Heutzutage dürfen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Arbeitszeugnis keine Leistungsbeurteilung mit offensichtlich negativen Formulierungen mehr ausstellen. Aus diesem Grund hat sich eine Art „Geheimcode“ in Formulierungen etabliert, die Personalleiter identifizieren können. Laut Vorgabe sollte eigentlich ein sogenanntes „Offenheitsgebot“ gelten, nachdem es Verschlüsselungen gar nicht mehr geben sollte.
Dennoch ist es weithin die übliche Praxis ein Arbeitszeugnis auf diese Weise auszustellen. Mit Hilfe dieses Artikels können Sie Ihr eigenes Arbeitszeugnis auf Herz und Nieren prüfen und herausfinden, welche faktische Leistungsbeurteilung sich hinter den verklausulierten Formulierungen verbergen.
Doch bevor wir mit der Erklärung der verschlüsselten Formulierungen beginnen, prüfen wir zunächst, ob Ihr Arbeitszeugnis alle wichtigen Daten enthält.
Die folgende Aufzählung enthält die Minimalkriterien, die in einem brauchbaren Arbeitszeugnis angegeben sein sollten.
Hierzu gehören:
- Beschäftigungsdauer,
- Tätigkeitsbeschreibung,
- Leistungsbeurteilung,
- das Führungsverhalten bzw. Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
- das Sozialverhalten gegenüber Kollegen.
Diese Merkmale sind für künftige Arbeitgeber von großer Bedeutung. Schließlich bilden alle Einzelaussagen den wesentlichen Kern Ihrer Leistung auf dem Arbeitsmarkt ab und lassen sogar zusätzliche Interpretationen über Ihre Arbeitsgewohnheiten zu. Wer beispielsweise nur relativ kurze Beschäftigungszeiten bei verschiedenen Betrieben vorweisen kann, wird schnell als „Luftikus“ – also jemand, der „nicht weiß, was er will“ – oder gar als „unzuverlässig“ beurteilt werden. Sehen wir uns im Weiteren einige paradigmatische Beispiele für verschiedene Leistungsklassen an, die Sie in Ihrem Arbeitszeugnis finden können.
Anmerkung: Hinter den schlechten Beurteilungen werden in kursiver Schrift Interpretationen der Formulierung angefügt.
Bedeutung von Formulierungen im Arbeitszeugnis
Leistungsbewertung | Bedeutung der Formulierung |
sehr gut
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gut
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befriedigend
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ausreichend
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mangelhaft
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Am Ende jedes Arbeitszeugnisses finden sich sogenannte Schlussformeln, die weiteren Aufschluss über das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben. Meist bezieht sich die Schlussformel auf den Grund des Ausscheidens – Eigenkündigung oder Rausschmiss – des Mitarbeiters. Ich zähle im Folgenden einige typische Schlussformeln und deren Bedeutung auf. Die kursiven Anmerkungen stellen wieder die Interpretationen der Floskeln dar:
- Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben – (besagt, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde – ein Rausschmiss).
- Verließ die Firma auf eigenem Wunsch – (der Mitarbeiter ist einem Rausschmiss durch eigene Kündigung zuvorgekommen).
- Wir wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute – (neutral – besagt lediglich, dass der Mitarbeiter selbst gekündigt hat).
- Wir bedauern den Verlust des Mitarbeiters und wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren Berufsweg. – (Positive Formulierung – Hier bedauert der Arbeitgeber die Kündigung des Mitarbeiters – er war also ein wertvoller Arbeitnehmer!)
- Wir bedauern den Verlust des Mitarbeiters sehr und wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren Berufsweg. – (Hier wird die Kündigung des Arbeitnehmers als echter Verlust für die Firma dargestellt – eine sehr löbliche Auszeichnung!)
Drei wichtige Elemente von positiv konnotierten Schlussfloskeln sind …
- … wir bedauern, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt,
- … wir danken ihm für die geleistete Arbeit und gute Zusammenarbeit,
- … wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.
Bei besonders guten Zeugnissen tauchen alle drei Floskeln zusammen auf. Dies dürfte die beste Bewertung sein, die man von einem Arbeitgeber erwarten kann.
Viel Spaß bei der Analyse Ihres Arbeitszeugnisses!