Wege aus der Überschuldung – letzter Ausweg Privatinsolvenz?

Laut einer Statistik der Wirtschaftsauskunftei Creditreform aus dem Jahr 2011 sind 9,38% der Erwachsenen in Deutschland überschuldet.

Auch wenn die Zahl der verschuldeten Personen damit im Vergleich zum Vorjahr um 80.000 auf knapp 6,4 Millionen zurückgegangen ist, ist das Thema Überschuldung nicht weniger aktuell.

Doch was sind die Ursachen der hohen Verschuldungsrate und wie können sich Betroffene aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien, um eine Privatinsolvenz zu umgehen?

Ursachen für eine Überschuldung finden

Von einer Überschuldung wird allgemein gesprochen, wenn eine Person in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen bzw. das Haushaltseinkommen nicht mehr für die fristgerechte Tilgung der Schulden ausreicht. Die Ursachen dafür sind meist vielschichtig, es gibt jedoch einige Ursachen, die herausstechen.

Arbeitslosigkeit als Grund für Überschuldung

Schuldenfrei werden Überschuldung Hilfe Tipps Einer der Hauptgründe für die Überschuldung in der Bevölkerung liegt in einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit. Dadurch sind innerhalb kürzester Zeit die bisher gewohnten Ausgaben nicht mehr zu schultern, sodass sich schnell Schuldenberge auftürmen. Laut einer statistischen Erhebung des Institutes für Finanzdienstleistungen e.V. aus dem Jahr 2011 war Arbeitslosigkeit oder ein reduziertes Arbeitsvolumen in 31,2% aller Fälle Auslöser für eine Überschuldung.

Scheidungen sind ebenfalls häufig Auslöser

Dass Scheidungen oft eine Menge Geld kosten, ist kein Geheimnis. In Deutschland kommt es sogar recht häufig vor, dass zumindest einer der ehemaligen Ehepartner nach der Scheidung mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Das kann vor allem dann passieren, wenn bereits zu Ehezeiten Schulden angehäuft wurden und zum Beispiel das Einkommen beider Ehepartner ungleich verteilt ist. Die Erhebung des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. aus dem Jahr 2011 gibt die Scheidung oder auch den Tod eines Ehepartners mit 12,50% aller Fälle ebenfalls als häufige Ursache für eine Verschuldung an.

Überzogenes Konsumverhalten führt in die Überschuldung

Neben Arbeitslosigkeit und Scheidung führt laut Erhebung des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. in 8,20% aller Überschuldungsfälle ein unangepasstes Konsumverhalten in die Verschuldung. Gerade Einkäufe mit Kreditkarte oder Girocard, bei denen die finanziellen Verhältnisse nicht sichtbar sind, bieten zum Teil verheerende Verlockungen. Vor allem Jugendliche tappen häufig ein diese Falle und geben mehr Geld aus, als sie haben. Zudem wird auch der eigene Dispokredit oft bis zum Rand ausgeschöpft, was hohe Zinskosten mit sich bringt.

Wege aus der Überschuldung: Wie werde ich Schulden los?

Wer sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus eigener Kraft nachkommen kann, muss sich auf die Suche nach Wegen aus der Überschuldung machen. Diesbezüglich gibt es verschiedene Schritte und Maßnahmen, die dabei helfen, das Schuldenproblem in den Griff zu bekommen.

Zu Beginn benötigt man einen Überblick über die Lage

Zunächst sollte man sich einen Überblick über die eigene finanzielle Lage verschaffen, um das Ausmaß der Probleme richtig einschätzen und notwendige Schritte einleiten zu können. Zu diesem Zweck muss in einem ersten Schritt der aktuelle Schuldenstand ermittelt werden. Dazu ist es wichtig, entsprechende Unterlagen wie Kreditverträge, Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide zu ordnen und die jeweiligen Forderungen zu addieren. Das Ergebnis bringt den aktuellen Schuldenstand zutage.

Die wichtigsten Schritte zur Ermittlung des Schuldenstandes:

  • Wichtige Unterlagen wie Kreditverträge, Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide ordnen und sichten
  • Forderungen addieren und den Schuldenstand ermitteln

Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeigt die finanziellen Möglichkeiten auf

In einem nächsten Schritt sollte eine Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben durchgeführt werden. Die Einnahmen können sich dabei folgendermaßen zusammensetzen:

  • Lohn und Gehalt
  • Kindergeld
  • Transferleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Invalidenrente
  • Eventuelle Zinsen aus Sparbüchern oder anderen Finanzprodukten
  • Mieten

Sind die Einnahmen komplett aufgeschlüsselt und addiert, werden sie den regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt. Diese können sich aus folgenden Faktoren ergeben:

