Einige Menschen betrachten das Internet als rechtsfreien Raum und kopieren hemmungslos Texte oder Bilder ohne Erlaubnis der Urheber auf ihre eigenen Webseiten. In vielen Fällen wissen die Autoren oder Fotografen gar nicht, dass ihre Werke ohne Erlaubnis verwendet werden.
Das Problem ist – wie sucht oder findet man Texte oder ähnliche Bilder im Internet? Falls Sie selbst Autor oder Fotograf sind, stelle ich Ihnen drei kostenlose Tools vor, mit denen Sie Raubkopien Ihrer Texte oder Bilder im Internet suchen und finden können.
Bildrechte – Was ist das?
Bevor man loszieht, eigene Bilder sucht und andere abmahnen will, sollte man zuerst klären, ob und welche Rechte man am eigenen Bild hat. Daher will ich zuerst erklären, welche Rechte man in Deutschland am eignen Bild hat – welche Ausnahmen es gibt.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild gibt Ihnen die Kontrolle darüber, ob und wie Fotos von Ihnen veröffentlicht werden. Es schützt Ihre Privatsphäre und stellt sicher, dass niemand Ihre Bilder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verwendet. Dieses Recht gilt sowohl für professionelle Fotografien als auch für private Aufnahmen, die beispielsweise in sozialen Netzwerken geteilt werden sollen.
Obwohl das Recht am eigenen Bild einen umfassenden Schutz bietet, kann es unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden. Wichtig ist dabei die Abwägung zwischen Ihrem Persönlichkeitsrecht und dem Interesse der Öffentlichkeit.
Ausnahmen: Wann darf ein Bild ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden?
Es gibt einige Ausnahmen, in denen Bilder auch ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Diese sind in § 23 KunstUrhG geregelt und betreffen insbesondere
Bilder von Personen der Zeitgeschichte: Dazu zählen berühmte Persönlichkeiten wie Politiker, Schauspieler oder Sportler. Diese Personen stehen im öffentlichen Interesse und ihre Abbildung in der Presse oder in den Medien kann unter Umständen auch ohne ihre Einwilligung zulässig sein.
Bilder von öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen: Wenn Sie beispielsweise an einer öffentlichen Demonstration, einem Straßenfest oder einer Sportveranstaltung teilnehmen, dürfen Bilder, die das Geschehen als Ganzes zeigen, auch ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Solange Sie nicht als Einzelperson herausgestellt werden, ist dies rechtlich zulässig.
Bilder, auf denen Sie nur als „Beiwerk“ erscheinen: Wenn Sie zufällig auf einem Foto auftauchen, das in erster Linie ein Gebäude, eine Landschaft oder eine andere Szenerie zeigt, dürfen Sie auch ohne Ihre Einwilligung abgebildet werden. Wichtig ist, dass Sie nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen.
Tipps zum Schutz des Rechts am eigenen Bild
Damit Sie Ihr Recht am eigenen Bild wirksam durchsetzen können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Vorsicht bei Social Media: Wenn Sie Fotos von sich oder anderen in sozialen Netzwerken veröffentlichen, denken Sie immer daran, dass die Reichweite oft größer ist, als Sie vielleicht erwarten. Achten Sie daher darauf, nur Bilder hochzuladen, die Sie wirklich mit einem großen Publikum teilen möchten.
Einwilligungen vorab klären: Gerade bei Veranstaltungen oder privaten Feiern ist es sinnvoll, die Einwilligung der Personen, die Sie fotografieren möchten, vorab einzuholen. So vermeiden Sie Missverständnisse und mögliche rechtliche Konsequenzen.
Achten Sie auf Fotografen oder Kamerateams: Wenn Sie auf der Straße oder bei einer Veranstaltung auf ein Kamerateam treffen, können Sie im Zweifelsfall nachfragen, ob und wie Aufnahmen von Ihnen verwendet werden dürfen. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie freundlich um Rücksichtnahme bitten.
