Miete Auszug: Rechte und Pflichten zu Teppich / Parkett

Viele Mieter haben in ihrer Wohnung Teppiche und Parkettböden, die vom Vermieter stammen oder selbst verlegt wurden. Oft ist die Verwirrung groß, was man beim Auszug aus der Wohnung – oder zur Pflege der Böden – vom Mieter verlangen kann. Daher habe ich hier – unverbindlich – einige allgemeine Regeln zusammengestellt, an denen Sie sich orientieren können.

Bitte beachten Sie: Wir können die Informationen nicht auf dem neuesten Stand halten. Fragen Sie im Zweifelsfall immer einen kompetenten Anwalt oder beim Mieterbund nach, wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen. Dennoch sollte die folgende Aufzählung eine grobe Orientierung geben, wie man mit Teppichen oder Parkettböden in der eigenen Wohnung umgehen sollte.

Welche Regeln gelten für Teppich und Parkett in der eigenen Wohnung?

1. Vermieter – Teppich
Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu dem Posten „Schönheitsreparaturen“, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

2. Mieter-Teppich
Einen selbstverklebten Teppichboden muß der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen dabei einige Klebereste zurückbleiben.

3. Vormieter-Teppich
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mitvermietet, wenn nicht im Mietvertrag etwas ausdrücklich anderes vereinbart ist. Der Vermieter muß den Teppich – wenn notwendig – ersetzen. Beim Auszug des Mieters muß dieser den Teppichboden nicht entfernen.

4. Schadenersatz
Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind (Rotweinflecken, Brandlöcher, Katzenurin etc.), muß der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Erstattungskosten wird der Zeitwert berechnet.

5. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer bei Teppichböden liegt bei maximal 10 Jahren. Bei entsprechender Abnutzung muß der Vermieter den Teppich ersetzen.

6. Parkett
Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist keine Schönheitsreperatur.

7. Parkett/ PVC
Ein Parkettfußboden muß erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre neu abgeschliffen und versiegelt werden. Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9-10 Jahren.

Diese Informationen stammen aus einer Quelle des Mieterbundes. Wir geben für die Richtigkeit keine Gewähr – im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Mieterbund nach.

Heiko Diadesopulus