  • Mietkosten
  • Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Wasser, Heizöl)
  • Regelmäßige Kosten des Autos (Benzin, Versicherung, Steuern, Inspektion)
  • Telefon und Internet
  • Ernährung
  • Monatliches Budget für Kleidung (aus bisheriger Erfahrung)
  • Hygiene
  • Ratenzahlungen
  • Dispozinsen und weitere bisherige Kreditzinsen

Werden alle Kostenpunkte addiert und von den errechneten Einnahmen abgezogen, lässt sich der monatliche Überschuss bzw. der monatliche Finanzbedarf ermitteln. Ist das Ergebnis negativ, gibt man jeden Monat mehr Geld aus als eingenommen wird. In einem solchen Fall wächst der Schuldenberg kontinuierlich weiter. Erhält man hingegen ein positives Ergebnis, kann ein Teil des monatlichen Überschusses für die Tilgung der bestehenden Schulden verwendet werden.

Sparmöglichkeiten suchen und Ausgaben senken

Um den finanziellen Spielraum zu erhöhen, sollten anschließend Sparmöglichkeiten ausgelotet werden. Dazu gehören beispielsweise Anbieterwechsel im Bereich Strom, Gas sowie Telefon, Handy und Internet. Wer hier günstigere Angebote findet, kann mitunter eine Menge Geld einsparen. Darüber hinaus sollte auch bei den täglichen Ausgaben auf Sparsamkeit gesetzt werden. Dies funktioniert am einfachsten mithilfe eines Haushaltsbuchs, in dem alle täglichen Ausgaben erfasst werden.

Dazu sollten die Quittungen sämtlicher Einkäufe stets aufbewahrt werden. Auf diese Weise lässt sich genau ermitteln, wofür wie viel Geld ausgegeben wird und welche Ausgaben eventuell sogar unnötig sind. Ferner bietet ein Haushaltsbuch gute Ansätze zum Sparen, denn durch den gezielten Überblick lässt sich sofort ermitteln, in welchen Bereich Sparpotenzial besteht. Dass jederzeit ersichtlich ist, wie viel Geld schon ausgegeben wurde und welche Summe für den restlichen Monat noch zur Verfügung steht, erleichtert außerdem die sinnvolle Budgetierung.

Die wichtigsten Sparpotenziale im Haushalt:

  • Anbieterwechsel im Bereich Strom, Gas, Telefon und Internet sowie Handy
  • Mit einem Haushaltsbuch einen Überblick über die täglichen Ausgaben erlangen
  • Kürzungen bei den täglichen Ausgaben vornehmen
  • Budgetierung wird durch das Haushaltsbuch stark erleichtert

Bestehende Verbindlichkeiten umschulden und die Konditionen verbessern

Eine weitere Möglichkeit, den Schuldendruck zu senken, besteht in der Umschuldung bisheriger Verbindlichkeiten. Sollte ein Darlehen aus der Vergangenheit beispielsweise in einer Hochzinsphase abgeschlossen worden sein, könnten die allgemeinen Kreditkosten aktuell vielleicht deutlich niedriger liegen und auch ansonsten lassen sich eventuell durchaus günstigere Zinskonditionen erzielen. Dazu muss man sich im Vorfeld das bisherige Darlehen genauer anschauen.

Bietet dieses die Möglichkeit zu kostenfreien Sondertilgungen, ist eine Umschuldung meist mit wenigen Kosten verbunden. Andernfalls kann die Kredit gebende Bank seit Inkrafttreten der EU-Verbraucherkreditlinie aus dem Jahr 2010 bei vorzeitiger Ablösung der Verbindlichkeiten eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% der Kreditsumme fordern. Liegt die verbleibende Kreditdauer unter 12 Monaten, sinkt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hingegen auf 0,5% der Kreditsumme. Die folgende Beispielrechnung zeigt die Vorteile einer Umschuldung genauer auf:

Restkreditsumme: 15.000 Euro

Laufzeit: 4 Jahre

Zinssatz altes Darlehen: 9,5% p.a.

Monatliche Rate: 374,06 Euro

Gesamter Zinsaufwand: 2.954,81 Euro

Bei einer Umschuldung mit kostenfreien Sondertilgungen könnte sich ein großes Sparpotenzial ergeben. Hier die Konditionen des neuen Darlehens:

Laufzeit: 4 Jahre

Zinssatz neues Darlehen: 6,9% p.a.