Wenn Ihr Bild unerlaubt veröffentlicht wurde, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich rechtlich zu wehren. Neben der Löschung des Bildes können Sie auch auf Unterlassung klagen und – je nach Fall – sogar Schadenersatz verlangen. Gerade bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre, zum Beispiel durch Paparazzi-Fotos oder die unerlaubte Verbreitung von Bildern in sozialen Netzwerken, kann dies eine sinnvolle Option sein.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Gegendarstellung. Wenn das Bild in einem Kontext verwendet wurde, der Sie in ein falsches Licht rückt, haben Sie das Recht, eine öffentliche Klarstellung zu verlangen.
Welche Texte sind urheberrechtlich geschützt?
Nicht jeder Text ist urheberrechtlich geschützt und damit ist eine Kopie nicht zwangsläufig illegal. Sehen wir uns daher zuerst an, welche Texte ein Urheber schützen kann.
Welche Texte unterliegen dem Urheberrecht?
In Deutschland sind alle Texte, die eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen, automatisch urheberrechtlich geschützt. Darunter fällt eine Vielzahl von Werken:
- Literarische Werke: Romane, Kurzgeschichten, Gedichte, Theaterstücke, Essays etc.
- Wissenschaftliche Werke: Dissertationen, Fachartikel, wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen.
- Journalistische Artikel: Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, Reportagen, Blogs, Kommentare.
- Reden und Vorträge: Auch mündliche Arbeiten, sofern sie dokumentiert oder aufgezeichnet wurden.
- Software-Dokumentation: Technische Dokumentationen, Benutzerhandbücher und ähnliche Texte, die eine geistige Schöpfung darstellen.
- Übersetzungen: Auch übersetzte Werke sind urheberrechtlich geschützt, sofern die Originaltexte geschützt sind.
Wichtig ist, dass der Schutz automatisch mit der Schaffung des Werkes beginnt – eine formale Registrierung ist nicht erforderlich.
Wann gilt der Urheberrechtsschutz?
Ein Text muss keinen hohen künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Das Werk muss lediglich eine „Schöpfungshöhe“ erreichen, also eine gewisse Individualität und Kreativität aufweisen. Kurze Sätze, allgemeine Phrasen oder banale Informationen haben diese Schöpfungshöhe in der Regel nicht und fallen daher nicht unter das Urheberrecht.
Ein Beispiel: Ein einfacher Satz wie „Heute scheint die Sonne“ ist nicht urheberrechtlich geschützt, da er keine individuelle schöpferische Leistung darstellt. Eine poetische Beschreibung eines sonnigen Tages in einem literarischen Text wäre hingegen geschützt.
Welche Texte sind nicht urheberrechtlich geschützt?
Bestimmte Texte und Textsorten sind entweder grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt oder fallen in den sogenannten gemeinfreien Bereich, in dem der Schutz abgelaufen ist. Dazu gehören
- Amtliche Werke: Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile und andere amtliche Veröffentlichungen sind nicht urheberrechtlich geschützt (§ 5 UrhG). Sie dürfen von jedermann vervielfältigt und verbreitet werden, da sie dem Gemeinwohl dienen.
- Allgemeine Informationen und Nachrichten: Reine Fakten, Daten oder Nachrichten sind nicht schutzfähig, da sie keine persönliche geistige Schöpfung darstellen.
- Gemeinfreie Werke: Urheberrechtlich geschützte Texte werden in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie frei genutzt, kopiert und verbreitet werden dürfen, ohne dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss.
So sind zum Beispiel die Werke von Autoren wie Johann Wolfgang von Goethe oder Friedrich Schiller, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, heute gemeinfrei und können frei genutzt werden.
Raubkopien: Duplikate von Texten im Internet suchen & finden
Als Erstes gebe ich Ihnen die Adresse einer Suchmaschine für Duplikate bzw. Plagiate von Texten im Internet – Copyscape (Link). Rufen Sie den Link auf und geben in das Suchfeld die URL (Internetadresse) Ihres Textes ein. Klicken Sie dann auf „Go“, um die Suche nach Plagiaten zu starten.
