Mehr Rechte für Verbraucher

23.02.2002
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Kate Book

Seit Januar 2002 haben die Verbraucher wesentlich mehr Rechte.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Für fehlerhafte Ware haftet der Verkäufer bis zu 2 Jahre nach dem Kaufzeitpunkt. Er haftet auch für falsche Werbeaussagen. Die verlängerte gesetzliche Garantie gilt nur für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen werden. Vorher muss die längere Garantie schriftlich vereinbart werden.
  2. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird automatisch unterstellt, ein Fehler habe schon beim Kauf existiert. Später muss der Kunde den Beweis erbringen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war. Gebrauchte Waren müssen mit 1 Jahr Mindestgarantie verkauft werden. Das gilt jedoch nur für gewerbliche Verkäufer. Privatgeschäfte unterliegen keiner Garantie.
  3. Im Garantiefall kann der Käufer Ersatz oder kostenlose Reparatur verlangen. Sollte das zweimal scheitern oder zu lange dauern, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Kauf rückgängig machen. Bei geringfügigen Mängeln ist nur die Minderung möglich.

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