Viele Menschen nutzen YouTube, um private und kommerzielle Videos hochzuladen. Hier sind Urheber- und Nutzungsrechte, die man kennen und beachten sollte, damit man keine teuren Abmahnungen bekommt. Wer das Urheberrecht unzureichend kennt, findet einen Überblick, was bei Videos auf YouTube erlaubt und verboten ist. (Stand April 2020)
YouTube Urheberrecht: Was ist bei Videos erlaubt und verboten?
1. Videos und Musik ansehen / anhören und downloaden
Jeder darf Videos und Musik von YouTube – für den „Eigenbedarf“ – ansehen bzw. anhören. Verboten ist es jedoch, Videos downzuloaden und unter eigenem Namen neu zu veröffentlichen. Sieht der Urheber des Videos eine Einbindung auf fremden Webseiten vor, so kann man dies jederzeit tun.
Es gibt aber auch illegale Inhalte – z. B. Kinofilme, Musik etc. – auf YouTube, die rechtswidrig (d. h. ohne Erlaubnis des Urhebers) hochgeladen wurden. Wer diese downloadet, macht sich – wie bei jedem rechtswidrigen Kopieren von Filmen und Musik – strafbar.
2. Youtube Urheberrecht: Vorsicht beim Markenschutz von Bildern
Vorsicht bei Markennamen und -symbolen, denn fast alle Produkte und Verpackungen sind heutzutage mit Markensymbolen versehen. Das eigene Design wurde geschützt.
Wer dies ohne Erlaubnis zeigt, kann sehr teuer abgemahnt werden. In solchen Fällen kann man Logos überkleben oder entfernen bzw. neutrale Verpackungen zeigen, um keinen Ärger zu bekommen. Falls Markensymbole nur kurz ins Bild kommen – z. B. ein McDonalds-Schild bei einem Spaziergang – wird das gewöhnlich aber toleriert.
3. Urheberrecht: Bilder von fremden Personen bei YouTube
Grundsätzlich hat jeder Deutsche ein Recht am eigenen Bild, d. h., ein Bild von Ihnen, darf nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Wenn Sie also Bilder von fremden Personen einbinden oder sie filmen, sollten Sie sich schriftlich deren Zustimmung geben lassen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Personen im Hintergrund, bei öffentlichen Veranstaltungen oder öffentlichen Plätzen durchs Bild laufen – d. h. in Situationen, in welchen der Filmer nicht verhindern kann, wenn andere Personen kurz ins Bild kommen.
Der Übergang – ob und in welchem Kontext – fremde Menschen gezeigt werden dürfen oder nicht, ist sehr schwammig geregelt.
4. YouTube: Bilder von Räumen, öffentlichen Gebäuden, Kunstwerken
Bilder von den eigenen Räumlichkeiten sind natürlich erlaubt – beim Nachbarn oder Freunden bedarf es aber u. U. schon wieder deren Zustimmung. Bei öffentlichen Gebäuden ist es sehr unterschiedlich, was gezeigt werden darf und was nicht.
In Bahnhöfen, Museen, Galerien, Ausstellungen etc. darf oftmals nicht gefilmt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall nach. Das Filmen von Städten oder Sehenswürdigkeiten ist normalerweise unproblematisch.
Besonders heikel sind Kunstwerke, deren Urheber (oder Rechteinhaber) nicht mindestens schon seit 100 Jahren tot sind. Wer ohne Erlaubnis Bilder, Skulpturen, Filme oder Aufführungen von Künstlern zeigt, kann mit saftigen Abmahnkosten rechnen.
5. Musik in YouTube-Videos einbinden
Musik ist ebenfalls über die GEMA urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis nicht verwendet werden – auch wenn es sich „nur“ um Hintergrundmusik handelt. Dies gilt nicht nur für Musik von bekannten Interpreten, sondern auch für eigene Coverversionen, Konzertmitschnitte, Remixes oder Mashups. YouTube bietet allerdings im Videomanager Hintergrundmusik an, die man – z. B. als Hintergrundmusik – einbinden darf.
6. Lets Play Videos veröffentlichen
Sich selbst beim Spielen zu filmen und ohne Erlaubnis des Spielherstellers zu veröffentlichen, verstößt klar gegen das Urheberrecht und kann bestraft werden. Dies besonders dann, wenn man mit solchen Videos Geld verdient.
Hier kann der Spielehersteller jederzeit teuer abmahnen, da das Produkt und die Nutzungsrechte komplett ihm gehören. Allerdings tolerieren viele Spielehersteller solche „Lets Play“-Videos, da sie von ihnen als kostenlose Werbung für das eigene Produkt angesehen werden – verlassen kann man sich aber darauf nicht.
7. YouTube Urheberrecht: Übersetzen von ausländischen Videos
Da Bildwerke (wie Videos) grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt sind, darf man auch keine fremdsprachigen Videos downloaden und mit einer deutschen Übersetzung neu veröffentlichen. Wer so etwas tun will, sollte sich vorher immer zuerst die schriftliche Erlaubnis des Urhebers geben lassen, um mit der Neuveröffentlichung (Übersetzung) keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Fazit zum Urheberrecht bei Videos auf YouTube
Am sichersten ist es, wenn Sie Bilder, Film und Musik vollständig selbst erstellen – dann kann Ihnen keiner eine Abmahnung verpassen. Fremde Menschen, Marken, Kunstwerke, Logos etc. sollten Sie vermeiden oder sich eine schriftliche Genehmigung von den Rechteinhabern holen. Natürlich muss – speziell in den Grenzbereichen – jeder selbst entscheiden, welches Risiko er eingehen will.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Überblick über das Urheberrecht beim Veröffentlichen von Videos bei YouTube eine Hilfe war und wünsche Ihnen viel Spaß beim Produzieren eigener Videos!