaubt / verboten?

Mieter sind oft verunsichert, welche Rechte und Pflichten sie nach dem Mietrecht im Treppenhaus haben. Da das Treppenhaus von allen Mietern benutzt wird, kommt es daher immer wieder zu vermeidbaren Streit und Ärger.

Mietrecht – Treppenhaus

Die Regeln für Mieter im Treppenhaus stammen von einschlägigen Veröffentlichungen des Deutschen Mieterbundes (Stand 2013). Sie sollen als grobe Orientierung für Mieter dienen, ersetzen jedoch keine kompetente Rechtsberatung.

Mietrecht im Treppenhaus - was ist erlaubt - was ist verboten?

Daher empfehlen wir im Streitfall Kontakt mit Ihrem ortsansässigen Mieterbund – oder einem Anwalt – aufzunehmen, der Ihren konkreten Fall kompetent beurteilen kann. In dieser Übersicht haben wir eine Zusammenfassung über die Rechte und Pflichten von Mietern im Treppenhaus erstellt.

Mietrecht: Kinderwagen im Treppenhaus?

Das Abstellen des Kinderwagens in einem Treppenhaus ist weder pauschal erlaubt noch verboten. Hier kommt es auf Ihre Wohnsituation an, d. h., es muss genauer untersucht werden, was zumutbar ist und was nicht. Da die Regeln hierzu etwas differenzierter sind, haben wir einen extra Artikel „Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?“ verfasst, in dem diese Regeln genau und verständlich beschrieben werden.

Mietrecht: Fahrrad im Treppenhaus

Fährräder dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden und ein Verbot im Mietvertrag ist auch vor Gericht gültig. Sind keine Stellplätze für Fahrräder vorhanden, können sie gewöhnlich im Keller oder in der Wohnung geparkt werden.

Mietrecht: Putzen und Reinigen im Treppenhaus

Im Mietvertrag kann festgelegt werden, dass das Reinigen des Treppenhauses Sache des Vermieters ist. Die dafür anfallenden Kosten (z. B. für einen Hausmeister oder Reinigungskraft) kann er dann dem Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen.

Mietrecht im Treppenhaus - allgeineme Recht e und Pflichten

Ist laut Mietvertrag der Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich, sollte im Mietvertrag oder der Hausordnung eindeutig geregelt sein, wann, wie viel und wie oft vom Mieter geputzt werden muss.

Nimmt der Mieter diese Pflicht nicht ernst, d. h. lässt Putzdienste aus und putzt nicht gründlich genug, dann kann der Vermieter eine Verwarnung aussprechen. Ändert dies die Nachlässigkeit des Mieters nicht, kann der Vermieter auch Schadensersatz einfordern. Der Vermieter könnte beispielsweise eine Reinigungskraft beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen.

Die im Mietvertrag dazu festgelegten Regeln können vom Vermieter jedoch nicht ohne Zustimmung des Mieters einfach verändert werden.

Mietrecht: Müll im Treppenhaus

Müllbeutel, Kompost oder Gelbe Säcke dürfen nur kurzfristig (z. B. zum kurz darauf folgenden Abtransport in die Mülltonne) vor der Tür zwischengelagert werden. Die Betonung liegt hier auf „kurzfristig“, d. h. eine längere Lagerung über Stunden oder Tage wäre eindeutig untersagt.

Wer seinen Müll längere Zeit im Treppenhaus lagert, kann vom Vermieter abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Nachbarn hätten bei starker Geruchsbelästigung das Recht die Miete zu mindern.

Mietrecht: Schuhe im Treppenhaus

Schuhe dürfen im Treppenhaus nicht gelagert oder längerfristig abgestellt werden. Manche Nachbarn und Vermieter dulden meist, dass bei schlechtem Wetter die Schuhe kurzzeitig vor der Tür stehen bleiben können. Sie dürfen jedoch andere Mieter nicht behindern, Stolperfallen sein oder Zugangswege zu Türen oder für die Feuerwehr etc. behindern. Werden Personen verletzt (z. B. stolpern über die Schuhe), kann der Mieter evtl. sogar zur Rechenschaft gezogen werden. (Siehe auch den Artikel „Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?„)

Mietrecht: Schränke und Regale im Treppenhaus

Schränke, Schuhregale, Besenschränke oder sonstige Regale darf der Mieter nicht im Treppenhaus lagern. Treppenhäuser sind Gemeinschaftsräume und nur insofern mit vermietet, als der Mieter einen Zugang zur Wohnung bekommt. Es kann Ausnahmen geben, wenn dies explizit mit dem Vermieter vereinbart wurde und keinen Nachbarn stört.

