Jede
zweite Heizkostenabrechnung in Deutschland ist falsch. Dies ist das Ergebnis
stichprobenartiger Untersuchungen örtlicher Mietervereine. Immer wieder
stoßen Experten bei der Überprüfung von Abrechnung auf haarsträubende
Fehler und üble Tricksereien. Für die Heizkosten gelten einige Besonderheiten
d.h. diese müssen auf jeden Fall verbrauchsabhängig abgerechnet
sein. Hierbei gibt es nur wenige Ausnahmen, die Sie im Zweifelsfall bei
Ihrem zuständigen Mieterverein erfragen können.
Unsere Checkliste soll ihnen dabei helfen zu überprüfen, ob Sie eine korrekte Abrechnung bekommen haben. Sie berücksichtigt die Änderungen, die mit der Mietrechtsreform 2001 in Kraft getreten sind. Die Checkliste besteht aus 18 Fragen, die Sie mit Ja bzw. Nein beantworten können. Falls Sie eine oder mehrere Fragen mit Nein beantwortet haben, ist Ihre Abrechnung höchstwahrscheinlich fehlerhaft.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Abrechnung und die Belege von Ihrem zuständigen Mieterverein überprüfen zu lassen. Begleichen Sie nicht vorschnell Forderungen Ihres Mieters, auf die er rechtlich keinen Anspruch hat. Oftmals können Sie so unnötige Ausgaben vermeiden und Ihren Geldbeutel schonen.
Wir empfehlen Ihnen die unten aufgeführte Liste auszudrucken und per Hand auszuwerten. So können Sie leichter die gefragten Daten mit Ihren Unterlagen vergleichen.
| Kontrollfragen für Ihre Abrechnung |
Ja
|
Nein
|
| 1. Haben Sie ein Ableseprotokoll erhalten und das Ergebnis überprüft? |
|
|
| 2. Hat der Vermieter die Abrechnungsfrist von 12 Monaten eingehalten (Ausschlußfrist)? |
|
|
| 3. Beträgt der Abrechnungszeitraum ein Jahr? |
|
|
| 4. Bei Erdgas oder Erdwärme: Sind die verbrauchte Energiemenge und der dafür bezahlte Preis angegeben? (in kW/h oder MW/h oder cbm) |
|
|
| 5. Bei Öl und festen Brennstoffen: Sind der Anfangsbestand und der Restbestand angegeben? Wurde der Restbestand richtig bewertet und korrekt abgezogen? Enthält die Abrechnung eine Aufstellung der einzelnen Lieferungen nach Lieferdatum, Menge und Einzelpreis? |
|
|
| 6. Fallen alle Daten der Lieferungen in den Abrechnungszeitraum? |
|
|
| 7. Sind die Heiznebenkosten einzeln aufgeführt? |
|
|
| 8. Sind nur die umlegbaren Kosten enthalten? Reparaturkosten, Trinkgelder, Finanzierungskosten usw. gehören nicht in die Abrechnung. |
|
|
| 9. Halten sich die Heiznebenkosten im Rahmen des Üblichen (16 bis 24% der Brennkosten?) |
|
|
| 10. Sind die Kosten für Messgeräte angemessen? |
|
|
| 11. Wartungskosten sollten nicht höher als 5% der Brennstoffkosten sein. Sind diese Werte eingehalten? |
|
|
| 12. Betriebsstromkosten sollten nicht höher als 5-7% der Brennstoffkosten sein. Sind diese Werte eingehalten? |
|
|
| 13. Entspricht der Verteilerschlüssel den Vorgaben der Heizkostenverordnung? Sind die Grundkosten für Heiz- und Warmwasserkosten mit 30 bis 50% angesetzt worden, die Verbrauchskosten entsprechend mit 50 bi 70%? |
|
|
| 14. Trägt der Vermieter die Grundkosten für leer stehende Wohnungen selbst? |
|
|
| 15. Entspricht der Verteilerschlüssel dem des Vorjahres? Änderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. |
|
|
| 16. Ist nach dem Ein- oder Auszug eine Zwischenablesung durchgeführt worden? |
|
|
| 17. Wenn Ihr Verbrauch geschätzt werden müßte - entspricht die Schätzung den Vorgaben der Heizkostenverordnung? |
|
|
| 18. Ist der Warmwasserverbrauch für das Haus bei einer verbundenen Anlage korrekt aufgeteilt worden? |
|
|
Autor: Albert Haack
Wert 4 |
Thema: 4.3 | Information: 4 | Verständlichkeit: 3.7 |
| Stimmen: 3 | Legende: 5: super - bis 1: erträglich |
||
| Views: 26600 | |||
| Heizkostenabrechnung | Karl-Heinz Fischer | 09.08.2004 20:58 |
| RE: Heizkostenabrechnung | T. Kühn | 14.08.2004 22:14 |
Suchbegriff eingeben