Anwaltskosten senken – Honorarvereinbarung für außergerichtliche Rechtsberatung

Wie treffe ich eine Honorarvereinbarung für häufige außergerichtliche Rechtsberatungen?

Richter Rechtsanwalt Kosten Die Kosten einer Rechtsberatung für Mandanten im Allgemeinen wird von Rechtsanwälten nach BRAGO (Rechtsanwaltsgebührenordnung) oder nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auf der Grundlage des Streitwertes berechnet. Anhand von Auskünften Ihres Rechtsanwalts oder Kostenrechner im Internet erhalten Sie einen groben Überblick über die Höhe der Kosten die auf Sie zukommen könnten.

Im Einzelfall ist diese Kostenrecherche empfehlenswert. Sollten Sie jedoch abschätzen können, daß Sie im Verlauf eines Jahres häufiger Rechtsberatungen in Anspruch werden, empfehle ich Ihnen eine Honorarvereinbarung mit Ihrem Anwalt zu treffen.

Dies ist für Sie von finanziellem Vorteil, egal ob Sie eine Internet Community oder eine andere x-beliebige Firma betreiben und das Risiko urheber- oder patenrechtlicher Abmahnungen kalkulieren müssen oder in anderen Geschäftsfeldern tätig sind, in denen Sie Ihre Rechte dauerhaft geschützt wissen wollen.

Zwei Faktoren sind für eine Honorarregelung maßgebend:

1. Zeit

Rechtsanwalt billiges Honorar Die Dauer der Vereinbarung ist für beide Seiten zwar vertraglich nicht relevant, dennoch sollten Sie im Sinne einer guten Zusammenarbeit in Bezug auf die Häufigkeit Ihrer erwartbaren Rechtsangelegenheiten langfristig denken und im Gespräch den Zeitraum der Vereinbarung für 1 Jahr formulieren.

Damit lassen sich beide Interessen verbinden. Ihr Anwalt kann damit rechnen durch Beratung in Ihren Rechtsangelegenheiten 1 Jahr lang sein Honorar zu beziehen und Sie gewinnen einen motivierten Rechtsanwalt, mit dem Sie durch eine enge, langfristige Zusammenarbeit ein Team entwickeln, das vorausschauend rechtliche Probleme erkennt und prompt bearbeitet.

Durch eine Klausel können Sie festlegen, daß die Vereinbarung von beiden Seiten jederzeit kündbar ist.

Sie gewährt Ihnen den Vorteil, auf Probleme in der Zusammenarbeit gegebenenfalls mit der fristlosen Auflösung der Vereinbarung zu reagieren oder im Falle daß auf absehbare Zeit keine Rechtsberatung notwendig wird, die Vereinbarung aufzulösen.

2. Höhe des Honorars

Die Höhe des Honorars ist Verhandlungssache und abhängig von der Häufigkeit der in Anspruch genommenen Rechtsberatung, sowie von der Bearbeitungszeit der außergerichtlichen Anfragen.

Falls zu Sie Beginn der Zusammenarbeit den Umfang Ihrer Rechtsangelegenheiten noch nicht abschätzen können, jedoch mindestens mit einer Rechtsberatung monatlich rechnen, ist es für Sie vorteilhaft die Höhe des Honorar auf 150 € zuzügl. MwSt und Auslagen, bei einer Bearbeitungszeit Ihrer außergerichtlichen Anfrage von 90 min. zu vereinbaren.

Da Sie selbst die Bearbeitungszeit einer außergerichtlichen Anfrage nicht abschätzen können, fragen Sie nach, ob der Zeitaufwand Ihres Anwaltes durch die Honorarregelung gedeckt wird, falls er Sie im Vorfeld nicht schon darüber informiert.

So behalten Sie einerseits Ihre Kosten im Griff und können sich andererseits in mehreren Rechtsangelegenheiten zu einem festgelegten Honorar beraten lassen, ohne jede Einzelanfrage teuer zu bezahlen.

3. Beispiel für eine Honorarvereinbarung

Honorarvereinbarung

In außergerichtlichen Angelegenheiten der Firma

Ihre Firma
Ihr Name
Ihre Straße
00000 (PLZ) Ihre Stadt

haben wir den Rechtsanwalt „Rechtsanwaltsname“, „Seine Straße“, „00000 (PLZ) Seine Stadt“

bevollmächtigt.

Wir verpflichten uns, Ihnen für die Bearbeitung der außergerichtlichen Sachen im Dezernat des Herrn „Rechtsanwaltsname“ anstelle der gesetzlichen Gebühren ein monatliches Honorar

in Höhe von 150 € (in Worten: einhundertfünfzig Euro)

zu zahlen.

Die Kosten für Auslagen, Umsatzsteuer und dergleichen sind daneben gesondert zu zahlen.

Der Ausgang der Verfahren ist ohne Einfluß auf die Höhe des Honorars. Uns ist bekannt, daß der vereinbarte Betrag von der gesetzlichen Regelung abweicht und daß im Falle des prozessualen Obsiegens eine Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen Gebühren gegeben ist.

Erfüllungsort für alle Ansprüche der Bevollmächtigten ist „Ihre Stadt (Gerichtssitz)“.

Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit kündbar.

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Ort, Datum

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Name, Unterschrift

Katrin Fräbel