Schutz vor Betrug im Internet / Online-Handel

Die Verkaufszahlen im Internet steigen von Jahr zu Jahr. Egal ob Elektronik, Computer, Kleidung oder Autos, alles wird online angeboten und gekauft. Allein in Deutschland im Jahr 2006 wurde für den Verkauf ein Umsatz von 2,1 Mrd. Euro gemacht. Wo viel gekauft wird, ist natürlich auch die Versuchung für Betrüger groß, aktiv zu werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen und was Sie beherzigen sollten, um sicher einzukaufen.

Nepp über die Artikelbeschreibung

Egal ob Online-Auktion oder Versandhandel: lesen Sie die Artikelbeschreibung genau, wenn nötig mehrmals. Nicht selten hat sich das vermeintliche Schnäppchen als bloße Verpackung, ein Foto oder nur die Bedienungsanweisung des gewünschten Produkts entpuppt.

Sind Sie sich nicht ganz sicher, dann fragen Sie beim Verkäufer per Email genau nach, worauf sich das Angebot bezieht. Erhalten Sie gar keine oder nur eine ausweichende Antwort, lassen Sie die Finger davon und suchen Sie einen anderen Anbieter. Hier gilt: Wenn Sie weiterhin ein ungutes Gefühl haben, lassen Sie es!

Über Nachfragen absichern …

Betrüber im InternetSeien Sie ruhig penibel bei der Wahl des Verkäufers und der angebotenen Waren. Nachfragen und Detailerklärungen sind jederzeit zulässig und von seriösen Verkäufern sogar erwünscht.

An der Reaktion des Verkäufers können Sie schon erkennen, mit wem Sie es zu tun haben. Reagiert er schnell, ausführlich und freundlich, wird er dies auch in aller Regel tun, wenn es nach dem Kauf ein Problem gibt. Je genauer Sie nachfragen, umso besser sind auch Ihre Karten bei einer eventuellen Reklamation nach dem Kauf.

Hier gilt: Seriöse Anbieter werden Ihre Fragen immer schnell und ausführlich beantworten!

Vorsicht bei ausländischen Anbietern

Bei Käufen von Anbietern, die ihren Sitz im Ausland haben, ist grundsätzlich Vorsicht geboten. In Deutschland kann es schon schwierig genug sein, sein Recht durchzusetzen. Im Ausland gelten andere Gesetzte, Gewährleistungsvorschriften und es ist aufwändig dort Ihr Recht geltend zu machen. Die Lieferung der erworbenen Waren kann sehr teuer werden und sich durch den langen Transportweg verzögern. Bedenken Sie auch, dass eventuell Zoll oder eine Mehrwertsteuernachzahlung in Frage kommen können.

Der Datenschutz ist in vielen anderen Ländern nicht so ausgeprägt, wie in Deutschland. Seien Sie also vorsichtig mit der Herausgabe persönlicher Daten, wie z. B. Anschrift, Telefonnummer oder Kreditkartendaten.

Hier gilt: Sicherer ist es nur bei ausländischen Anbietern einzukaufen, die Sie bereits kennen!

Der Trick mit der Lieferverzögerung

Betrug per PostTeilt Ihnen der Verkäufer mit, dass die bereits bezahlte Ware eine längere Lieferzeit hat? Gesetzliche Regelungen für Lieferzeiten gibt es nicht. Jedoch ist es üblich innerhalb einer Woche nach Geldeingang zu liefern. Bis zu vier Wochen werden toleriert und noch gerade eben als angemessen von den Gerichten interpretiert. Bei Maßanfertigungen wie Möbeln und Garderobe oder bei sogenannten Werkslieferungen kann auch eine längere Lieferzeit in Frage kommen.

Wenn Sie dem Verkäufer auf die Mitteilung einer längeren Lieferzeit nicht widersprechen, gilt sie als von Ihnen akzeptiert. Hinter einer plötzlich verlängerten Lieferfrist kann sich auch ein Betrüger verbergen, der in dieser Zeit noch so viele Geschäfte wie möglich abwickeln will, um sich dann der Lieferung zu entziehen.

