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Geschichte: Kennen Sie die Hexenverfolgung in Europa? - Wissenstest

von  Aris Rommel

Homepage: www.philognosie.net

Datum: 13.02.2007




Der sogenannte Hexenwahn tobte etwa von 1350 bis 1756 durch Deutschland - also etwa 400 Jahre!
Nach der Anerkennung des Christentums als Staatsreligion des römischen Reiches war es mit der Toleranz gegenüber Heiden vorbei. So wurden Ketzer über 1000 Jahre lang von der Kirche verfolgt und hingerichtet.
Die Hexenverfolgung war nur ein relativ kurzlebiges Phänomen in Europa, das weniger als 50 Jahre andauerte.
Die Verfolgung von Hexen ist ein Mythos aus Märchen und Fabeln, der in der Realität so nie stattgefunden hat.


Was schätzen Sie?


Hexen wurden nur in stark römisch-katholisch geprägten Landstrichen verfolgt.
Die Hexenverfolgung entvölkerte in Europa ganze Landstriche und übertrifft die Zahl der Opfer des "Holocaust" bei weitem.
Die meisten der angeklagten "Hexen" wurden lediglich mit geringfügigen "Bußen" belegt oder mit "Wallfahrten" bestraft. Todesopfer sind daher so gut wie keine zu beklagen.
Es gibt keine exakten Zahlen - Schätzungen schwanken zwischen 60 000 bis hin zu über einer Million Opfern.



Die päpstliche Anweisung zur Hexenverfolgung wurden unter dem Namen "Todesbulle" bekannt.
Papst Innozenz VIII. verfaßte keine derartige "Bulle" - im Gegenteil - er gilt heute noch als stärkster Gegner der Hexenverfolgung.
Es handelt sich um die sogenannte "Hexenbulle" (lat. Summis desiderantes).
Da Hexen vor allem auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, nannte man sie die "Brennerbulle".



Ein Hexenhammer bezeichnet ein unheiliges Werkzeug der Hexenzunft, das angeblich zur Durchführung satanischer Rituale benötigt wurde.
Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Buch, in dem die Regeln für die Verfolgung und Vernichtung von Hexen detailliert beschrieben wurden.
Der Hexenhammer ist ein besonders grausames Folterinstrument, das beim "Verhör" einer Hexe zur Anwendung kam.
Als "Hexenhammer" wurde im Volksmund die Bruderschaft der Dominikaner bezeichnet, die als Inquisitoren besonders grausam vorgegangen sind.


Mehrere Antworten können richtig sein!


Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen. (Ex 22,17)
Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben (Lev 19,26; Dtn 10,10)
"... Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn..." - Talionsformel (Vergeltungformel) vom Buch Mose
"Verschone sie nicht, sondern töte Mann und Frau, Kinder und Säuglinge, Rinder und Schafe, Kamele und Esel." (1.Samuel 15,3)


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Martin Luther war ein klarer Befürworter der gerichtlichen Verfolgung von Hexen und Zauberern.
Als Kirchenpolitiker und Seelsorger war ihm die Verfolgung von unschuldigen Gläubigen ein Dorn im Auge.
Luther hat selbst zu diesem Thema nie klar Stellung bezogen. Da er sich selbst jedoch nie aktiv an der Verfolgung von Hexen beteiligte, vermutet man, daß er ein Gegner des Hexenwahns war.
Er hielt die Todesstrafe für "Schadenszauberei" für angemessen. In einer 1526 aufgezeichneten Predigt kommen zudem stark frauenfeindliche Akzente zum tragen.


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Man mußte mindestens ein Todesopfer im direkten Umfeld des Angeklagten benennen können, damit der Aufwand einer Untersuchung gerechtfertig werden konnte.
Man konnte von einer bereits inhaftierten "Hexe" als Mitschuldiger denunziert werden.
Es bedurfte keiner eindeutigen Beweise - oftmals reichte schon ein hartnäckiges Gerücht aus, um einen Menschen anzuzeigen.
Es waren dem Gericht eindeutige Beweise vorzulegen, wie der Beschuldigte sich als "Schadenszauberer" betätigt hatte. Erst wenn dessen Fürsprecher (Anwalt) diese nicht widerlegen konnte, kam es zum Prozeß.


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Unter einer "Hexenprobe" verstand man eine demokratische Abstimmung unter den Richtern, die entscheiden mußten, ob die Anklagepunkte stichhaltig waren.
Bei der Feuerprobe mußte die Angeklagte beispielsweise über 12 rotglühende Pflugscharen gehen. Blieb sie unverletzt - bzw. eiterte die Wunde nicht - war ihre Unschuld bewiesen.
Bei der Nadelprobe wurde in ein sogenanntes Hexenmal gestochen. Wenn die Wunde nicht wie erwartet blutete, war sie als Hexe überführt.
Bei der Wasserprobe wurde die Angeklagte gefesselt und ins Wasser geworfen. Ging sie unter, war sie unschuldig, schwamm sie oben, war sie schuldig.
Die Angeklagte mußte über fundierte Kenntnisse von satanischen Ritualen verfügen, um überführt zu werden.



Für eine endgültige Verurteilung war ein "Geständnis" der Schuldigen nötig. Die Folter erhöhte die Wahrscheinlichkeit ein solches "Geständnis" zu erlangen.
Die Folter wurde als Mittel angesehen, die "Seele" der Angeklagten (analog zur Passion Christi) zu reinigen, damit sie von Satan abließ und in den Himmel kommen konnte.
Folter kam in Hexenprozessen kaum zum Einsatz. Die Angeklagten mußten ihre Verbrechen freiwillig gestehen, damit ein Verurteilung "rechtmäßig" war.
Die Folter war in jener Zeit ein "übliches" Mittel Gefangene zu verhören oder zu bestrafen. Die Art des Vergehens spielte dabei keine Rolle.


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Da man Schwerverbrecher nicht auf dem Friedhof begraben durfte, mußten ihre Leichen vorsorglich eingeäschert werden.
Nach damaliger Auffassung der Kirche hatte das Feuer eine "reinigende Wirkung". Dadurch sollte die Seele gerettet werden.
Da Hexerei als besonders schweres Verbrechen galt, sollte der Körper der Hexe ganz vom Erdboden getilgt werden.
Bei der Hinrichtung der Hexe spielte es überhaupt keine Rolle, welche Methode zur Anwendung kam. Der Scheiterhaufen ist lediglich die bekannteste - aber nicht die häufigste - Hinrichtungsmethode gewesen.



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