Mietrecht: Rollator und Rollstuhl im Treppenhaus

Laut dem LG Hannover (20 S 39/05) kann ein Rollator oder Rollstuhl eines Mieters im Treppenhaus gelagert werden, falls keine extra Stellplätze dafür ausgewiesen sind und ein Transport in die Wohnung nicht zumutbar ist. Hier gelten ähnliche Regeln, wie bei Kinderwagen (siehe Artikel oben). Er sollte jedoch keine Zugangswege oder Nachbarn behindern und – falls möglich – zusammengeklappt werden.

Mietrecht: Blumen, Bilder und Deko im Treppenhaus

Blumen auf der Fensterbank, Bilder, Heiligenfiguren oder sonstige kleinere Deko-Gegenstände sind Geschmacksache, d. h., deren Aufstellung sollte mit dem Vermieter und den Mietern abgesprochen sein. Ein Recht das Treppenhaus zu gestalten, haben Mieter nicht. Beim Aufstellen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass sie weder ein Hindernis noch eine Gefahr (Kaktus an der Treppe) für andere darstellen. Kleinere Dekos (wie ein Adventskranz an der Wohnungstür o. ä.) behindern niemanden und können auch nicht verboten werden.

Mietrecht: Rauchen im Treppenhaus

Rauchen in der Wohnung oder dem Treppenhaus ist grundsätzlich erlaubt, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung verboten wurde. Ist ein Rauchverbot ausgesprochen, gilt dies dann meist auch für Flure, Keller und Speicherräume.

Ist das Rauchen nicht explizit verboten, darf der Mieter jedoch auch nicht ständig oder regelmäßig im Treppenhaus rauchen (z. B. damit die Wohnung nicht nach Rauch stinkt). Rauch kann von Nachbarn als Geruchsbelästigung empfunden und entsprechend abgemahnt werden. Das gilt auch für das „Lüften“ einer verrauchten Wohnung ins Treppenhaus. Hier sind mittlerweile Urteile bekannt, bei denen Mietern sogar wegen dauerhafter Geruchsbelästigung gekündigt wurde.

Mietrecht: Koch- und sonstige Gerüche im Treppenhaus

Üblicherweise müssen Mieter Kochgerüche – auch wenn mit Gewürzen wie Knoblauch oder anderen stark riechenden exotischen Gewürzen gekocht wurde – dulden, sofern man diese Gerüche nicht vermeiden kann. Ein spezielles Lüften – d. h. die Kochgerüche extra ins Treppenhaus abziehen zu lassen – ist jedoch nicht gestattet.

Eine starke Geruchsbelästigung – z. B. durch nicht gereinigte Katzenklos, stinkende Wäsche, verdorbene Speisereste – muss jedoch nicht geduldet werden. Verursacher können vom Vermieter abgemahnt werden bzw. wenn sich der Mieter nicht bessert, kann dies auch ein Kündigungsgrund sein.

Mietrecht: Haustür abschließen

Es gibt keine eindeutige Regel, ob eine Haustür vom Mieter nachts abgeschlossen werden muss oder nicht. Der Vermieter kann aber im Mietvertrag oder der Hausordnung eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter treffen.

Mietrecht: Kinder und Kinderspiele im Treppenhaus

Kinder haben – wie jeder andere Erwachsene auch – das Recht das Treppenhaus zu nutzen. Das Treppenhaus ist jedoch kein öffentlicher Spielplatz, d. h. „Verfolgungsrennen“ oder ständiges Aufzugfahren sind nicht erlaubt.

Andrea Munich