Datenschutz: Persönliche Daten auf fremden Webseiten löschen

Leider veröffentlichen manche Webmaster ohne Erlaubnis Bilder, Videos, Texte oder Daten von fremden Personen auf ihrer Webseite. Falls Sie selbst betroffen sind, werden Sie sich fragen, wie Sie vorgehen müssen, damit die Daten aus dem Internet verschwinden. Deshalb werde ich Ihnen im Folgenden zeigen, wie Sie das bewerkstelligen können.

Darf man ohne Erlaubnis Bilder und Texte verwenden?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, indem jeder ungestraft Werke oder Daten von anderen für eigene Zwecke nutzen kann. Bei Bilder gilt, dass der Urheber (meist der Fotograf) über deren Nutzung bestimmt. Zudem gilt das „Recht am eigenen Bild“, d. h. auch Bilder von Ihnen, die andere fotografiert haben, dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis veröffentlicht werden.

Persönliche Daten löschen lassen

Bei Texten ist das Urheberrecht etwas komplizierter, da eine gewisse Schöpfunghöhe erreicht werden muss, damit ein Text als „Werk“ gilt bzw. schützenswert ist.

Persönliche Daten jeder Art sind durch die EU-DSGVO und das BDSG neu grundsätzlich geschützt. Niemand darf also irgend welche persönlichen Daten ohne Ihre explizite Erlaubnis verarbeiten, speichern oder weitergeben.

Verwendet eine Webseite ungefragt derartige Daten von Ihnen, können Sie gegen deren Verwendung vorgehen. Da in vielen Fällen keine böse Absicht dahintersteht, sondern die Webmaster nur unerfahren oder sehr jung sind, empfehle ich zunächst die freundliche Art, eine Löschung der Daten zu erreichen.

Diese besteht aus einem einfachen Anschreiben an den Verantwortlichen mit der Bitte, die Daten zu löschen. Erst wenn dies nicht fruchtet, kann man mit härteren Mitteln die Löschung erzwingen.

Was muss ich tun, um persönliche Daten, Bilder oder Videos löschen zu lassen?

1. Als erstes müssen Sie den Ansprechpartner (Webmaster) finden, der für den Inhalt der problematischen Homepage die Verantwortung trägt. Bei den meisten Homepages genügt ein Blick in das Impressum, um Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des verantwortlichen Webmasters herauszubekommen.

2. Ist kein Impressum vorhanden, dann kann man immer noch über die URL den Betreiber der Seite ermitteln. Hier helfen Registrierungsstellen für Internet-Adressen wie Denic.de weiter. Geben Sie in das Suchfeld „Domainabfrage“ die Top-Level-Domain der Webseite ein (bei Philognosie wäre das beispielsweise „philognosie“) und klicken Sie auf den Pfeil (oder Eingabetaste). Sie erhalten dann eine ausführliche Übersicht über den Eigner und dessen Kontaktdaten.

3. Die einfachste Möglichkeit ist dem Betreiber der Webseite eine Mail – oder einen Brief – zu schreiben, in dem Sie ihn darum bitten, die problematischen Inhalte von seiner Webseite zu entfernen. Vergessen Sie hierbei nicht die betreffende Seite (genauer URL) anzugeben bzw. das zu löschenden Bild, den entsprechenden Text, etc. konkret anzugeben.

In den meisten Fällen, wird der Webmaster auf Ihre Bitte eingehen und den Content löschen. Falls er dies nicht tut, stehen Ihnen aber noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung.

Was kann ich tun, wenn der Seitenbetreiber meine persönlichen Daten nicht löscht?

1. Option: Formelles Anschreiben senden …

Auf der Webseite des Online-Magazins Computerbild wird ein vorformulierter Beschwerdetext angeboten. Sie finden ihn dort unter „Verpflichtung auf Datenlöschung“ zum Download angeboten. Hier wird der Webmaster nochmals explizit darauf hingewiesen, dass er nach deutschem Recht auf Ihre Bitte hin verpflichtet ist, den problematischen Inhalt zu löschen. Falls auch das nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie noch schärfere Geschütze auffahren.

2. Option: Verantwortlichen bei der Datenschutzbehörde melden …

In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigene Datenschutzbehörde, d. h. Sie müssen Ihre formlose Beschwerde an die richtige Behörde richten. Das richtige Bundesland kann man über die Adresse im Impressum ermitteln.

Sie finden eine Übersicht aller Datenschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland unter: Die Datenschutzbeauftragten der Länder. Ein Datenschutzbeauftragter kann im Notfall tätig werden und hat sogar die Möglichkeit Strafen über den uneinsichtigen Seitenbetreiber zu verhängen.

Wichtig ist, dass jede Behörde jeder Beschwerde einer unerlaubten Verwendung persönlicher Daten kostenlos nachgehen muss. Sie ist jedoch nicht für Urheberrechtsverletzungen zuständig – hier kann man sich an VG-Wort oder VG-Bild wenden, wenn dort die entsprechenden Werke gemeldet sind.

Damit sollte Ihr Problem nun endgültig aus der Welt geschafft sein. Ich hoffe, dass Ihnen diese Anleitung dabei geholfen hat, eine klare Vorstellung von der Vorgehensweise zu entwickeln, wie Sie persönliche Daten von fremden Webseiten entfernen können.

Viel Erfolg beim Löschen Ihrer Daten!

Heiko Diadesopulus