Copyscape findet nicht nur 1 zu 1 Duplikate Ihrer Texte, sondern auch Webseiten, die viele wörtliche Textauszüge verwenden – also nur teilweise kopieren. Klicken Sie dann einfach auf ein Suchergebnis – dann wird die Webseite angezeigt und die geklauten Textstellen farblich hervorgehoben.
In der rechten Abbildung können Sie erkennen, wie fast der gesamte Text markiert und damit geklaut wurde. Unmarkierte Stellen sind eingefügte Wörter oder Textpassagen, die sich nicht im Original befinden.
Duplikate und ähnliche Bilder im Internet suchen & finden
Hier bietet Google mit einer speziellen Bildersuche – für Duplikate und ähnliche Bilder – mit „Google Images“ (Link) ein gutes Werkzeug an. Um nach einem Bild im Internet zu suchen, klicken Sie auf die Kamera in der Suchleiste.
Bei der Bildersuche haben Sie dann die Möglichkeit entweder die Bild-URL (Ihrer Webseite) anzugeben oder das Bild von Ihrem PC aus hochzuladen. Klicken Sie anschließend auf „Bildersuche“.
Als Suchergebnisse werden nicht nur 1 zu 1 Duplikate angezeigt, sondern auch ähnliche Bilder. So lassen sich Raubkopien von Bildern einfach finden.
Ähnliche Bilder mit TinEye suchen und finden
Alternativ kann man auch Duplikate von Bildern mit der Suchmaschine TinEye (Link) suchen bzw. finden lassen. Auch hier können Sie ebenfalls in das Suchfeld entweder die aktuelle Bild-URL eingeben oder das Bild hochladen.
So findet man manchmal Bilder, die Google nicht anzeigt und umgekehrt.
Damit haben Sie schon einmal drei kostenlose Werkzeuge, um Duplikate Ihrer Texte und Bilder im Internet ausfindig zu machen. Wer nett ist, kann dann die Webseitenbetreiber anschreiben und sie dazu auffordern, die kopierten Bilder oder Texte zu löschen.
Was kann ich gegen Raubkopien tun?
Wenn Sie Raubkopien von Bildern oder Texten entdecken, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Zunächst sollten Sie den Urheber des betroffenen Werkes informieren, falls Sie nicht selbst der Urheber sind. Der Urheber hat dann die Möglichkeit, eine Abmahnung an den Verursacher zu schicken. Diese Abmahnung fordert die sofortige Entfernung des Materials und beinhaltet in der Regel eine Unterlassungserklärung, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
Zusätzlich können Sie die Plattform, auf der die Raubkopie veröffentlicht wurde, direkt informieren. Viele Webseiten und soziale Netzwerke bieten spezielle Melde-Tools für Urheberrechtsverletzungen an, mit denen die Inhalte schnell entfernt werden können. Sollte der Verursacher trotz Abmahnung nicht reagieren, können weiterführende rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, wie eine Unterlassungsklage oder Schadenersatzforderungen.
Durch diese Maßnahmen lässt sich die unautorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke eindämmen und der Urheber kann seine Rechte effektiv durchsetzen.
Falls es sich um schwere Vergehen handelt, die Ihnen auch finanziell schaden, können Sie mit den gefundenen Plagiaten auch zum Anwalt gehen und sie kostenpflichtig abmahnen lassen.
Angemerkt sei, dass Raubkopien von Texten relativ schwer bzw. Raubkopien von Bildern sehr leicht abgemahnt werden können. Da das Urheberrecht in Deutschland sehr komplex ist, kann ich hier nur den Rat geben sich entweder selbst ausführlich zu informieren oder gleich einen Anwalt aufzusuchen.
Viel Erfolg beim Suchen und Finden von Duplikaten im Internet!