Webseite bebildern: Bildrechte für Webmaster

Viele Menschen erstellen ihre eigene Homepage, die sie auch mit Grafiken, Logos oder Fotos usw. bebildern wollen. Vor allem Webmaster-Anfänger gehen motiviert aber auch ziemlich naiv zu Sache, da sie wenig Ahnung vom deutschen Bildrecht (z. B. Urheberrecht oder Nutzungsrechte etc.) haben. Wer die Grundlagen zum Thema „Bildrechte“ nicht kennt, kann schnell in teure Abmahnfallen geraten.

Da bereits die vorgerichtlichen Streitkosten pro Bild zwischen 500 und 3000 Euro (Kosten für Anwalt, Abmahngebühren etc.) liegen können, lässt sich leicht ausrechnen, wie schnell die Abmahnkosten bei mehreren Bildern in die Höhe schießen.

Damit Sie als Webmaster nicht in eine Abmahnfalle geraten, gebe ich Ihnen ein paar Grundlagen zum Thema "Bildrechte". Diese Tipps beruhen auf meinen eigenen Erfahrungen und Recherchen. Da ich kein Anwalt bin, kann ich natürlich auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Auch die im Folgenden genannten Tipps können durch sich verändernde Gesetze mit der Zeit überholt und nicht mehr aktuell sein (Stand Feb 2017).

Grundlagen zum Urheber- und Nutzungsrecht bei Fotos

Bildrechte Urheberrecht NutzungsrechtGrundsätzlich ist es so, dass der Schöpfer (z. B. der Fotograf) eines Bildes in Deutschland als dessen Urheber gilt. Jedes erstellte Foto ist dann rechtlich durch das Urheberrecht geschützt. Wenn Sie Ihr Foto beispielsweise auf die eigene Homepage stellen, brauchen Sie Ihr Bildwerk nicht extra zu kennzeichnen (etwa durch einen Copyrightvermerk). Ihr eigenes Foto darf von keinem ohne Ihre Erlaubnis kopiert / verwendet werden.

Um die Urheberschaft nachweisen zu können, ist es am einfachsten, das Originalbild in hoher Auflösung zu speichern und im Internet nur ein Duplikat in niedriger Auflösung (oder nur einen Ausschnitt des Originals) zu zeigen. Denn vor vielen Gerichten gilt der Besitzer mit der höchsten Auflösung eines Bildes als dessen Besitzer / Urheber.

Das Urheberrecht ist zeitlich begrenzt. Es erlischt nach ca. 70 Jahren (über den Daumen gepeilt), d. h., das Bild ist danach nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt. Wie beim Deutschen Recht üblich, gibt es hier einige Ausnahmen zu beachten, die Sie auf "Wikipedia Bildrechte" nachlesen können.

Der Urheber eines Bildes darf weiterhin über dessen Verwendung entscheiden. Er kann sogenannte Nutzungsrechte definieren, die er sehr differenziert gestalten kann. Es besteht beispielsweise die Option ein Bild als "Gemeinfrei" oder "Public Domain" in den Nutzungsrechten zu definieren. In diesem Fall würde man jedermann erlauben, es jederzeit – ohne weitere Auflagen – frei zu verwenden.

Webmaster rate ich aber, selbst bei der Verwendung von fremden, "gemeinfreien" oder "public domain" Bildern, immer die Nutzungslizenz mitzuspeichern, sodass man im Zweifelsfall einen Nachweis über die Herkunft plus Nutzungslizenz zur Hand hat. Auf der Webseite "Wikimedia Commons" wird beispielsweise bei jedem Bild eine Nutzungslizenz mit angezeigt, die man abspeichern kann.

Sie werden hier auch schnell viele Beispiele für die unterschiedlichsten Nutzungsrechte bei Fotos finden. Bei jeder Nutzungslizenz ist es wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Beispielsweise verlangen viele Fotografen die Nennung ihres Namens, einen Link, erlauben oder untersagen Veränderungen am Bild und vieles mehr.

Anfängern rate ich, sich auf gemeinfreie bzw. als public domain gekennzeichnete Bilder zu beschränken, denn deren Nutzung ist mit keinen komplizierten Auflagen verbunden. Bedenken Sie einfach: Bereits ein kleiner Fehler in der Kennzeichnung kann einen Rechtsverstoß bedeuten und eine teure Abmahnung nach sich ziehen.

Vorsicht: Bildrechte von Dritten am eigenen Foto

Achtung! Selbst wenn Sie ein Foto selber machen, heißt das nicht, dass Sie alles fotografieren und jedes Motiv verwenden dürfen. Damit Sie einen groben Überblick bekommen, zähle ich hier die häufigsten Ausnahmen auf.

Bildrechte einer Person am eigenen Bild

Bildrechte Einführung Urheberrecht NutzungrechtWenn Sie Fotos von einer anderen Person oder kleinen Gruppen machen, brauchen Sie eine Genehmigung der dort gezeigten Personen, dass Sie deren Bilder verwenden und veröffentlichen dürfen. Außerdem müssen die fotografierten Personen wissen, in welchem Kontext die Bilder publiziert werden. Lassen Sie sich deren Erlaubnis am besten schriftlich geben.

Falls Sie beispielsweise jemanden betrunken fotografieren und dieses Foto veröffentlichen, kann dies als "Rufschädigung" ausgelegt und damit entsprechend bestraft werden.

