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Die Voraussetzungen im Überblick
Formular und Betrag - EU-Mitgliedsstaaten
Wie erhalte ich die IBAN und den BIC?
IBAN - BIC
Wie lange dauert eine EU-Standardüberweisung?
Fazit
Anhang: Links - Übersichtstabelle
Haben Sie sich schon mal geärgert über hohe Überweisungskosten ins Ausland? Auslandsüberweisungen sind günstiger geworden - ABER NUR - unter bestimmten Voraussetzungen.
Und NUR wenn man ALLE Anforderungen erfüllt, sind die EU-Standardüberweisungen kostengünstig. Andernfalls werden sie wie Überweisungen ins außereuropäische Ausland behandelt. Kostengünstig bedeutet, daß die Gebühren die gleichen sind, wie für eine Inlandsüberweisung.
Welche Anforderungen dies sind und wie sie erfüllt werden, darum geht es in diesem Know-How.
Die Voraussetzungen für kostengünstige grenzüberschreitende Euro-Überweisungen im Überblick:
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Kostengünstig sind die Auslandsüberweisungen, wenn Sie die neuen standardisierten EU-Überweisungsformulare bzw. die EU-Standardüberweisung im Online Banking verwenden. Falls Sie die normalen Überweisungsformulare für Inlandsüberweisungen verwenden, werden Ihnen die bisherigen (sehr teuren) Gebühren berechnet.
Zudem ist wichtig, den Betrag in Euro anzugeben, denn nur dafür gelten die neuen Gebühren. Außerdem darf der Betrag 12 500 Euro nicht überschreiten.
Die Überweisungsformulare können je nach Bank vom dargestellten Standardformular abweichen. Beachten Sie die Rückseite der Auslandsformulare - dort finden Sie ggf. weitere Informationen.
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EU-Verordnung 2560/2001 Artikel 3: (2) Spätestens ab dem 1. Juli 2003 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12 500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Überweisungen, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt. (3) Ab dem 1.Januar 2006 wird der Betrag von 12 500 EUR auf 50 000 EUR heraufgesetzt. |
Kostengünstiger werden Auslandsüberweisungen ausschließlich in den EU-Mitgliedstaaten, auch wenn ein Land IBAN und BIC (SWIFT-Code) verwendet oder angibt.
Derzeit (Aug. 2003) sind dies die Länder:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (einschließlich der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guyana), Griechenland, Großbritannien (auch Vereinigtes Königreich genannt), Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Schweden und Spanien (einschließlich der Kanarischen Inseln).
Neue EU-Mitgliedstaaten im Jahre 2004:
Ungarn, Slowakei, Slowenien, Polen, Malta, Litauen, Lettland, Zypern, Estland, Tschechische Republik
Sie können sich jederzeit über die Mitgliedstaaten informieren bei der Europäischen Union online: europa.eu
Mitgliedstaaten der EU: europa.eu/abc/european_countries
Die IBAN und den BIC erhalten Sie vom Zahlungsempfänger. Ist der Empfänger Unternehmer, ist er laut EU-Verordnung dazu verpflichtet Ihnen diese Informationen mitzuteilen.
Jeder Kunde einer Bank kann IBAN und BIC seines Kontos von seiner Bank einfordern. Auch werden diese auf den eigenen Kontoauszügen (oder in einer Anlage) angegeben.
Wenn Sie Überweisungen aus dem Ausland erwarten, geben Sie Ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern so rasch wie möglich den BIC und Ihre IBAN bekannt. Am besten Sie geben den BIC und Ihre IBAN auf den von Ihnen ausgestellten Rechnungen an (zusätzlich zu Bankleitzahl und Kontonummer).
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EU-Verordnung 2560/2001 Artikel 5: (1) Ein Institut teilt jedem Kunden gegebenenfalls auf Anfrage dessen internationale Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) sowie die Bankleitzahl (Bank Identifier Code, BIC) des Instituts mit. (2) Der Kunde teilt dem Institut, das die Überweisung ausführt, auf Anfrage die IBAN des Empfängers und die BIC des Instituts des Empfängers mit. Macht der Kunde keine entsprechenden Angaben, so können ihm vom Institut zusätzliche Gebühren berechnet werden. Die Institute sind verpflichtet, ihre Kunden in diesem Fall gemäß Artikel 4 über zusätzliche Gebühren zu informieren. (3) Ab dem 1.Juli 2003 gibt ein Institut auf den Kontoauszügen seiner Kunden oder auf einer Anlage dazu deren IBAN und seine BIC an. (4) Ein Unternehmer, der in der Gemeinschaft grenzüberschreitende Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ausstellt und ihre Begleichung durch Überweisung akzeptiert, teilt seinen Kunden seine IBAN und die BIC seines Instituts mit. |
Die IBAN ist eine von den europäischen Bankenverbänden vereinbarte standardisierte Bankkonto-Nummerierung für grenzüberschreitende Zahlungen. Sie wird zusammengestellt aus dem Ländercode, einer 2-stelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer.
