Grillen auf dem Balkon / Terrasse: Was ist erlaubt?

Beim Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse kann man sich schnell Ärger mit den Nachbarn einhandeln. Damit es dazu nicht kommt, sollte man die gesetzlichen Vorschriften kennen. Außerdem können beim Grillen auf dem Balkon auch ein paar Tipps und Ideen helfen, unnötigen Streit zu vermeiden.

Im folgenden Artikel habe ich einige wichtige rechtliche Hinweise herausgesucht, die Sie unbedingt beachten sollten. Sie bekommen einen groben Überblick, was erlaubt und verboten ist.

Falls Sie für Ihren speziellen Einzelfall Rat suchen, sollten Sie Ihre Sachlage mit einem Anwalt klären. Am Ende des Artikels bekommen Sie einige Empfehlungen, die schon vielen Menschen geholfen haben, Konflikte mit Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden.

Grillen auf dem Balkon Terrasse rechtliche Vorschriften

Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?

Wer in einem Mietverhältnis lebt, sollte als Erstes klären, ob im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse vom Vermieter verboten wurde. Denn laut einer Entscheidung des Landgerichts in Essen (AZ 10 S 438/01) darf ein Vermieter ein Grillverbot im Mietvertrag aussprechen.

Beachten Sie die genaue Formulierung, denn wenn Grillen mit Holzkohle verboten ist, kann das Grillen mit Gas oder Elektro immer noch erlaubt sein. Mieter, die ein Grillverbot im Mietvertrag missachten, können im Extremfall fristlos gekündigt werden.

Wann ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Steht kein Grillverbot im Mietvertrag, können Sie davon ausgehen, dass das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse möglich ist. Doch wie so oft, gibt es dazu im deutschen Rechtswesen keine allgemeinen und verbindlichen Regeln, die für alle gelten; es kommt auf den Einzelfall an.

Damit Sie dennoch einen groben Überblick bekommen, führe ich im Folgenden einige Urteile sinngemäß auf, die die Rechtslage etwas anschaulicher machen:

  • Landgericht München (AZ I 15 S 22735/03): Nachbarn müssen gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Nur bei starken Beeinträchtigungen (z. B. Rauch) kann ein generelles Grillverbot verhängt werden.
  • Landgericht Bonn (AZ 6 C 545/96): Zwischen April und September darf einmal monatlich gegrillt werden. Nachbarn sind 2 Tage vorher zu informieren und es darf niemand (z. B. durch starke Rauchentwicklung) gestört werden.
  • Landgericht Aachen: Ist der Abstand zum Nachbar (z. B. im Garten) entsprechend groß, darf zweimal pro Monat gegrillt werden.
  • Bayrisches OLG: Im Garten einer Eigentumswohnanlage darf (auch mit Holzkohle) bis zu fünfmal im Jahr gegrillt werden.
  • AG Hamburg und LG Düsseldorf: Grillen auf dem Balkon mit Holzkohlegrill ist generell verboten – mit Elektrogrill aber erlaubt.
  • OLG Oldenburg (13 U 53/02): Man darf viermal im Jahr bis maximal Mitternacht draußen grillen.

Tipps zum Grillen auf dem Balkon / Terrasse

Wer schlau ist, wird Streitigkeiten vorsorglich vermeiden. Sie können einiges tun, damit das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse nicht zum Ärgernis wird. Hier ein paar Tipps, die Ihnen helfen werden:

1. Einigen Sie sich vorab mit Ihren Nachbarn / möglichen Betroffenen, denn „Wo kein Kläger – da kein Richter“. Wer sich gut mit dem Nachbar versteht, kann ihn auch zum Grillen einladen.

2. Ein großer Ventilator kann helfen, dass der Rauch sich schneller verteilt bzw. nicht direkt ins Wohnzimmerfenster der Nachbarn zieht. Wer nicht auf Termin grillen will, kann auch günstige Windverhältnisse nutzen, der den Rauch vom Nachbarn wegziehen lässt.

3. Nutzen Sie einen Elektrogrill, einen Gasgrill oder einen Lavastein-Gasgrill. So entsteht nur sehr wenig störender Rauch, der Anlass zur Beschwerde gibt.

4. Geben Sie das Grillgut in Alufolie oder Aluschälchen – je weniger Fett ins Feuer tropft, desto weniger raucht und stinkt es.

5. Belästigen Sie den Nachbarn nicht zusätzlich durch Lärm und halten Sie Ruhezeiten ein. Die wichtigsten Tipps finden Sie hierzu im Artikel „Mietrecht: Lärmbelästigung & Ruhestörung durch Nachbarn„. Bis 22.00 Uhr darf sich aber niemand über lebhafte Gespräche oder Geschirrgeklapper etc. beschweren. Wer länger feiern will, kann dies später immer noch im Haus / der Wohnung tun.

Die meisten Streitfälle drehen sich um Rauch- oder Geruchsbelästigung, Ruhestörung oder Missachtung der Ruhezeit. Hier kann man in vielen Fällen kreativ werden, um diese Streitpunkte zu vermeiden. Zudem reagieren viele Nachbarn auch viel toleranter, wenn sie bemerken, dass man ihre Bedürfnisse – z. B. durch ein persönliches Gespräch – berücksichtigt.

Wenn Sie diese Tipps und Anregungen nutzen, sollte es viel einfacher werden, einen stressfreien Grillabend auf dem Balkon oder der Terrasse zu veranstalten.

Viel Spaß beim Grillen auf dem Balkon / Terrasse!

Aris Rommel