Hilfe Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Was ist das?

03.01.2007
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Aris Rommel
www.philognosie.net

Unsere Bundesregierung wird nicht müde neue "Reformen" zu ersinnen, was meist nicht mehr heißt, als den Bürgern tiefer in den Geldbeutel zu fassen. Da in Deutschland, offiziellen Schätzungen zufolge, rund 2,5 Millionen Paare in sogenannten "nicht-ehelichen-Lebensgemeinschaften" wohnen - was immerhin 10% aller Paare ausmacht - wird dies zum Ausgangspunkt, speziell den Hartz IV Empfängern in Wohngemeinschaften, das Leben etwas schwerer zu machen. Da sich Gesetze immer wieder ändern können, sei angemerkt, daß dieser Artikel auf dem Informationsstand vom Dez 2006 basiert.

Konkret geht es um eine neue Klausel, nach der ein Bewohner einer Wohngemeinschaft nun nachweisen soll, daß er nicht in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaft lebt. Neu ist auch, daß auch gleichgeschlechtliche "Paare" - wenn sie länger als ein Jahr zusammenwohnen - prinzipiell als Bedarfs-, Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaft angesehen werden können. Damit soll "geprüft" werden, ob in Wohngemeinschaften lebende Hartz IV Empfänger nicht auch von ihren Mitbewohnern versorgt werden können.

Diese Prüfung hat nur einen Haken - man bekommt zwar von der Arbeitsagentur mehrere Formulare, wo man sich als Bedarfsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- oder Einstehensgemeinschaft ausweisen kann - aber keinerlei Erklärung, was das eigentlich bedeutet. Auf dem Formblatt zur Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft findet sich zwar ein winziges Kästchen - man muß etwas länger danach suchen - wo man ankreuzen kann, nicht in solchen besagten Gemeinschaften zu leben. Das wird aber dann mit der Aufforderung verknüpft selbst ausführlich darzulegen, warum die "Vermutung" nicht zutrifft. Weitere Erläuterungen dazu sucht man vergebens.

Kein Wunder, wenn viele Hartz IV Empfänger völlig ratlos vor diesen Fragebögen stehen, zumal weder die Bedeutung der Begrifflichkeiten - was z.B. unter einer "Einstehensgemeinschaft" zu verstehen ist - noch irgendwelche Kriterien angegeben werden, anhand derer eine Zugehörigkeit überhaupt beurteilt wird. Die Zwangslage wird für einfache WG-Bewohner schnell ersichtlich. Iimmerhin wird man es seinen Mitbewohnern kaum zumuten können, künftig für den Lebensunterhalt des Betroffenen aufzukommen, nur weil man es mehr als ein Jahr miteinander "ausgehalten" hat.

Da die Arbeitsagentur keine Anstalten macht die Betroffenen zu informieren, will ich Ihnen hier einen Link zu einer Seite empfehlen, die umfassend zu diesem Thema Auskunft gibt. Es ist die Seite "Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft" von tacheles-sozialhilfe.de auf der Sie Ihren Informationshunger umfassend stillen können. Hier werden nicht nur Begriffe erklärt, sondern Sie erhalten auch Hilfestellungen zu allen möglichen Problemstellungen bzw. Ratschläge, wie Sie sich selbst kompetent gegenüber der Arbeitsagentur rechtfertigen können.

Die Informationen sind gut aufbereitet und relativ leicht verständlich zusammengestellt, so daß sich jeder Hartz IV Empfänger ein konkretes Bild davon machen kann, um was es bei dieser Prüfung überhaupt geht bzw. welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen, die eigene Wohnsituation und Lebensverhältnisse verständlich darzustellen. Das Dokument ist zwar recht ausführlich - d.h. umfasst etwa 20 DinA4-Seiten Text - dafür wird das Thema aber so ausführlich erklärt, daß sich jeder nach dieser Erläuterung ein klares Bild davon machen kann, was vom ihm gefordert wird.

Ich hoffe Ihnen mit dieser kleinen Hilfestellung einiges an Ärger und Mißverständnissen ersparen zu können. Vielleicht hilft es Ihnen nicht in irgendwelche Fallen zu stolpern, die ansonsten aufgrund von mangelnder Information vorprogrammiert wären.

Viel Erfolg bei der kompetenten Darstellung Ihrer Lebenssituation!

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