Werbetricks zum Abnehmen: Wie erkenne ich unseriöse Anzeigen?

Woran erkennt man unseriöse Anzeigen für Abnehmprodukte?

Heutzutage werden unzählige Abnehmprodukte trickreich im Internet angeboten. Eine große Auswahl solcher Anzeigen findet man beispielsweise in den Werbeblöcken von Google. Aber treffen diese Werbeversprechen wirklich zu? Wie kann man derartige Werbeversprechen prüfen?

In diesem Artikel will ich Ihnen einfache Kriterien vorstellen, wie man unseriöse Angebote und Anbieter erkennen kann.

Werbetricks Abzocke AbnehmenZunächst sollte man versuchen, mehr Informationen über das Produkt und die Firma zu bekommen. Diese erhält man meist über Google oder andere Suchmaschinen.

Wichtig dabei ist, dass man in die Suchmaske nicht nur den Produktnamen eingibt, sondern weitere Schlagwörter zur genaueren Bestimmung hinzufügt.

Das führt zu einer besseren Auslese passender Seiten. Also nicht nur „Produktname“, sondern z.B. „Produktname Erfahrung Beurteilung Test“.

Außerdem lohnt es sich auch in sogenannten "Abnehmforen" nachzufragen. Geben Sie in die Suchmaske den Namen des Produktes ein bzw. stellen Sie dort Ihre Fragen.

Aber Vorsicht! In einigen Foren tummeln sich auch bezahlte Schönschreiber. Meist antworten diese auf kritische Beiträge direkt und erklären "wie toll das Produkt ist". Eine gesunde Skepsis ist also immer angebracht.

Woher kommt das Produkt?

Liegt der Firmensitz in Deutschland oder irgendwo in einem Klein- oder Inselstaat? Wenn ein Produkt aus Deutschland stammt, ist dies zwar noch keine echte Empfehlung oder "Garantie". Aber immerhin lassen sich versprochene "Geldzurückgarantien" leichter einfordern. Liegt der Firmensitz im Ausland, ist es fast unmöglich, solche "Geldzurückgarantien" ohne erhebliche Kosten durchzusetzen.

Die Kosten für Rechtsanwälte oder Gerichte dürften in solchen Fällen bei Weitem den Kaufpreis übersteigen. Das wissen natürlich auch die Anbieter. Insofern ist es dann kein Wunder, wenn der geprellte Kunde dann zähneknirschend auf seinen "Garantieanspruch verzichtet".

Zudem finden Sie bei problematischen Anzeigen in der Regel keinen deutschen Firmensitz. Manche Firmen vertreiben auch oft das gleiche Produkt unter verschiedenen Namen (X-Line, Cura X, X Easy, Easy X). Der Blick ins Impressum offenbart dann aber immer dieselbe Adresse des Anbieters.

Was ist ein aussagekräftiges Impressum?

Darunter sind eine reguläre Postanschrift und eine verantwortlich zeichnende natürliche Person zu verstehen – inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Findet sich eine Serviceadresse in Deutschland? Überprüfen Sie hier zuerst, ob die Adresse wirklich existiert.

In der Regel werden Sie nirgends einen Eintrag finden. Oft ist es eine Postanschrift ohne Telefonnummer. Aber selbst Telefonnummern sollte man misstrauen. Ich selbst habe es schon erlebt, dass die angegebene Telefonnummer einer unbeteiligten Privatperson gehörte, die von der angeblichen Firma noch nie gehört hatte.

Weitere Werbetricks, die man kennen sollte …

Im Folgenden werde ich einige typische Werbeversprechen und Werbefloskeln darstellen und kommentieren.

„Bis zu 20 Kilo in einem Monat“ – abgesehen davon, dass so etwas physiologisch nicht möglich ist, bedeutet „Bis zu 20 Kilo“ ja nichts weiter als 0 – 20 Kilo.

"Sie dürfen essen was und wie viel Sie wollen: Braten, Pommes, Kuchen, Schlagsahne und sogar Schokolade! Da garantiert Chefarzt Dr. xxxx." "Wenn Sie mein Produkt einnehmen, werden Sie trotzdem abnehmen. Denn „xxxx“ verzehnfacht die natürliche Fett-Verbrennung und macht alle Dickmacher im Essen unschädlich."

Auch dies ist physiologisch nicht möglich, denn Verbrennung bedeutet Wärme. Wärme die nach außen abgeführt werden müsste, aber nicht abgeführt werden kann, da die vorhandene Fettschicht eine Isolierschicht darstellt. Praktisch würde der Körper quasi "überhitzen" und könnte dadurch letztendlich stark geschädigt werden.

Wird die Wirksubstanz und deren Wirkung klar deklariert oder z.B. nur so umschrieben: „Dank des Wirkstoffes von „Produktname“ können Sie wie gewohnt alles essen, worauf Sie Lust haben. Sie brauchen keine Diät einzuhalten oder überwachen, was Sie essen. Sie unterziehen Ihren Körper also keinem Ernährungsschock.“ (Was bitte ist ein Ernährungsschock?)

Anbieter von "Blitzdiäten" versprechen "superschnelle" Ergebnisse ala "Sichtbare Ergebnisse in den allerersten Tagen!!" Solche Versprechen werden oft mit dem Hinweis kombiniert, dass man bei einem "zu schnellen Abnehmen" die Dosis reduzieren sollte.

Versprechen, wie – "OHNE Einschränkung bei den Nahrungsmitteln – OHNE Diät – OHNE Gegenanzeigen" etc. – sind besonders fragwürdig. Immerhin ist es physiologisch unmöglich die aufgenommene Energie der Mahlzeit zu annullieren und gleichzeitig (ohne zusätzliche körperliche Aktivitäten) 100 Kalorien mehr zu verbrauchen.

