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Gebrauchtwagenkauf - Kennen Sie Ihre Rechte?
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von Tony Kühn
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Homepage: www.philognosie.net |
Datum: 15.06.2002
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Mehr Rechte durch die EU-weite Angleichung des Kaufrechts zum 1. Januar 2002 für private Gebrauchtwagenkäufer.
Das neue Kaufrecht ab 2002 - Die wesentlichen Punkte auf einen Blick:
- Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr nach Kaufübergabe und darf nicht eingeschränkt werden.
- Beweislastumkehr bei der Reklamation von Fahrzeugmängeln innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf: Die Beweislast liegt künftig beim Händler.
- Berechtigte Mängel sind vom Händler auf seine Kosten vollständig nachzubessern.
Diese Daten entstammen der offiziellen TÜV Nord Infostelle für Gebrauchtwagenkauf.
Legende: 5: super - bis 1: erträglich
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