Wie kann ich Mängel bei Reisen reklamieren / beanstanden?

Wenn bei einer Reise immer wieder Mängel zu beklagen sind, reagieren viele Reisende unsicher, wie man damit umgehen soll. Hier finden Sie einen kleinen Leitfaden, welche Mängel reklamiert werden können und wie man dabei vorgeht.

Reise: Mängel reklamieren

Ein altes Sprichwort sagt: „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben!“ Wahrscheinlich hat der Autor dieses Sprichworts nicht an Ungeziefer im Hotelzimmer, nächtlichen Baulärm oder ein ungenießbares Mittagessen in einer Pension gedacht.

Reise Mängel Baulärm reklamieren

Doch eben solche Reisemängel können einem Reisenden den hart erarbeiteten Urlaub vermiesen. Denn oft ist die Enttäuschung groß, wenn die wohlklingenden Versprechungen aus dem Urlaubskatalog nicht zutreffen.

Doch als Kunde eines Reiseveranstalters ist man solchen Schikanen nicht wehrlos ausgeliefert. Man hat immer die Möglichkeit, Reisemängel beim Reiseveranstalter zu reklamieren und einen Teil des Geldes zurückerstattet zu bekommen.

Worauf Sie bei Reklamationen bei Reiseveranstaltern achten müssen, werde ich Ihnen in diesem Artikel verraten.

Wie prüfe ich, ob meine Reklamation gerechtfertigt ist?

Bevor Sie Mängel an Ihren Reiseveranstalter melden, sollten Sie sich zunächst versichern, ob die Reklamation gerechtfertigt ist. Lesen Sie sich die Angaben im Reisekatalog noch einmal genau durch. Wurden Ihnen Dinge versprochen, die der Reiseveranstalter nicht eingehalten hat? Wenn ja, dann haben Sie eine Quelle, auf die Sie sich bei einer Reklamation berufen können. Doch Vorsicht – Reisekataloge sind oft in einer recht hinterhältigen Weise formuliert.

Reisemängel richtig reklamieren

Ein Beispiel: Was die Bedeutung „Nähe zum Meer“ angeht, sind die Reiseveranstalter recht kreativ. Wenn es heißt „direkt am Meer“ muss das noch lange nicht bedeuten, dass Ihr Urlaubsziel auch am Strand liegt. Es kann genauso gut ein Hafen oder eine Steilküste gemeint sein, d. h. ein Fußmarsch oder eine Busfahrt zum Strand muss durchaus in Kauf genommen werden.

Auch mit dem Etikett „strandnah“, unterschlagen die Reiseveranstalter oft, „wie nah am Strand“ das Urlaubsziel wirklich ist. Ist der Strand per Fußmarsch in 5 bis 15 Minuten zu erreichen, gilt das immer noch als „strandnah“. Wenn Sie wissen wollen, wie man die Aussagen in einem Reisekatalog zu deuten hat, lesen Sie hierzu meinen Artikel „Deutsch für Reisende: Verstehen Sie Reisekataloge?

Welche Voraussetzungen gibt es bei einer Reklamation?

Falls Sie sich sicher sind, dass ein Mangel vorliegt, müssen Sie weiterhin auf folgende Voraussetzungen achten, damit eine Reklamation Ihrer Reise erfolgreich sein kann.

1. Sie haben bereits vor Ort den Mangel bei der Reiseleitung / Hotel explizit angesprochen.

2. Sie haben ein Schriftstück mit einer Beschreibung des Mangels aufgesetzt und den Verantwortlichen die Kenntnis – per Unterschrift – bestätigen lassen.

3. Der von Ihnen monierte Mangel ist nicht – oder viel zu spät – behoben worden.

4. Fristen einhalten: Ihre Reklamation muss innerhalb eines Monats (nach der Heimkehr) ausgesprochen werden.

5. Richtiger Adressat: Die Reklamation geht gewöhnlich an den Reiseveranstalter. Wo Sie gebucht haben, ist dabei unerheblich. Nur wer den Flug oder das Hotel etc. selbst gebucht hat, muss sich auch selbst an die entsprechenden Stellen wenden. Ansonsten übernimmt das der Reiseveranstalter für Sie.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie eine gute Basis, um eine Reklamation durchzusetzen. Doch welche Mängel werden normalerweise moniert bzw. in welcher Höhe kann man dann den Reisepreis mindern?

Reise reklamieren: Welche Mängel mindern in welcher Höhe den Reisepreis?

Was Sie genau fordern können, hängt immer vom Einzelfall und der Härte der Beeinträchtigung ab. Wenn Sie beispielsweise eine Pauschalreise gebucht haben, dann wird – zur Ermittlung der Minderung des Reisepreises – der Gesamtpreis zugrunde gelegt.

Beschwerde Reisemängel reklamieren

Um hier einen groben Überblick zu bekommen, lässt sich die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ zurate ziehen. Diese Tabelle wird vom Landgericht Frankfurt zur Berechnung von Reisepreisen bei Reklamationen verwendet.

Die „Frankfurter Tabelle“ enthält eine ausführliche Liste von Mängeln und eine Prozentangabe, mit welcher Preisminderung man bei welchem Mangel rechnen kann. Obwohl die „Frankfurter Tabelle“ nicht für alle Gerichte verbindlich ist, kann sie trotzdem als Orientierung genommen werden. Sie finden die vollständige Liste hier:

Hier finden Sie auch Hinweise, wie die Frankfurter Tabelle in der Praxis angewendet wird. Um die Hinweise zu finden, müssen Sie das Dokument nur ganz nach unten scrollen bis zum Punkt „Wie ist die Tabelle zu benutzen?“

Musterschreiben für Reklamationen von Reisemängeln

„Last, but not least“ müssen Sie Ihre Reklamation noch in eine korrekte schriftliche Form bringen. Dazu habe ich zwei Webseiten herausgesucht, die bereits vorgefertigte Musterschreiben anbieten. Diese Musterschreiben sind kostenlos und müssen von Ihnen dann nur noch entsprechend modifiziert werden.

Damit müssten Sie nun alles beisammen haben, damit Sie Ihre Reklamation erfolgreich prüfen und formulieren können. Falls Sie selbst noch gute Tipps zum Thema haben, können Sie diese gerne als Kommentar zu diesem Artikel (unterhalb des Artikels) einfügen.

Falls Sie noch weitere Informationen zum Thema „Reisemängel reklamieren“ wünschen, sehen Sie sich auch unseren Artikel „Urlaub Reklamation: Reisemängel beim Reiseveranstalter reklamieren“ an, wo noch einige weitere Tipps gegeben werden.

Viel Erfolg beim Reklamieren der Reisemängel!

Andrea Munich