Mietrecht: Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

In größeren Mehrfamilienhäusern kann man oft beobachten, dass Mieter ihre Schuhe oder ein ganzes Schuhregal ins Treppenhaus stellen. Deshalb haben wir recherchiert, was der Deutsche Mieterbund zur Frage „Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?“ sagt.

Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?

Gerade gemeinschaftliche Räume wie Treppenhäuser werden oft von Mietern dazu genutzt, um Dinge des täglichen Gebrauchs zu deponieren oder abzustellen.

Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

Da Schuhe im Treppenhaus Platz wegnehmen, eventuell den Nachbarn behindern oder sogar richtige Stolperfallen sein können, gehört diese Gewohnheit zu den häufigsten Streitursachen zwischen den Bewohnern.

Treppenhaus gehört dem Vermieter

Grundsätzlich sollte man wissen, dass das Treppenhaus dem Vermieter gehört, d. h., er vermietet an den Mieter quasi nur ein Nutzungsrecht, damit dieser in seine Wohnung gelangen kann. Insofern hat er auch das Recht in einer Hausordnung festzuschreiben, welche Nutzungsregeln er erlaubt oder verbietet.

Kulante Vermieter können es den Mieter erlauben, ihre Schuhe im Treppenhaus zu deponieren. Der Mieter selbst hat aber keinerlei Recht einen Abstellplatz für seine Schuhe einzufordern.

Meist wird es von Vermieter geduldet, dass man bei schlechtem Wetter seine Schuhe kurzzeitig vor der Haustür auf der Fußmatte stehen lässt. Die Betonung liegt aber hier auf „kurzzeitig“ und ist kein Freibrief seine Schuhe oder ein ganzes Schuhregal im Treppenhaus dauerhaft zu lagern.

Beschwerden von Mitbewohnern

Fühlen sich Mitbewohner durch die Schuhe im Treppenhaus gestört, haben sie das Recht sich beim Vermieter oder gar per Anwalt zu beschweren. Dies kann speziell auch dann sehr unangenehm werden, wenn die Schuhe andere behindern, Stolperfallen sind, unangenehme Gerüche verbreiten oder gar wichtige Zugangswege (z. B. für die Feuerwehr) versperren.

Ist die Behinderung oder Störung sehr schwerwiegend, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen.

Ist man selbst betroffen, sollte man daher seine Schuhe umgehend aus dem Treppenhaus entfernen, denn bei einem Rechtstreit hätte man schlechte Karten.

Schuhe abstellen ist kein Gewohnheitsrecht

Selbst wenn es lange Zeit von Mitbewohnern (oder dem Vermieter) geduldet wurde seine Schuhe ins Treppenhaus zu stellen, leitet sich daraus kein Gewohnheitsrecht ab. Sobald sich jemand beschwert, sollte man also schnell reagieren, damit aus dieser „Lappalie“ kein Streit oder gar Rechtsstreit wird.

Tipps zur Streitschlichtung

Da es aber viele Mehrfamilienhäuser mit entsprechend kulanten Mietern und Vermietern gibt, lohnt sich ein Gespräch mit den Beteiligten. Wenn keine Partei etwas einzuwenden hat, können Sie zu den Glücklichen gehören, die eine Ausnahmeregelung bekommen.

Doch selbst wenn Ihnen das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus erlaubt wird, sollten Sie darauf achten, dass sie andere nicht behindern oder zur Stolperfalle werden.

Denn wenn sich jemand aufgrund Ihrer Schuhe verletzt, können Sie eventuell zur Rechenschaft gezogen, d. h. zur Kasse gebeten werden.

Am besten deponieren Sie Ihre Schuhe also in der eigenen Wohnung und nicht im Hausflur, dann können Sie sich viel Ärger und Streit sparen.

Heiko Diadesopulus