Andererseits ist es erlaubt, Menschen ohne deren Zustimmung auf öffentlichen Plätzen oder Veranstaltungen zu fotografieren. Hier wird aber häufig erwähnt, dass die abgebildeten Personen nicht "das Hauptmotiv" sein dürfen, sondern eher "Beiwerk" sein sollen.

Keine Fotos von Marken, Designs und Logos verwenden

Beispiel "Markenrecht": Fotografieren Sie beispielsweise das Logo von McDonalds, so greift auch automatisch das Markenrecht dieser Firma, denn das Logo dürfte in Deutschland geschützt sein. Das kann auch für Screenshots von Programmen oder Logos von Webseiten gelten.

Aber auch hier gibt es Grenzfälle – beispielsweise, wenn auf dem Foto eines öffentlichen Platzes im Hintergrund Firmenlogos sichtbar sind. Hier wird man im Einzelfall unterscheiden müssen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder – wenn das Hauptmotiv der Platz ist – das Logo als "Beiwerk" noch toleriert wird. Angemerkt sei auch, dass eine unerlaubte Nutzung von markenrechtlich geschützten Bildern besonders teuer werden kann.

Neben Marken lassen sich viele Hersteller auch ein Design schützen. Öffnen Sie Ihren Kühlschrank und sehen Sie sich die Produkte an. Hier werden Sie unzählige Beispiele für Logos, Marken und Designs finden, die Sie besser nicht verwenden sollten.

Speziell dieses Thema ist sehr tückisch, denn man kann heute kaum ein Foto schießen, bei dem nicht irgendein Logo, ein Markennamen oder Design "aus Versehen" mit ins Bild kommt. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in diesem Bereich relativ wenig abgemahnt wird. Dennoch sollten Sie nicht unvorsichtig werden, denn bei Marken, Designs und Logos können die Streitwerte sehr hoch liegen.

Fotos von öffentlichen / privaten Gebäuden

Bildrechte Tipps Urheberrecht NutzungsrechtHolen Sie sich immer die Erlaubnis ein, ob Sie Fotos in öffentlichen Gebäuden veröffentlichen dürfen. Hier sind die Regelungen teils sehr individuell, d. h., es muss im Einzelfall geklärt werden.

In Museen ist oft das Fotografieren generell verboten. Außerdem kann der Künstler bei einem Foto seines Kunstwerks selbst noch Rechte an diesem Bild haben, da er das Kunstwerk geschaffen hat. Kunstwerke sind per se problematisch, wenn man nicht die explizite Erlaubnis des Künstlers hat. Da hier von einer sehr hohen Schöpfungshöhe ausgegangen werden kann, sind die Lizenzrechte an derartigen Bildern oft sehr teuer.

Ebenso ist es in vielen deutschen Bahnhöfen nicht erlaubt, die dort gemachten Bilder zu veröffentlichen. So ein "Hausrecht" – d. h. die Bestimmungshoheit, ob an einem Ort Bilder gemacht und veröffentlicht werden dürfen – kann sich auch auf private Firmen oder Haushalte beziehen.

Fotos von uneinsichtigen Orten machen

Weiterhin ist es nicht erlaubt, Fotos von Orten zu veröffentlichen, wenn man sie nicht einsehen kann, d. h. der Fotograf auf eine Leiter, eine Mauer o. ä. steigen müsste, um das Motiv fotografieren zu können.

Legen Sie Wert darauf, die Privatsphäre von niemanden zu missachten, denn auch fremde Gärten, Innenräume usw. sollten nur mit der entsprechenden Erlaubnis fotografiert werden.

Vorsicht bei Fotos von Kunstwerken, Denkmälern oder moderner Architektur

Kunstwerke, Denkmäler oder spezielle Bauwerke (mit besonderer Architektur) haben bereits einen Urheber, dessen Rechte geschützt sind. Da diese Werke oft einen besonders hohen Wert haben, können auch Abmahnkosten besonders hoch ausfallen.

Nur wer sehr alte Werke (über 110 Jahre) fotografiert, kann gewöhnlich davon ausgehen, dass der Urheber schon lange tot ist bzw. dessen Urheberrecht abgelaufen ist. Bilder solcher Werke sollte man dann auch problemlos verwenden können.

Wo finde ich lizenzfreie Bilder / Fotos?

Dazu finden Sie auf Philognosie bereits einen Artikel namens "Free Images: Freie Bilder für die eigene Homepage finden!". Neben den Bildquellen können Sie dort auch weitere Tipps zum Verwenden solcher Bilder nachlesen.

Man kann sich auch Bildsammlungen mit lizenzfreien Bildern kaufen. Leider sind diese aber meist recht teuer und die Auswahl an Bildmotiven oft ziemlich mager. Es gibt auch Webseiten, die Bilder verkaufen, aber hiervon würde ich Anfängern abraten, da die Verwendung oft ebenfalls mit Klauseln verbunden ist, die man missverstehen kann.

Damit bin ich mit meinem Kurzüberblick am Ende und hoffe Ihnen wichtige Anregungen gegeben zu haben, die Sie bei der Verwendung von Bildern oder Fotos berücksichtigen sollten.

Sicher sind dies alles nur Beispiele – das Urheber- und Nutzungsrecht in Deutschland ist eine Wissenschaft für sich. Aber man kann mit den hier genannten Grundkenntnissen schon viele Anfängerfehler vermeiden und den Webauftritt damit rechtlich deutlich sicherer machen.

Viel Spaß beim Bebildern Ihrer Webseite!

Aris Rommel