Hier gilt: Widersprechen Sie einer längeren Lieferfrist und bestehen Sie auf zeitnaher Zusendung der Ware.

Erkennen Sie Hehlerware

gestohlene Ware erkennenBesonders bei Online-Auktionen besteht die Gefahr Diebesgut zu erwerben. Das Problem: Sie machen sich strafbar und die Ware dürfen Sie nicht behalten. Das Geld gibt es natürlich auch nicht zurück. Oftmals erkennt man gestohlene Waren an fehlenden Bedienungsanleitungen oder dass bei der Neuware keine Rechnung für den Kauf mitgeliefert wird. Weiterhin besteht ein unangenehmer Nebeneffekt für den Käufer, denn die Garantie vom Hersteller gibt es dann natürlich auch nicht.

Sofern Sie im Besitz der Seriennummer eines Gerätes sind, können Sie es im Internet prüfen. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn der Diebstahl gemeldet wurde und es sich nicht um sogenannte geringwertige Güter handelt.

Hier gilt: Besser einmal mehr beim Verkäufer nachfragen, als später „im Regen zu stehen“!

Schützen Sie Mitgliedsdaten oder Kundenzugang vor fremden Zugriffen

Speichern Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Mitglieds- oder Kundenkonto niemals auf fremden Computern ab, z. B. in einem Internet-Café. Das „Ausloggen“ ist hier genauso wichtig, denn sonst hinterlassen Sie dem nächsten Benutzer Ihre vollständigen Zugangsdaten. Sehen Sie zur Kontrolle in Ihren Browser, wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie sich gerade befinden oder ob es eine Originalseite ist. Dort können Sie die vollständige Adresse ablesen.

Klicken Sie niemals auf Links in einer Email, wenn Sie sich beim Absender der Email nicht sicher sind. Verwenden Sie sichere Passwörter und Benutzernamen. Wie sicher Ihre Zugangsdaten sind können Sie hier prüfen: „Passwort Sicherheit: Ein sicheres Passwort schützt vor Hackern“

Verleihen Sie niemals Ihre Zugangs- oder Mitgliedsdaten an Dritte, auch nicht an Freunde und Verwandte, denn Sie wissen nie, wie diese damit umgehen.

Schutz vor Betrug im Internet

Was tun bei unvollständiger Lieferung?

Sie haben die Ware erhalten, aber nicht vollständig? Fordern Sie den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist (10-14 Tage) auf, vollständig zu liefern, am besten mit einem Einschreiben mit Rückschein (Sie können dann sicher sein, dass Ihr Schreiben auch angekommen ist und entgegengenommen wurde).

Erhalten Sie die Restlieferung dann noch immer nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie fordern einen Teil Ihres Geldes zurück.
  2. Sie senden alles zurück und fordern den Gesamtbetrag vom Verkäufer zurück.

Passiert auch dann nichts, bleibt Ihnen nur der Gang zum Amtsgericht, um einen Mahnbescheid gegen den Anbieter zu erwirken oder das Einschalten eines Rechtsanwalts.

Was sollte ich bei der Beweissicherung beachten?

Sie sind trotz aller Vorsicht reingefallen? Dann ist es jetzt an der Zeit die Beweise zu sichern.

Das tun Sie am besten, indem Sie Folgendes tun:

  • die Artikelbeschreibung speichern oder ausdrucken,
  • Name, Anschrift, Impressum und sämtlichen Emailverkehr mit dem Verkäufer sichern oder ausdrucken.
  • Lassen Sie sich alle mündlichen (Telefon) Absprachen mit dem Verkäufer per Email bestätigen.
  • Bei selbst abgeholter Ware, sollte aus der Quittung unbedingt hervorgehen, wer, wann, was erhalten hat (Geld, Ware).

Nach dem Sie nun bestens vorbereitet sind, wünsche ich Ihnen viel Spaß bei Ihrer Einkaufstour in der virtuellen Welt!

Axel C. Balzer