Die IBAN ist in einer Hinsicht vergleichbar mit den herkömmlichen Kontonummern - sie ist vom jeweiligen Kontoinhaber bekannt zu geben (man geht auch nicht auf die Bank und fragt nach der Kontonummer von Bäcker Meier).
Beispiel für die Zusammenstellung:
| IBAN: DE89370400440532013000 | |||
| DE | 89 | 37040044 | 0532013000 |
| ISO Ländercode | Prüfziffer | Bankleitzahl | Kontonummer |
Für die IBAN gibt es zwei verschiedene Schreibweisen:
Paper format: Die Schreibeweise auf Papier. So wird z.B. die IBAN auf Ihren Kontoauszügen dargestellt
Electronic format: Die Schreibweise im Überweisungsformular (ohne Leerzeichen)
| Paper format | DE89 3704 0044 0532 0130 00 |
| Electronic format | DE89370400440532013000 |
Die IBAN wird nach einem bestimmten Schema erstellt, wodurch prinzipiell möglich wird, die IBAN selbst zusammen zu stellen bzw. automatisch zu generieren. Doch ich rate Ihnen davon ab! Die Gefahr, daß Sie eine falsche IBAN produzieren ist hoch. Überweisungen mit falscher IBAN führen zu aufwendigen Rückleitungen, deren Kosten Ihnen die Bank berechnen muß (das ist dann so, als ob eine falsche Kontonummer angegeben wird!).
Tools, die über eine Kontonummer IBANs generieren, können nicht garantieren, daß die IBAN gültig ist, weil:
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Die STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH) bietet ein formales Prüfen der IBAN an: www.stuzza.at
Geben Sie eine IBAN in das Feld ein und achten Sie darauf, daß keine Leerzeichen enthalten sind, denn diese werden als ungültige Zeichen ausgewertet.
Die BIC - oder auch SWIFT-Code genannt - ist eine internationale Bankleitzahl, mit der ein Kreditinstitut weltweit eindeutig identifiziert werden kann.
Die BIC setzt sich zusammen aus dem Namen der Bank, dem Ländercode, dem Ort und ggf. dem Branchcode (Abkürzung für die Zweigstelle).
Beispiel für die Zusammenstellung:
| BIC: SOGEFRPPTCP | |||
| SOGE | FR | PP | TCP |
| SOCIETE GENERALE | Frankreich | Paris | TROCADERO COMPTES PARTICULIERS |
| Name der Bank | Land | Ort | Branchcode (optional) |
SWIFT - BIC Online hat eine BIC-Datenbank.
Dort kann ein BIC auf seine Gültigkeit überprüft werden: swift.com. Geben Sie unter 'BIC code' den Ihnen bekannten BIC ein und wählen Sie das entsprechende Land (falls bekannt).
Ist der BIC gültig erhalten Sie blau hinterlegte Suchergebnisse (this BIC is connected to the SWIFT network).
Geben Sie einen ungültigen BIC ein, dann erhalten Sie Suchergebnisse, die rot hinterlegt sind (this BIC is not connected to the SWIFT network and cannot be used in the header of a SWIFT message). Weitere Beschreibungen zur Interpretation der Suchergebnisse erhalten Sie unterhalb der aufgelisteten Ergebnisse.
Beispiel:
PBNKDEFF ist der BIC meiner Postbank -> ich erhalte 19 gültige Ergebnisse -> in Deutschland ist der Branchcode in der Bankleitzahl enthalten, er muß also nicht über den BIC angegeben werden.
BROMIT ist die BIC-Angabe einer italienischen Firma -> ich erhalte 1071 ungültige Ergebnisse -> IT ist der Ländercode, es fehlt somit noch das Ortskürzel. Außerdem verwendet Italien einen Branchcode mit 5 Nummern, der ebenfalls fehlt.
Auf den Überweisung sind für BIC und IBAN eigene Felder vorgesehen. Tragen Sie die Werte nur dort ein! Mit BIC und IBAN kann ein Konto eindeutig bestimmt werden - wie im Inland über die Bankleitzahl und Kontonummer.
Das Überweisungsgesetz fordert, daß solche Überweisungen (Auftrag und Überweisungsbetrag), sofern nichts anderes vereinbart wurde, längstens 5 Bank-Arbeitstage nach dem Tag der Annahme des Überweisungsauftrages bei der Bank des Begünstigten eingegangen sein müssen. Die Überweisungsfrist beginnt am Bankarbeitstag nach der Annahme des vollständigen Auftrages.
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Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen ( 97/5/EC von 27. Januar 1997) Diese Richtlinie wurde geschaffen, um entscheidende Veränderungen im Umfeld und Praktiken der Banken herbeizuführen, indem genaue Regeln bezüglich der Transparenz und Abwicklung der Auslandsüberweisungen festgelegt wurden. Diese Richtlinie gilt für Beträge bis 50.000 EURO (688.015,-- ATS - ECB Improving cross border retail payment services - The Eurosystem´s view - September 1999) |
Das Konzept ist einfach - es erfordert lediglich, daß alle Zahlungsempfänger sich um Ihre IBAN und den BIC genauso kümmern, wie bisher um ihre Kontonummer und Bankleitzahl.
