Urlaub Reklamation: Schadensersatz bei Mängeln

Wenn die Reise durch erhebliche Mängel beeinträchtigt wird, fragt man sich, ob man durch eine Reklamation auch Schadensersatz fordern kann. Hier geben wir Tipps wie man mit Mängeln vor Ort umgeht und eine kleine Übersicht, welchen Schadensersatz man fordern kann.

Schadensersatz für Mängel im Urlaub

Der lang ersehnte Urlaub ist für uns eine Zeit der Erholung und Entspannung. Endlich können wir stressfrei tun und lassen, was wir wollen – so die Theorie. Denn nicht immer werden unsere hohen Erwartungen an den wohlverdienten Jahresurlaub erfüllt.

Schadensersatz Reisemängel
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Die wohlklingenden Beschreibungen aus dem Reisekatalog halten der Realität oft nicht stand und wir ärgern uns über Mängel oder anderweitige Zumutungen am Urlaubsort.

Sicher müssen wir nicht jede Schikane klaglos hinnehmen, denn immerhin haben wir für die versprochenen Leistungen beim Reiseveranstalter bezahlt.

Doch wir müssen selbst aktiv werden, um die Reisemängel entweder schnell vor Ort zu beheben oder – falls dies nicht möglich ist – am Ende eine Reklamation beim Reiseveranstalter einzureichen. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie man Reisemängel beim Reiseveranstalter richtig reklamiert.

Wie sollte ich auf Mängel und Probleme am Urlaubsort reagieren?

Zuerst sollte der Reiseveranstalter am Urlaubsort über Ihre Beschwerden informiert werden. Machen Sie aber auch vorsichtshalber Fotos oder Videos, falls der Mangel nicht behoben bzw. später ein Nachweis über den Mangel nötig werden sollte.

Urlaub Reklamation Reisemängel beim Reiseveranstalter melden protokollieren

Viele Reiseveranstalter haben Vertreter vor Ort (z. B. einen Reiseleiter oder anderen Ansprechpartner) und verlangen, dass man sie auf Reisemängel direkt anspricht. Sie sollen dann zeitnah dafür sorgen, dass der Reisemangel behoben oder evtl. auch ein Ersatz (Alternative) zur Verfügung gestellt wird.

Kulante Unternehmen bieten hier sogar einige Extras (z. B. zusätzlich kostenlose Ausflugsfahrten o. ä.) als direkten Schadensersatz an.

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst früh die Mängel melden und vom Reiseleiter (oder entsprechenden Vertreter des Reiseveranstalters) schriftlich protokollieren lassen – quasi als Nachweis (für Sie und den Reiseveranstalter), dass Ihr Mangel korrekt gemeldet und festgehalten wurde.

Sollten Sie solche Reklamationsoptionen ignorieren oder versäumen, kann es sein, dass ein Anspruch auf Schadensersatz (je nach Reisevertrag) erlischt.

Was geschieht jedoch, wenn es nicht klappt? Bekomme ich etwas von meinem Urlaubsgeld zurück?

Was tun, wenn die Mängel am Urlaubsort nicht behoben werden?

Falls am Urlaubsort alles schiefgeht, gibt es zumindest das Trostpflaster, dass man später vom Reiseveranstalter (§ 651g Abs. 1 BGB) einen Teil seines Urlaubsgeldes für relevante Mängel zurückverlangen kann. Nach der Rückkehr muss der Urlauber innerhalb eines Monats die Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen.

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, haben wir eine Liste typischer Mängel zusammengestellt und angegeben, wie viel Geld man für einen bestimmten Mangel normalerweise zurückverlangen kann. Nutzen Sie diese Angaben als ungefähre Orientierung für Ihre Forderungen.

Welcher Schadensersatz kann beim Reiseveranstalter gefordert werden?

Anmerkung: Die jeweils am Ende stehenden Prozentangaben der folgenden Übersicht beziehen sich auf den Anteil der Reisekosten, die Sie reklamieren bzw. vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.

Da sich solche Pauschalen immer wieder ändern können, geben wir für die hier aufgeführten Prozentangaben keine Gewähr.

Sie sollen Ihnen als allgemeiner Überblick dienen, um zumindest eine ungefähre Einschätzung vornehmen zu können, welcher Schadensersatz bei welchem Reisemangel in etwa erwartet werden kann.

Überblick: Schadensersatzansprüche bei Reisemängeln

Die folgende Liste ist thematisch sortiert …

  1. Kaputte Möbel, wackliges, defektes Bett – 5 %
  2. Die Zimmergröße von 8,5 qm für ein Doppelzimmer (Standardhotel) ist nicht gegeben – 10 %
  3. Das Zimmer ist nur halb so groß, wie gebucht – 16 %
  4. Silberfische oder Kakerlaken im Zimmer – 10 bis 40 %
  5. Kein Meerblick, obwohl er zugesagt wurde – 5 bis 10 %
  6. Obwohl ruhige Lage gebucht wurde, Lärm bis früh um 3 Uhr – 20 %
  7. Schlechte Zimmerreinigung – 5 %
  8. Das Essen ist lauwarm oder sogar kalt – 5 %
  9. Hotel nicht renoviert, trotz Zusage – 10 %
  10. Kleiderschrank hat keine Regalböden – 5 %
  11. Kaputte Steckdosen oder lose liegende Kabel – 5 %
  12. Spätere Unterbringung in einem Ersatzhotel – 5 bis 35 %
  13. Das gebuchte Kinderbett fehlt – 50 % vom Kinderpreis
  14. Keine Animation, obwohl es so im Katalog stand – 15 %
  15. Einfaches Hotel, obwohl ein Cluburlaub gebucht war – 40 %
  16. Balkon fehlt trotz Zusage – 5 bis 10 %
  17. Kein Gemüse am Büfett – 3,5 %
  18. Fast leeres Büfett – 10 %
  19. Essen entspricht nicht dem Standard für das gebuchte Hotel – 10 %
  20. Steiniger Strand, statt des versprochenen Sandstrandes – 5 bis 10 %
  21. Ohne Gepäck während des gesamten Urlaubs – 50 %
  22. 3 Tage ohne Gepäck im Urlaub – 25 %
  23. Hotel ist noch Baustelle – 75 %
  24. Baulärm – 10 bis 20 %
  25. Pool kann nicht benutzt werden – 20 %
  26. Dreckige Liegen am Pool – 3 %
  27. Der Strand ist weiter weg, als im Katalog angegeben – 5 bis 15 %

Damit bin ich mit meinen Informationen, wie man Mängel im Urlaub bei Reiseveranstaltern richtig reklamiert, am Ende und hoffe Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben.

Falls Sie noch weitere Informationen wünschen, können Sie sich auch unseren Zusatzartikel „Wie kann ich Mängel bei Reisen reklamieren?“ ansehen. Dort finden Sie noch weitere Tabellen und Musterschreiben für Reklamationen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub – oder wenigstens eine gelungene Reklamation (und damit einen gerechten Schadensersatz) für die vorhandenen Mängel!

Andi T.