Entschädigung Flugbuchung: Flug überbucht – Geld zurück!

Sie haben Ihren Flug rechtzeitig gebucht, stehen am Schalter und können trotzdem nicht mitfliegen, weil die Maschine überbucht ist? Seit 2004 steht Ihnen eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Geregelt ist dies in der EU-Verordnung 261/2004. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der Eu starten. Dabei ist es egal, welches der Zielflughafen ist und in welchem Land die Airline ihren Sitz hat.

Was Ihnen zusteht und von wem Sie es bekommen, erfahren Sie in diesem Tipp.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Geldentschädigung für einen überbuchten Flug richtet sich nach der Flugstrecke.

  • Bei einem Flug bis 1.500 Km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu.
  • Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Km 400 € und über 3.500 Km Flugentfernung sogar 600 €.

Dieser Anspruch wird jedoch um 50 % gekürzt, wenn Sie innerhalb von zwei, drei bzw. vier Stunden am Ankunftsort eintreffen. Während der Wartezeit muss die Airline auch Betreuungsleistungen erbringen, z. B. Getränke, Mahlzeiten oder gar eine Übernachtung.

Ist ein Rücktritt möglich?

Ein Rücktrittsrecht haben Sie nur, wenn das Flugzeug nicht fliegt bzw. der Anschlussflug annulliert wird. Die Fluggesellschaft muss Ihnen dann den vollen Ticketpreis erstatten. Ist die Fluglinie für den Ausfall des Flugs verantwortlich und ein alternativer Flug teurer, muss Ihnen der Mehrpreis erstattet werden.

Information über die Annullierung Ihres Flugs

Erhalten Sie weniger als 2 Wochen vor dem Flug eine Information, dass Ihr Flug storniert wurde, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu. Die Höhe der Geldleistung durch die Airline entspricht der Regelung für einen überbuchten Flug. Also je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Ich wünsche Ihnen dennoch, dass Sie pünktlich Ihren Zielort in Zukunft erreichen.

Axel C. Balzer