Umzug Tipps: Worauf Sie beim Umzug/ neuen Mietvertrag achten sollten

Umzug neue Wohnung TippsJährlich wechseln etwa 2 Millionen Haushalte in Deutschland ihre Wohnung.

Wer davon betroffen ist, sollte einige wichtige Dinge beachten, damit der Umzug und das neue Mietverhältnis nicht zum Fiasko wird.

In diesem Artikel haben wir einige Tipps zusammengestellt, die beim Umzug bzw. der Einschätzung des neuen Mietverhältnisses helfen können.

Was sollte ich in puncto "Kosten" beachten?

Damit der Umzug nicht zur Schuldenfalle wird, sollten Sie schon im Vorfeld die Kosten für den gesamten Umzug errechnen und prüfen, ob Sie sich diese leisten können. Folgende Posten sollten Sie dabei berücksichtigen:

  • Fallen Renovierungskosten für die alte Wohnung an? (z. B. Wandfarbe, neuer Teppich, Malerwerkzeug, Handwerker etc.)
  • Fällt eine Doppelbelastung an Miete an? (D. h. müssen beide Wohnungen temporär gleichzeitig gezahlt werden)
  • Fallen Umzugskosten an? (Lkw-Miete, Umzugskartons, Umzugsfirma, Benzin für Transportfahrten etc.)
  • Sind neue Möbel nötig? (Fehlt beispielsweise eine Einbauküche, die Sie vorab noch kaufen müssen.)
  • Fallen Renovierungskosten in der neuen Wohnung an? (z. B. Wandfarbe, neuer Teppich, Malerwerkzeug, Handwerker etc.)
  • Welche Gesamtkosten fallen für die neue Wohnung an? (Kaltmiete, Nebenkosten (Strom, Heizkosten, Müll, Wasserkosten etc.) – gibt es zusätzliche Sonderposten?)

Anmerkung zum Thema Gesamtkosten des neuen Mietverhältnisses: Bei Wohnungsanzeigen werden oft "Kaltmieten" zur Bepreisung der neuen Wohnung angegeben. Doch nicht von ungefähr spricht der Deutsche Mieterbund bei den "Nebenkosten" für eine Wohnung von "einer zweiten Miete".

Denn rechnet man die Gesamtkosten – also Kaltmiete plus aller Nebenkosten (incl. Strom, Wasser, Müll, Fahrstuhl, Hausmeister, Versicherungen usw.) zusammen, kann ein Gesamtbetrag zur Nutzung der neuen Wohnung herauskommen, der leicht die Möglichkeiten des eigenen Geldbeutels übersteigt.

Lassen Sie sich daher möglichst viele "Erfahrungsdaten" von Ihrem Vermieter geben, um möglichst genau einschätzen zu können, welche Gesamtkosten auf Sie zukommen können.

Was sollte ich beim neuen Mietvertrag beachten?

Obwohl oftmals sogenannte "Einheitsmietverträge" als Vorlage verwendet werden, können auch hier einige Klauseln die Rechte des Mieters einschränken oder bestimmte Pflichten vorgeben.

1. Mietdauer einschätzen

Sie ist normalerweise unbefristet, d. h., das neue Mietverhältnis läuft so lange, bis es von einer der beiden Seiten gekündigt wird. Der Mieter darf dann ohne Kündigungsgrund innerhalb von 3 Monaten kündigen. Der Vermieter muss jedoch einen Grund für die Kündigung – z. B. Eigenbedarf – angeben.

Falls ein Kündigungsverzicht – oder -ausschluss vorgeschlagen wird, sollten Sie vorsichtig sein. So kann beispielsweise ein Kündigungsrecht (Mieter / Vermieter) zeitlich befristet (bis zu 4 Jahren) ausgeschlossen werden. Wenn dies der Fall ist, fragen Sie am besten bei Ihrem Anwalt oder ortsansässigen Mieterverein nach, was diese Bedingung bedeutet – und ob diese angemessen ist.

2. Miethöhe verhandeln

Beide Vertragspartner dürfen über die Miethöhe frei verhandeln. Der Mietspiegel ist nicht bindend, kann aber als Orientierungswert mit angeführt werden. Kontrollieren Sie auf jeden Fall, ob die Größe der Wohnung (Anzahl der Quadratmeter) korrekt ist – denn sind die Angaben des Vermieters falsch oder geschönt, dann ist die Wohnung teuerer (Quadratmeterpreis) als erwartet.

3. Betriebskosten für die neue Wohnung ermitteln

Für jede Wohnung fallen Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Grundsteuer, Hausversicherung, Hausmeister, Strom etc. an. Rechnen Sie am besten selbst aus, wie hoch Ihre Betriebskosten sein werden und versuchen Sie eine realistische Summe für eine Abschlagszahlung zu bekommen.

Wer es beispielsweise gerne warm in seiner neuen Wohnung mit Nachtspeicheröfen haben will, muss evtl. mit wesentlich höheren Heizkosten rechnen, als bei seiner alten Wohnung mit Gasheizung.

Auch können Sie sich bei Ihrem Mieterbund erkundigen, welche Nebenkosten im Schnitt in dieser Wohngegend bekannt sind – bzw. diese als Orientierung nehmen. Aber auch wenn Vermieter und Mieter zu niedrige Nebenkosten vereinbaren, kann nach der Abrechnungsperiode ein böses Erwachen (in Form einer teueren Nachzahlung) erfolgen.

4. Vorsicht vor Mieterhöhungen

Bei sogenannten "Staffel-" oder "Indexmietverträgen" ist eine jährliche Erhöhung der Miete erlaubt. Wird dies im Mietvertrag nicht erwähnt, so gelten normalerweise ortsübliche Vergleichsmieten, die meist wesentlich günstiger für Sie sind. Wenden Sie sich im Zweifelsfall auch hier an einen Anwalt oder Mieterverein zur Klärung Ihres persönlichen Falles.

5. Tiere im Haushalt

In Deutschland dürfen Kleintiere wie Hamster, Schildkröten oder Zierfische auch ohne explizite Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Bei Hunden oder Katzen, sollten Sie sich jedoch gleich zu Anfang die Erlaubnis des Vermieters geben lassen, da er diese prinzipiell auch verbieten kann.

6. Werden "Schönheitsreparaturen verlangt?

Manche Vermieter verlangen, dass bestimmte "Schönheitsreparaturen" vom Mieter ausgeführt werden sollen. Fragen Sie bei Ihrem Mieterverein nach, ob diese Klauseln wirksam sind oder nicht.

7. Mängel der Wohnung ermitteln

Wenn Sie in der neuen Wohnung Mängel feststellen, sollten Sie diese umgehend dem Vermieter melden. So können beispielsweise Schimmelflecken ein Mietminderungsgrund sein. Welche Mängel Sie melden müssen bzw. welche Mängel auch zu einer Minderung der Miete führen können, erfahren Sie ebenfalls von Ihrem Mieterbund oder einem Anwalt.

Damit bin ich mit meiner Aufzählung am Ende (ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Richtigkeit) und hoffe Ihnen damit wichtige Informationen gegeben zu haben, damit Ihr neues Mietverhältnis gelingen kann.

Viel Erfolg und Freude in Ihrer neuen Wohnung!

Tony Sperber