Mieter / Vermieter: Schnee räumen und Salz streuen im Winter

26.02.2009
16169 Views
Bewertung 3.8
Cassandra B.
www.aegypten-geschichte-kultur.de/
  

Wenn der Schnee fällt, schlagen viele Kinderherzen höher, denn in vielen Gebieten Deutschlands haben sie nur selten die Gelegenheit zu rodeln, Schneebälle zu werfen oder Schneemänner zu bauen. Doch wo sich Kinder freuen, ruft mit dem Schneefall, auch die Pflicht des Bürgers, nämlich den Schnee wieder weg zu räumen.

Das wirft einige Fragen auf: Wer ist verantwortlich den Schnee vor dem eigenen oder gemieteten Haus zu beseitigen? Wann und wo genau muss das geschehen? Ist Salzen erlaubt?

Schneeräumen ist Pflicht

Allgemein liegt das Schneeräumen und Streuen der Wege in der Verantwortung der Stadt bzw. der Gemeinde. Diese übertragen diese Pflicht - in der Regel - per Satzung auf ihre Bürger, genauer: auf den Eigentümer oder Vermieter eines Hauses bzw. Grundstücks. Als Eigentümer bzw. Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, dass der Schnee vor Ihrem Haus entfernt wird.

Schneeräumen im WinterÜblicherweise betrifft das die Zugänge zu Ihrem Haus, dem Gehweg vor bzw. um Ihr Grundstück herum, Wege zur Garage und den Mülltonnen.

Die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt legt fest, wann dies zu geschehen hat. Die Zeiten variieren daher leicht. An Werktagen sollen die entsprechenden Stellen ab 7 bzw. 8 bis 20 Uhr von Schnee und Eisglätte befreit sein. An Sonn- und Feiertagen darf es etwas später sein, in der Regel ab 9 bis 20 Uhr.

Wenn es stark schneit, muss auch täglich mehrmals geschippt und gestreut werden. Wer berufstätig ist, in den Urlaub fährt oder an einer Krankheit leidet, hat also dafür zu sorgen, dass ein anderer diese Aufgabe erfüllt. Nur bei einer außergewöhnlichen Wetterlage - wenn es z.B. über Stunden hinweg schneit - und ein mehrmaliges Entfernen des Schnees nichts mehr nützt - ruht diese Pflicht.

Der Eigentümer bzw. Vermieter eines Hauses darf seine Räumungspflicht an seinen Mieter übertragen. Aber Vorsicht - das muss explizit im Mietvertrag stehen. Eine mündliche Vereinbarung reicht daher nicht aus. Hier braucht es in jedem Falle - auch wenn das ein Hausmeister übernimmt - eine vertragliche Absicherung. Falls also jemand vor Ihrem Haus ausrutscht und Schäden daraus entstehen, wird im Zweifelsfall der Eigentümer bzw. Vermieter zur Verantwortung gezogen.

Da die Regelungen der Gemeinden bzw. der Städte voneinander variieren, erkunden Sie sich bitte in Ihrer Gemeinde oder Stadt, welche Regelung für Sie gilt.

Nehmen Sie Ihre Räumungspflicht ernst. Stehen Sie früh genug auf, um den Schnee zu beseitigen. Denn es sollte in erster Linie nicht darum gehen, Strafe und Schadenersatz zu vermeiden, sondern dafür zu sorgen, ein Teil des Weges Ihrer Mitmenschen sicherer zu machen.

Schnee räumen vor dem Streuen

Bevor Sie mit dem Streuen beginnen, räumen Sie zuerst den Schnee beseite. Die geräumte Spur soll breit genug für Fußgänger sein (1,5 - 2 m). Räumen Sie also lieber ein bisschen zuviel, als zuwenig Schnee beseite. Räumen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn, denn der Schneepflug befördert ihn wieder zurück auf die Gehwege, und Sie können von vorne anfangen. Achten Sie bei stark winterlichem Schneefall darauf, dass Sie mit Ihrem parkenden Auto den Schneepflug nicht blockieren.

Manchmal ist es nötig auch nach dem Schneeräumen die Fläche abzustumpfen, wenn also weiterhin Ausrutschgefahr besteht.

Es gibt mehrere Arten, abstumpfender Streumittel, z.B.:

  • Split
  • Sand
  • Asche
  • Kies
  • Streusalz

Ist Salz streuen erlaubt?

Die Frage, ob Salz gestreut werden darf, wird immer wieder gestellt. In vielen Gebieten Deutschlands ist das Streuen von Salz für Anlieger verboten. Doch das bestimmen die Gemeinden/Städte. Sie regeln ebenso Ausnahmen vom Salzstreuverbot, z.B. bei Eisregen und Eisglätte, bei Treppenaufgängen und Wegen, die stark abfallen oder ansteigen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde/Stadt, ob Sie Salz streuen dürfen und ob es Ausnahmen von dieser Regel gibt.

Nehmen Sie ein Salzverbot ernst. Es geht dabei nicht nur um das Vermeiden hoher Bußgelder (Salz lässt sich auch im Nachhinein locker durch Bodenproben nachweisen), sondern um die Umwelt. In Punkto "Sicherheit für andere Menschen" ist in vielen Fällen Salz völlig unnötig.

Salz wirkt recht effektiv, da es das Eis zum Schmelzen bringt. Fahrbahnen und Wege werden schnell wieder frei. Doch bedenken Sie, dass ab ca. -7 °C, das Streuen von Salz keinen Sinn mehr macht, denn dann gefriert auch das Salzwassergemisch. Am besten wirkt es bei einer Temperatur von knapp unter 0 °C. Falls Salzstreuen in Ihrem Fall erlaubt war, achten Sie darauf, den Salzschnee dorthin zu räumen, wo sich keine Pflanzen befinden.

Streuen Sie nicht mehr Salz als nötig und verwenden Sie keinesfalls Kochsalz, welches Pflanzen mehr schadet als Streusalz. Besorgen Sie sich Streusalz, das extra für diesen Zweck hergestellt wird. Setzen Sie, auf umweltverträgliche Streumittel, wie z.B. Sand. Trotz aller Pflichten und Regelungen, lassen Sie sich den Spaß im Winter nicht verderben.

Viel Freude an der mit Schnee bedeckten Landschaft!

Empfehlungen zu diesem Thema

Gesamtstatistik der Bewertungen

4 Sterne
Wert 3.8
Thema: 3.7 Information: 3.7 Verständlichkeit: 4
Stimmen: 3 Legende:
5: super - bis 1: erträglich
Views: 16169
Auf Social Networks posten:

Beiträge

Keine Beiträge vorhanden.