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Gebrauchtwagenkauf - Kennen Sie Ihre Rechte?

von  Tony Kühn

Homepage: www.philognosie.net

Datum: 15.06.2002

Mehr Rechte durch die EU-weite Angleichung des Kaufrechts zum 1. Januar 2002 für private Gebrauchtwagenkäufer.

Das neue Kaufrecht ab 2002 - Die wesentlichen Punkte auf einen Blick:

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr nach Kaufübergabe und darf nicht eingeschränkt werden.
  • Beweislastumkehr bei der Reklamation von Fahrzeugmängeln innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf: Die Beweislast liegt künftig beim Händler.
  • Berechtigte Mängel sind vom Händler auf seine Kosten vollständig nachzubessern.

Diese Daten entstammen der offiziellen TÜV Nord Infostelle für Gebrauchtwagenkauf.

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