Monatliche Rate: 357,05 Euro

Gesamter Zinsaufwand: 2.138,25 Euro

Wie anhand der Beispielrechnung zu erkennen, ließen sich durch eine Umschuldung die Zinskosten in den nächsten vier Jahren um über 800 Euro senken. Die monatliche Belastung würde bei gleichem Schuldenstand um immerhin 17.01 Euro sinken. Bei einer Verlängerung der Laufzeit auf 5 Jahre ließe sich die zu entrichtende monatliche Rate zudem auf sogar 294,84 Euro verringern. Hier müssten aufgrund der längeren Laufzeit dann allerdings höhere Gesamtkosten von 2.690,14 für die Zinsen in Kauf genommen werden.

Gerade ein teurer Dispositionskredit sollte abgelöst werden

In Deutschland bekommt fast jeder Kontoinhaber auch einen Dispositionskredit, den er als Kreditlinie flexibel nutzen kann. Im Falle einer Überschuldung ist diese Kreditlinie häufig bis zum Äußersten ausgeschöpft. Dieser Umstand sollte relativ schnell geändert werden, denn der Dispokredit ist aufgrund seiner Flexibilität das teuerste Darlehen überhaupt.

Viele Banken lassen sich die geduldete Überziehung des Girokontos mit hohen Zinsen bezahlen und berechnen Zinssätze von über 10% p.a., was bei Kreditlinien von 2.000 – 3.000 Euro saftige Zinszahlungen mit sich bringt. Da ein Dispositionskredit zudem nicht in regelmäßigen Raten zurückgezahlt werden muss, kommen hier oft dauerhaft hohe Zinskosten auf die Betroffenen zu. Eine Beispielrechnung soll dies anschaulich verdeutlichen:

Dispokredit: 3.000 Euro

Zinssatz: 11,9% p.a.

Jährliche Zinsen: 357 Euro

Die Zinskosten von 357 Euro ließen sich durch eine geschickte Umschuldung durch einen günstigeren Ratenkredit effektiv senken. Bei einem Zinssatz von 6% p.a. wären diese bereits im ersten Jahr fast halbiert. Da bei einem Ratenkredit zudem eine regelmäßige Rückzahlung erfolgt, verringern sich die Kosten bei sinkender Restkreditsumme.

Gespräche mit den Gläubigern suchen

Können bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr an die Gläubiger bezahlt werden, gilt es das Gespräch mit diesen zu suchen und eine Einigung zu erzielen. In der Regel schätzen Gläubiger eine offene und ehrliche Kommunikation. Wer also gute Gründe für seine finanzielle Situation vorbringt und von sich aus ein Angebot für eine Ratenzahlung der Schulden vorlegt, findet häufig ein offenes Ohr. Wird hingegen jegliche Kommunikation verweigert, geht der Gläubiger von mangelndem Zahlungswillen aus und leitet entsprechende rechtliche Schritte ein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, von sich aus offen auf die Gläubiger zuzugehen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.

Schuldnerberatung – professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Eine Schuldnerberatung stellt professionelle Hilfe beim Umgang mit einer Überschuldung zur Verfügung. Dabei werden Hilfestellungen in Bezug auf die Einigung mit Gläubigern und die Suche nach finanziellen Lösungen angeboten. Des Weiteren hilft die Schuldnerberatung bei der Einschätzung der aktuellen Lage und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Gemäß §11 Abs. 5 SGB XII und § 16 a SGB II des Sozialrechtes sind Kommunen dazu verpflichtet, überschuldeten Menschen Hilfestellung in Form einer Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt die Vermittlung häufig über das zuständige Sozialamt und die Beratung erfolgt kostenfrei. Wahlweise können jedoch auch private Schuldnerberater in Anspruch genommen werden. Hier sollte man jedoch im Vorfeld Erkundigungen über den Ruf des betreffenden Beraters einholen, denn nicht alle Schuldnerberater im privaten Sektor arbeiten seriös, was die Lage für den Betroffenen mitunter noch verschlimmern kann.

Tipps zur Suche nach seriösen Schuldnerberatern

Erste Anlaufstelle in Bezug auf die Schuldnerberatung sollte immer eine staatliche Stelle sein. Hier ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich größer, eine seriöse Beratungsstelle zu finden. Die Träger solcher Stellen sind häufig soziale Wohlfahrtsverbände wie der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz oder auch die Kirchen.

Zwar stellt auch das keine Garantie für eine seriöse Beratung dar, eine Vermittlung über das Sozialamt bringt jedoch die nötige Sicherheit mit sich. Ergänzend ist es sinnvoll, sich nach Schuldnerberatungsstellen umzusehen, die laut §305 der Insolvenzordnung (InsO) berechtigt sind, überschuldeten Schuldnern nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung zu erstreiten.

Bei einem privaten Berater ist es also wichtig, dass er diesen Nachweis erbringen kann. Ein Beratungshilfeschein zur Übernahme der Kosten einer privaten Schuldnerberatung wird mit der Begründung des vielfältigen Angebots kostenloser Beratungsstellen von vielen Ämtern heute nicht mehr ausgestellt.

