GEZ Gebühren: Was Sie über den Rundfunkbeitrag wissen sollten

GEZ ist wohl die unbeliebteste Institution in Deutschland. Wer die Rundfunkbeiträge nicht – oder nicht korrekt bezahlt – bekommt meist recht schnell Ärger. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur GEZ-Gebühr für Sie zusammengefasst. (Info-Stand Mai 2013)

Was hat sich an den GEZ-Gebühren geändert?

Früher musste man nach Anzahl und Art der Rundfunkgeräte seine GEZ-Gebühren zahlen. Nach den neuen Regelungen spielt das keine Rolle mehr, da die Abrechnung nun pro Haushalt gemacht wird. Hier soll pro Haushalt nun pauschal eine GEZ-Gebühr von 17,98 Euro pro Monat fällig werden.

Außerdem reicht ein GEZ-Beitragzahler pro Haushalt – egal wie viele Leute dort leben und Rundfunkgeräte nutzen. Ebenso sind damit alle Rundfunkgeräte in Autos o. ä. dann mit dieser Pauschale abgedeckt. Für Haushalte mit vielen Personen und Rundfunkgeräten dürfte dies günstiger und einfacher sein.

Was muss ich bei der Umstellung der GEZ-Gebühren beachten?

Wer vorher schon bei der GEZ gemeldet war, braucht nichts zu tun. Hier werden die neuen GEZ-Gebühren einfach weiter vom Konto abgebucht. Wenn vorher mehrere Personen im Haushalt GEZ-Gebühren gezahlt haben, sollte man sich einigen, wer sich abmeldet – eine Anmeldung reicht.

Hier genügt ein postalisches Anschreiben mit der Abmeldung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Ebenso können Sie dies auf der Webseite Rundfunkbeitrag.de im Internet erledigen. Alle vorgefertigten GEZ-Formulare sind ebenfalls dort zu finden.

Welche Vor- und Nachteile hat die neue GEZ-Gebühr?

Eine Wohnung mit vielen Personen (WGs) oder Familien mit vielen Kindern kommen mit der neuen GEZ-Gebühr günstiger weg. Wer allerdings – z. B. beruflich bedingt – eine Zweitwohnung nutzt, muss die GEZ-Gebühr nun doppelt zahlen. Außerdem sind Zimmer in Internaten, Kasernen oder private Lauben (sofern Sie nicht zu Wohnen genutzt werden) beitragsfrei.

Wer kann sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen?

Wer Sozialhilfe bezieht oder eine Ausbildungsförderung bekommt, kann die GEZ-Gebühr ermäßigen oder ganz streichen lassen. Behinderte Mitbürger, die bislang vom GEZ-Beitrag befreit waren, zahlen zunächst nur den ermäßigten Beitrag von 5.99 Euro pro Monat. Wer Taub und Blind ist bzw. in einem Pflegeheim wohnt – ist von der GEZ-Gebühr befreit.

Wie sucht die GEZ nach Schwarzsehern?

Früher haben einige "Schwarzseher" keine GEZ-Gebühren bezahlt und sind auch nicht unbedingt erwischt worden. Dies wird sich nun ändern, da die GEZ mit den Meldeämtern einen Datenabgleich machen will. D. h., wer irgendwo einen Wohnsitz gemeldet hat, wird früher oder später von der GEZ erfasst. So hofft die GEZ ca. 1 Million Schwarzseher aufzuspüren und zur Kasse zu bitten.

Ärgerlich: Wer 6 Monate keine GEZ-Gebühren zahlt (gezahlt hat) begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar gepfändet werden.

Ich hoffe, dass dies alle wichtigen Infos waren, die jeder zur neuen GEZ-Gebühr wissen sollte.

Viel Spaß beim Nutzen Ihrer Rundfunkgeräte!

Aris Rommel