Vielfach wird auch mit angeblichen "langjährigen Erfahrungswerten" argumentiert. Hier eine exemplarische Aussage: "30 Jahre Erfahrung stehen zu Ihren Diensten!" Hier sollte man einfach nachforschen (googeln) seit wann es die Firma gibt.

Bei diesem Beispiel findet sich dann der Hinweis seit 2009, also 30 Jahre? Hat der Werbetexter nicht aufgepasst? Und bei Google findet man weder etwas über das angebliche Laboratorium noch sonstige Hinweise auf das Produkt. Wird Google unzuverlässig?

Fragwürdig sind weiterhin auch übertrieben formulierte Erfolgsgarantien wie "Erfolg zu 100%!" Allein ein 100%iges Erfolgsversprechen kennzeichnet oft hinreichend ein unseriöses Angebot.

Vorsicht vor "Geld-zurück-Garantien"! Ala "Sie verlieren bis zu 4 kg ab der ersten Woche oder erhalten Ihr Geld zurück. Schreiben Sie uns und wir werden Ihrer Bitte schnellstmöglich nachkommen."

Leider weiß man dann oft nicht, von wem man sein Geld zurück bekommt, oder an wen man sich wenden soll. Ach ja, Sie dürfen darum "Bitten" – äh, seit wann muss man einen Garantieanspruch erbitten?

"Ihre Haut wird straffer und entspannter …" ist ebenfalls eine beliebte Aussage, um der Kauflust Nachdruck zu verleihen.

"Geeignet für Männer und Frauen!" Na ja, so unterschiedlich sind die Stoffwechselvorgänge zwischen Mann und Frau nun auch nicht.

"Die Kilos sind ENDGÜLTIG weg!" Wie soll das funktionieren? Wenn man das Mittel nicht mehr nimmt, soll man weiterhin soviel essen und trinken können, wie man will?

"OHNE besondere Mittel (natürlicher Wirkstoff)." Diese Aussage kann tatsächlich zutreffen, denn die Wunderdrogen sind meist handelsübliche Vitaminzusammensetzungen in verschwindet niedriger Dosierung.

Auch Mehl oder Zucker sind "natürliche Wirkstoffe". Natürlich findet sich auch immer mal wieder der Hinweis, dass "schon die alten Chinesen oder Indianer mit dieser Pflanze abgenommen haben".

Hier sollte man wissen, dass Übergewicht eine typische Zivilisationskrankheit ist. Da oftmals weder Statistiken noch der eigentliche Name des Wirkstoffs bzw. der Pflanze angegeben werden, sollte man solchen Aussagen gegenüber skeptisch sein.

"Zu 100% getestet, zu 100% genehmigt!" Hier sollte klar erkennbar sein, von wem das Produkt getestet oder genehmigt wurde bzw. sollte es sich hier um ein seriöses Institut handeln.

"Kampf gegen Verstopfung" oder andere angebliche positive Begleiterscheinungen sind ein weiteres Verkaufsargument. Wenn schon kein Kilo weniger, dann endlich ein Mittel gegen Verstopfung oder Cellulitis?

Weiterhin werden oft "Autoritäten" wie "prominente Ärzte, Professoren oder Ernährungswissenschaftler" als Gutachter herangezogen. In solchen Fällen sollte man bei Google nach dem Namen oder Institut suchen. Bei unseriösen Angeboten findet man dann oft keinerlei Hinweise oder Links zu den genannten Autoritäten.

Kaufanreize durch Sonderangebote oder Sonderkonditionen – Beispiel: „Entweder die 40 Tage Kur X zum außergewöhnlichen Vorzugspreis von 51,– € zu Testzwecken (statt 207,– €) + 5,90 € Versand- und Bearbeitungskosten, sprich alles in allem nur 56,90 €!“

Entweder erwirtschaftet der Anbieter bei diesen Konditionen ein kräftiges Minus oder der reguläre Preis ist maßlos überteuert – falls es diesen jemals gegeben hat.

Oder: „Wegen der großen Nachfrage bekommen Sie das XXX-System zum Vorteilspreis: jetzt für unschlagbare 9,98 EUR statt sonst 39,00 EUR! Aber nur, solange der Vorrat reicht!“ Na dann aber schnell bestellen, bevor der Vorrat aufgebraucht ist und man wieder 39,– € bezahlen muss?

Diese Aussage finde ich besonders dreist: „Bedingung ist aber, dass Sie bis zum 21.08.2010 bestellen. Denn die Gesundheits-Behörde hat die rezeptfreie Abgabe von XXX-Medizin ausdrücklich auf die ersten 1000 Besteller beschränkt, um die Apotheken nicht noch mehr zu benachteiligen.“ Seit wann sind Gesundheitsämter verantwortlich für das wirtschaftliche Wohlergehen von Apotheken?

Noch eine Geldzurückgarantie: "Mit X müssen Sie abnehmen. Oder Sie bekommen bis zu 100,– € bar ausbezahlt" – im Klartext – eine Erstattung von 0,00 € – 100,– €.

Beliebt sind auch Lieferungen per Nachnahme mit dem Vorwand die persönlichen Daten zu schützen. Trotzdem sollen alle persönlichen Daten – bis hin zur E-Mail-Adresse – angegeben werden. Dies sind wertvolle Informationen für suspekte Firmen, die zusätzlich ein Geschäft mit dem Verkauf der gesammelten Adressen machen.

Ich hoffe hiermit einige Hinweise gegeben zu haben, die davor schützen, auf haltlose Versprechen und unseriöse Angebote hereinzufallen.

Viel Erfolg beim Abnehmen wünscht Ihnen …

Siegfried Müller