Die wichtigsten Tipps zur Suche nach einer seriösen Schuldnerberatung:

  • Kostenlose Schuldnerberatungen sind in den meisten Fällen seriös
  • Häufige Träger sind Wohlfahrtsverbände
  • Beratungsstellen sollten eine Berechtigung nach §305 InsO haben
  • Beratungshilfescheine werden heute nur noch sehr spärlich vergeben

Letzter Ausweg – Privatinsolvenz

Lassen sich die angehäuften Schulden und die daraus entstandenen Verbindlichkeiten aus eigener Kraft nicht mehr stemmen und sind auch die aufgeführten Maßnahmen zur Schuldenminderung wenig Erfolg versprechend, besteht der letzte Ausweg darin, Privatinsolvenz zu beantragen und ein mehrstufiges Verbraucherinsolvenzfahren zu durchlaufen.

Das Verfahren ist so konzipiert, dass die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners eine gleichmäßige forderungsanteilige Tilgung erhalten. Darüber hinaus kann der Schuldner unter Umständen von einer Restschuldbefreiung profitieren, falls nach dem Insolvenzverfahren noch Verbindlichkeiten bestehen. Der Ablauf des Verfahrens selbst wird in der Insolvenzverordnung (InsO) geregelt.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Ein Privatinsolvenzverfahren lässt sich grob in vier Schritte einteilen:

1. Am Anfang steht der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erzielen. Zu diesem Zweck werden alle Gläubiger für eine Forderungsaufstellung angeschrieben. Zusammen mit einer Schuldnerberatungsstelle wird dann ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt und den Gläubigern ein Angebot für die Tilgung unterbreitet.

Lehnt auch nur ein Gläubiger diesen Plan ab, gilt der Versuch als gescheitert. Eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung dürfen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nur anerkannte Stellen ausstellen. Diese ist jedoch für das weitere Verfahren wichtig.

2. Der nächste Schritt besteht im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Hierbei nimmt das Gericht eine Einschätzung vor, ob ein solches Verfahren Aussichten auf Erfolg hat. Bei einem positiven Urteil wird den Gläubigern ein entsprechender Vorschlag zugesendet.

Lehnen weniger als 50% der Gläubiger den Vorschlag ab, kann das Gericht das Schuldenbereinigungsverfahren als geglückt deklarieren. Scheitert der Vorschlag, das heißt, wird dieser von der Hälfte der Gläubiger nicht akzeptiert, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.

3. Das Verbraucherinsolvenzverfahren beinhaltet die Pfändung des verwertbaren Vermögens des Schuldners und die gleichmäßige Zahlung an die Gläubiger. Es wird ein Treuhänder eingesetzt, der eine Insolvenztabelle erstellt und das Vermögen des Schuldners verwertet.

Beim Schlusstermin können die Gläubiger Vorbehalte gegen eine Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensperiode vorbringen, wenn der Schuldner gegen Wohlverhaltensgrundsätze nach §290 InsO verstoßen hat.

4. Die Wohlverhaltensperiode mit darauf folgender Restschuldbefreiung dauert 6 Jahre. In dieser Phase muss der Schuldner sich an bestimmte Regeln halten, zu denen auch ein offener Umgang mit Informationen zur eigenen finanziellen Situation gehört.

Laut §290 Abs. 1 Nr. 2 gilt: Wer in den jeweils letzten 3 Jahren falsche Angaben zu seiner finanziellen Situation gemacht hat, um so an einen Kredit oder an öffentliche Leistungen zu gelangen, muss eventuell auf die Restschuldbefreiung verzichten. Innerhalb der 6 Jahre fällt zudem das komplette Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenzen an den Treuhänder, der es wiederum an die Gläubiger verteilt.

Fazit – „Wie werde ich schuldenfrei“

Eine Überschuldung stellt für die meisten Menschen auf den ersten Blick eine ausweglose Situation dar. Es gibt jedoch durchaus Wege aus der Überschuldung. Wer sich zunächst einen Überblick über seine aktuelle Finanzlage verschafft, seine Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft überprüft, Sparpotenziale ausschöpft und mit den Gläubigern verhandelt, hat häufig gute Chancen, den Schuldensumpf aus eigener Kraft zu verlassen. Als letzter Ausweg bleibt zudem die Privatinsolvenz, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung mit sich bringen kann.

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Hinweis zu den Autoren

Diese Informationen zur Privatinsolvenz wurden Ihnen von der Redaktion des Vergleichsportals Kreditvergleich.org zur Verfügung gestellt. Das Vergleichsportal gehört zur Unternehmensgruppe Aslander & Fromeyer Vergleichsportale GmbH.

Kilian Fromeyer