Versicherungen rund ums Haus: Unwetterschäden richtig absichern

Extreme Wetterverhältnisse, wie Stürme oder tagelange Regengüsse, nehmen auch in unseren Breitengraden immer mehr zu. Durch diese Ereignisse entstehen Jahr für Jahr Milliardenschäden an und in Gebäuden. Wie können Sie sich dagegen absichern bzw. wie lässt sich der finanzielle Schaden in Grenzen halten? Hier liefere ich Ihnen einen kleinen Überblick über verschiedene Versicherungsarten und zeige wichtige Details auf, die Sie unbedingt im Blick behalten sollten.

Gebäudeversicherung

Dieser Vertrag schützt Sie vor finanziellen Risiken, durch Schäden an Ihrem Wohngebäude.

Sie können die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementarschäden einzeln oder als Komplettpaket versichern. Dies hat den Vorteil, dass Sie in einer windarmen Gegend kein Geld für eine Sturmversicherung aufwenden müssen. Hat Ihr Wohnhaus noch ein älteres Rohrleitungssystem, können Sie aber sehr wohl diesen Bereich absichern, ganz anders als z. B. bei einem Neubau. Auf was sollten Sie achten?

feuerwehrFeuer: Mit der Feuerversicherung sind Brand – auch Brandstiftung und Kurzschluss – Blitzschlag und Explosion abgesichert, genauso wie Folgeschäden durch Löschwasser, Ruß und Rauch. Sie ist für alle Hausbesitzer sinnvoll.

Sturm: Eine Sturmversicherung empfiehlt sich in speziellen, sturmgefährdeten Regionen. Sie zahlt allerdings erst ab Windstärke 8. Ebenso versichert sind Folgeschäden durch eindringenden Regen, Schnee und Hagel, wenn zum Beispiel ein Sturm das Dach abdeckt und Inventar beschädigt.

Wasser: Die Leitungswasserversicherung springt bei Schäden am Rohrsystem ein, nach Rohrbruch und bei Frostschäden an der Wasser- und Heizungsanlage. Versichert sind auch Gebäudeschäden durch austretendes Leitungswasser, etwa aus Spül- und Waschmaschinen. Doch Achtung: Gegen Hochwasser schützt eine Gebäudeversicherung nicht.

Elementarschäden (z. B. Hochwasser): Sie müssen gegen einen Beitragszuschlag gesondert mitversichert werden. Natürlich ist das nur sinnvoll, wenn Sie in einer hochwassergefährdeten Region wohnen.

Beachten Sie den Versicherungswert!

Achten Sie immer darauf, dass Sie eine Gebäudeneuwertversicherung haben. Der Wert richtet sich dabei immer nach dem Wert Ihrer Immobilie, der Wohnfläche, der Bauart, dem Standort und evtl. Extras (z. B. Swimmingpool, Holztäfelungen oder Wintergärten).

Das Ausgangsjahr für die Berechnung Ihres Beitrags ist das Jahr 1914, darauf haben sich alle Versicherer geeinigt. Ausgehend von diesem Zeitpunkt werden alle Währungsumstellungen und Preissteigerungen berücksichtigt. Daraus ergibt sich der sog. Baukostenindex. Dieser wird für jedes Jahr individuell errechnet.

Haben Sie beispielsweise Ihr Gebäude im Jahr 1990 gebaut, wird zurückgerechnet, was dessen Erstellung im Jahr 1914 gekostet hätte und mit dem Baukostenindex des Jahres 1990 multipliziert. Das können Sie für jedes einzelne Jahr tun. Dann wissen Sie genau, was es kostet Ihr Haus z. B. im Jahr 2007 – genauso wie Sie es besitzen – wieder aufzubauen.

Ihr zu zahlender Jahresbeitrag richtet sich dann natürlich ebenfalls nach diesem Index. Da die Baukosten nur sehr selten rückläufig sind, werden sie natürlich in jedem Jahr etwas steigen.

Bauliche Veränderungen, wie etwa ein Anbau, ein Carport oder ein Wintergarten sollten Sie Ihrer Versicherung umgehend melden, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Das gilt ebenso für alle anderen wertsteigernden Ein- oder Umbauten (z. B. neue Rohrleitungen, Holztäfelungen).

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung haftet für alle Schäden, die in Folge eines Sturms an allen beweglichen, nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen. Dazu zählen unter anderem Teppiche, Möbel und auch Antennen (sowohl Satelliten-, als auch herkömmliche Dachantennen). Ebenfalls sehr wichtig ist hier der Ersatz der Aufräum-, ggf. Abbruch- und Schutzarbeiten.

Natürlich handelt es sich auch um einen Folgeschaden, wenn durch einen Sturm ein Fenster eingedrückt wird, das Regenwasser in Ihr Haus läuft und dadurch Teppiche und Möbel nass und unbrauchbar werden.

Elementarschäden

Ein Schutz vor Überschwemmung, Erdrutsch, Rückstau (nicht Grundwasser), Schneedruck und Lawinen macht nur Sinn, wenn es auch realistisch ist, dass Gefahr droht. Das betrifft überwiegend die Regionen am Meer, in den Bergen oder an Flüssen.

Bei Elementarschäden tun sich in aller Regel die Versicherer natürlich mit der Absicherung dieser Gefahren schwer, ist doch das Risiko, dass gezahlt werden muss, ungleich größer als in anderen Regionen. Nur wer zehn Jahre lang keinen Schaden hatte, bekommt in den meisten Fällen überhaupt ein Angebot und dann nur als Paket und in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Das heißt Rheinbewohner und Nordsee-Anrainer müssen sich auch gegen Lawinenschäden versichern, obwohl sie nur einen Schutz vor Überschwemmung suchen. Das nennt sich Risikoausgleich.

In diesen Verträgen gibt es jedoch weiterhin viele Ausschlussklauseln und es bleibt eine Restgefahr, dass Sie im Schadenfalle dennoch leer ausgehen. Daher vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen einzelner Versicherer ausführlich und lassen Sie sich, z. B. durch einen Versicherungsvermittler, beraten.

Was Sie im Schadensfall beachten sollten …

Im Schadenfall ist es immer gut, Belege für die beschädigten Gegenstände zu haben. Heben Sie also Anschaffungsbelege oder auch Rechnungen für getätigte Arbeiten, besonders wenn es sich um teure Dinge handelt, gut auf. Auch andere Personen, die bezeugen können, dass sich bestimmte Dinge in Ihrem Besitz befanden oder etwas zum Anschaffungszeitpunkt sagen können, sind hier hilfreich.

Um zu belegen, dass an diesem Tag in Ihrer Region ein Sturm oder übermäßig heftige Regengüsse waren, können Sie auch den deutschen Wetterdienst kontaktieren und sich dies bescheinigen lassen.

Ich hoffe, dass Sie sich aufgrund des Artikels gegen die Unbilden der Natur besser absichern können. Ich wünsche Ihnen jedoch, dass Sie Ihre Versicherung trotzdem nie benötigen!

Axel C. Balzer