Auslands-Überweisungen in EU-Mitgliedsstaaten sind im Prinzip zu behandeln wie normale Überweisungen: in die EU-Standardüberweisung wird der Begünstigte wie üblich eingetragen - statt Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC in die vorgesehenen Felder eingetragen. Den Betrag geben Sie in EUR an (nicht mehr als 12 500 Euro). Felder für Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck sind ebenfalls vorhanden. Die eigenen Kontodaten eintragen, Datum und Unterschrift - fertig.
Enthält die Auslands-Überweisung bankspezifische zusätzliche Felder, beachten Sie die Rückseite der Überweisung, dort werden diese meist erklärt. Ansonsten wenden Sie sich an Ihre Bank. Diese informiert Sie ebenfalls über die entstehenden Gebühren.
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EU-Verordnung 2560/2001 Artikel 4: (1) Die Institute informieren ihre Kunden auf schriftlichem und - gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften - gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege in leicht verständlicher Form vorab über die Gebühren, die sie für grenzüberschreitende Zahlungen und für Zahlungen innerhalb des Mitgliedstaates erheben, in dem sie niedergelassen sind. |
Register europäischer Kontonummern:
International Bank Account Number (IBAN)
Europäischen Union online: europa.eu.int
STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH): www.stuzza.at
SWIFT - BIC Online: swift.com
Folgende Tabelle ist zusammengestellt aus Daten von:
Register of European Account Numbers 20.09.06
(Das Register wird aktualisiert, deswegen gebe ich keinen Direktlink an. Suchen Sie nach 'Register of European Account Numbers'. Dann können Sie das Register downloaden.)
| IBAN | Land | BIC | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Update | Ländercode1 | Länge | Ländercode2 | Branchcode3 | Update | |
| November 2002 | BE | 16 an | Belgien / Belgium | BE | None | April 1999 |
| April 2002 | DK | 18 an | Dänemark / Denmark | DK | *** | February 2001 |
| June 2004 | DE | 22 an | Deutschland / Germany | DE | *** | Juli 2005 |
| August 2004 | FI | 18 an | Finnland / Finland | FI | *** | June 2002 |
| August 2003 | FR | 27 an | Frankreich / France | FR | 5 n | April 1999 |
| May 2003 | GI | 23 an | Gibraltar / Gibraltar | GI | May 2003 | |
| April 2001 | GR | 27 an | Griechenland / Greece | GR | 0/4 n | April 2001 |
| April 2002 | IE | 22 an | Irland / Republic of Ireland | IE | *** | February 2000 |
| September 2002 | IT | 27 an | Italien / Italy | IT | 5 n | August 2001 |
| May 2004 | LU | 20 an | Luxemburg / Luxembourg | LU | None | July 2005 |
| April 2002 | NL | 18 an | Niederlande / The Netherlands | NL | February 2003 | |
| November 2001 | AT | 20 an | Österreich / Austria | AT | *** | November 1999 |
| March 2006 | PT | 25 an | Portugal / Portugal, including Azores and Madeira |
PT | 4 n | April 1999 |
| February 2006 | SE | 24 an | Schweden / Sweden | SE | *** | February 2007 |
| February 2006 | CH | 21 an | Schweiz / Switzerland | CH | *** | May 2004 |
| October 1999 | ES | 24 an | Spanien / Spain, including Canary Islands |
ES | 4 n | February 2000 |
| May 2005 | TR | 26 an | Türkei / Turkey | TR | 5/5 n | May 2005 |
| April 2002 | GB | 22 an | Vereinigtes Königreich / United Kingdom of Great Britain und Northern Ireland |
GB or IE4 | *** | February 2000 |
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All listed have Validation of the MT 103+ on the SWIFT Network
1 Country code used in IBANs according to ECBS TR201
2 ISO 31661-1 Country Code used in BICs
3 *** Indicates that the branch code is included in the bank code.
- the number indicates how many check digits there are
- “a” or “n” specifies whether the check digit(s) are alpha or numeric
4 IE for accounts from Northern Ireland possible when account-servicing bank uses the clearing system in the Republic of Ireland
© European Committee for Banking Standards. Avenue de Tervueren, 12, 1040, Brussels.
Alle Angaben des Autors ohne Gewähr.
Wert 4.4 |
Thema: 4.3 | Information: 4.5 | Verständlichkeit: 4.4 |
| Stimmen: 35 | Legende: 5: super - bis 1: erträglich |
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| IBAN und BIC über Kontodaten herausfinden | T. Kühn | 15.07.2007 15:46 |
Ergänzung von Andreas Trepzik ... Beim Internethandel wird auch international gehandelt. Da ist es doch gut, wenn man den richtigen IBAN (International Bank Account) bei der Hand hat. Nur leider sind die Bankauszüge meistens nicht in der Nähe oder man hat sie sich nicht notiert. Wohl dem der Kontonummer und Bankleitzahl gleich griffbereit hat. Mit beiden Nummer kann man sich unter - Banktip.de - IBAN und BIC (Bank Identifer Code) holen. Weiter gibt es viele Tipps rund um das Bankwesen. |
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