Mietrecht: Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Viele Eltern sind bei der Frage verunsichert, ob der Kinderwagen im Treppenhaus stehen darf. Da es zum Streit mit Nachbarn oder Vermietern kommen kann, sollte man einige grundsätzliche Regeln kennen. In diesem Artikel geben wir einige Bedingungen wieder, wie sie u. a. vom Deutschen Mieterbund (Stand 2013) beschrieben werden.

Grundwissen: Kinderwagen im Treppenhaus – Ja oder Nein?

Mietrecht - dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen?Bei der Frage, ob ein Kinderwagen im Treppenhaus stehen darf, gibt es keine pauschale bzw. rechtssichere Antwort. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich die Mietsituation genauer ansehen. Betrachten wir deshalb im Folgenden, welche Regeln zum Abstellen des Kinderwagens in Treppenhäusern gelten.

Laut dem AG Schöneberg (Datum: 5. Januar 1983 Az.: 6 C 665/82 in GE 1983, 331) ist der Vermieter unmittelbarer Besitzer des Treppenhauses.

Das Treppenhaus wird grundsätzlich für den Zweck mitvermietet, dass der Mieter in seine Wohnung gelangen kann. Daher hat der Vermieter mindestens ein Mitspracherecht, ob das Treppenhaus noch anderweitig von Mietern genutzt werden darf.

Wann ist das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus erlaubt?

Hier zähle ich einige Gründe auf, die dafür sprechen, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus stehen darf.

1. Das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus ist grundsätzlich erlaubt, wenn „im Hausflur genügend Platz vorhanden ist“. (BGH V ZR 46/06). Wichtig hierbei ist, dass „andere Bewohner durch den Kinderwagen nicht bei der Nutzung des Hausflurs behindert werden“.

2. Ein Kinderwagen darf vor Briefkästen abgestellt werden, wenn diese für jeden frei zugänglich bleiben und keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind.

3. Grundsätzliche Verbote, Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen (lt. Hausordnungen) sind in aller Regel rechtlich unwirksam, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache unzulässig eingeschränkt wird. Das gilt speziell dann, wenn die Hausverwaltung keine Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stellt, kein Fahrstuhl vorhanden ist oder der ständige Transport des Kinderwagens als „unzumutbar“ eingestuft wird. (LG Berlin 63 S 478/08)

Beispiel: Laut dem Amtsgericht in Aachen wäre es beispielsweise unzumutbar, einen Kinderwagen mehrmals täglich in die erste Etage zu tragen.

4. Vom Vermieter zur Verfügung gestellte Abstellmöglichkeiten für den Kinderwagen dürfen genutzt werden.

5. In engen Hausfluren dürfen laut dem OLG Hamm (Az. 15 W 444/00) die Kinderwagen nur vorübergehend im Hausflur abgestellt werden, d. h., sie müssen nachts in die Wohnung oder in einem Abstellraum gestellt werden.

Wann ist das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus verboten?

Hier einige Gründe, warum das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus verboten werden kann.

1. Der Vermieter bietet eine zumutbare Abstellmöglichkeit für Kinderwagen an. Dann darf das Treppenhaus nicht zum „Parken“ des Kinderwagens genutzt werden.

2. Es existiert ein Fahrstuhl, mit dem ein Transport des Kinderwagens zur Wohnung ohne Probleme möglich ist. Auch bei einer Wohnung im Erdgeschoss wird der Transport des Kinderwagens zur Wohnung als „zumutbar“ eingestuft.

3. Es ist verboten den Kinderwagen so abzustellen, dass er wichtige Fluchtwege, Wohnungstüren, Feuertreppen oder Zugangswege für die Feuerwehr blockiert.

4. Es ist verboten einen Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn er eine unzumutbare Behinderung oder Gefahr für andere Mitbewohner (auch Handwerker!) darstellen könnte.

5. Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Kinderwagen auf dem Treppenpodest vor der Wohnung abzustellen, auch wenn eine Behinderung von Mitmietern oder Handwerkern ausgeschlossen ist. (AG Charlottenburg 1997 Az.: 4 C 261/97 in GE 1998, 49 und MM 2001, 389)

6. Viele Gerichte verbieten das Anketten von Kinderwagen im Treppenhaus, da dieser dann zu einer festen Behinderung wird, d. h. nicht mehr bei Bedarf verschoben werden kann.

7. Besucher dürfen ihren Kinderwagen nicht (oder nicht regelmäßig) im Treppenhaus abstellen.

Tipps: Ärger beim Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus vermeiden

Der wichtigste Tipp überhaupt: Reden Sie mit dem Vermieter und den anderen Mieter möglichst früh über Ihre Problematik. Versuchen Sie in einem Gespräch zu einer Einigung zu kommen, welcher Platz alle Parteien am meisten zusagt. Die meisten Streits entstehen, wenn irgendeine Partei sich übergangen fühlt bzw. denkt, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse ignoriert werden.

Zudem kann man gemeinsam Alternativen für Abstellplätze für den Kinderwagen suchen, an die man allein nicht gedacht hat. Ist der Platz unter den Briefkästen ungeeignet, so eignet sich vielleicht eine Nische unter der Treppe oder ein Platz im Keller. Außerdem sind die Beteiligten vorab meist viel kompromissbereiter, wenn sie früh genug angesprochen werden. Ist der Streit erst einmal ausgebrochen, fallen oft viele „Kulanzlösungen“ weg.

Falls man mit vernünftigen Gesprächen zu keiner Einigung kommt, kann man noch den Rechtsweg suchen. Als Erstes sollte man Fotos von den örtlichen Gegebenheiten machen und damit zum ortsansässigen Mieterbund gehen. So können sich die Experten dort am ehesten ein Bild davon machen, welche Rechtslage in Ihrem Fall angewendet werden kann. Dort bekommen sich auch meist Auskunft darüber, ob sich ein Rechtstreit bzw. das Einschalten eines Anwalts für Sie lohnt.

Wenn Sie vom Mieterbund das OK bekommen, ist auch ein Rechtstreit für Sie mit guten Erfolgchancen verknüpft.

Viel Erfolg bei einer Einigung zum Abstellen Ihres Kinderwagens im Treppenhaus!

Aris Rommel