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Verfolgt man die Daten aus den Geschichtsbüchern, so wurden Hexen ab etwa 1350 bis zum Ende des 17. Jahrhunderts verfolgt und hingerichtet. Auf deutschem "Reichsboden" fand die letzte nachweisliche Hexenhinrichtung 1756 in Landshut - Niederbayern - statt. Als letzte Hexe Europas wird oft Anna Göldi genannt, die in der Schweiz 1782 den Tod fand.
Aus Großbritannien ist sogar noch eine Hexenverurteilung von 1944 überliefert. Dort wurde Helen Duncan zu 9 Monaten Gefängnis wegen Hexerei verurteilt. Aber immerhin verließ sie das Gefängnis lebendig.
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Wenn man nach der Anzahl der Opfer der Hexenverfolgung in verschiedenen Geschichtsbüchern forscht, wird man keine exakten Zahlen finden. Da man damals weder genau Buch führte, noch davon ausgegangen werden kann, dass alle Aufzeichnungen über die Jahrhunderte erhalten geblieben sind, schwanken die Schätzungen zwischen ca. 60000 bis über eine Million Opfer.
Interessant ist, dass fast 80% der aufgezeichneten Hexenprozesse Frauen betrafen. Letztlich war jedoch niemand vor der Verfolgung sicher, denn unter die restlichen 20% fallen auch Männer, Kinder und Tiere.
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Im Jahre 1484 verfasste Heinrich Institoris die berühmt berüchtigte Hexenbulle (Summis desiderantes), die Papst Innozenz VIII. unterzeichnete. Damit gab es endgültig eine von höchster Stelle sanktionierte Legitimation für die Verfolgung von Hexen. Den größten Einfluss übte die Hexenbulle zwar in katholischen Ländern aus, wurde aber auch von allen anderen westlichen Kirchen akzeptiert.
So brannten die Scheiterhaufen der lutherischen, reformierten, anglikanischen und puritanischen Kirchen nicht weniger hoch, als die der katholischen Kirche. Einzig die Ostkirchen lehnten eine Beteiligung an der Hexenverfolgung ab. Die Bulle erlangte ihre enorme Bekanntheit vor allem durch das Buch "Hexenhammer".
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Mit dem Begriff "Hexenhammer" (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Buch des Dominikaners Heinrich Kramer gemeint. In diesem Buch sollen mit einer vermeintlich "wissenschaftlichen Argumentation" Vorurteile gegenüber Hexen belegt werden. Es wurden klare Regeln für die systematische Verfolgung und Vernichtung von Hexen festgelegt. Mit den dort aufgeführten "Beweisen" und "Rechtfertigungen" konnten die Inquisitoren ihre grausame Praxis offiziell legitimieren.
Der Hexenhammer zählt heute zu den bestialischen Machwerken der Weltliteratur, dessen Blutspur sich fast 400 Jahre lang durch die Geschichte und Kultur Europas zog und bis heute bleibende Spuren hinterließ. Leider haben es viele westliche Kirchen bis heute versäumt, sich von dessen Inhalt zu distanzieren und sich dadurch ihrer eigenen dunklen Vergangenheit zu stellen.
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Wenn man nach einer Rechtfertigung für die Hexenverfolgung sucht, welche die Kirche aus der Bibel ableitete, so trifft man häufig auf die beiden Zitate:
Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen. (Ex 22,17)
Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben (Lev 19,26; Dtn 10,10)
Wenn man bedenkt, dass in ca. 600 Bibelstellen von Gewalt (Vergewaltigung, Mord etc.) durch Menschen die Rede ist und in ca. 1000 Stellen Gewalt durch Gott thematisiert wird - scheint uns heute diese Auswahl der Zitate recht willkürlich zu sein. Hinzu kommt, dass die Bibel nicht an allen Stellen Zauberei oder Magie verteufelt. So sucht König Saul Rat bei der "Hexe von Endor" (1. Buch Samuel, 28,5-25) oder die hl. drei Könige (Magi) (Mt 2,1-2) huldigen dem Christuskind.
Hexen im Sinne der Hexenbulle oder des Hexenhammers kennt die Bibel nicht. Diese Tatsache hinderte die "Hexentheoretiker" jedoch nicht, die genannten Zitate als "Beweis" für den Hexenkult anzusehen bzw. harte Strafen zu fordern.
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Sowohl Martin Luther als auch Calvin waren aktive Befürworter der Hexenverfolgung. Luther sprach sich nicht nur für eine gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen aus, sondern forderte auch eindeutig die Todesstrafe für jede Art der "Schadenszauberei".
In einer vom 6.Mai 1526 aufgezeichneten Predigt kommen zudem stark frauenfeindliche Akzente hinzu. So fordert er alleine in dieser Predigt fünfmal dazu auf, dass "sie zu töten sind" (Predigt 6.Mai.1526, WA 16, 551f). Zugute halten kann man ihm lediglich, dass er sich selbst infolge der Ereignisse nicht als eifriger Hexenjäger erwiesen hat.
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Um einen Hexenprozess in Gang zu setzen, bedurfte es keiner eindeutigen Beweise. Manchmal reichte ein hartnäckiges Gerücht oder man wurde von einer bereits inhaftierten "Hexe" denunziert. Ein Recht auf eine Verteidigung - also einen Fürsprecher oder Anwalt - hatte man nicht.
Die Inquisitoren gingen davon aus, dass Hexen nicht alleine agieren, sondern in einer Art Geheimbund organisiert waren. Daher wurden von der Angeklagten unter Folter verlangt, die Namen von weiteren "Hexen" preiszugeben. Verständlicherweise waren aufgrund der Folter solche Denunziationen sehr wahrscheinlich.
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Unter einer Hexenprobe verstand man eine Art "Gottesurteil", das die Angeklagte belasten bzw. freisprechen konnte. Obwohl Hexenproben für offizielle Gerichtsverfahren verboten waren, kamen sie dennoch immer wieder zur Anwendung.
Neben den bereits in den Antwortoptionen genannten Wasser-, Feuer- und Nadelproben gab es noch die Tränen- bzw. Wiegeprobe. Bei der Tränenprobe wurde die Angeklagte aufgefordert zu weinen, da man davon ausging, dass Hexen nicht weinen können.
Bei der Wiegeprobe wurde die Frau gegen ein vorher festgelegtes Gewicht gewogen. Wenn sie zu wenig wog, konnte das als Indiz für ihre Schuld ausgelegt werden.
Allerdings konnte man bei keiner dieser "Proben" vorher sagen, ob das Ergebnis für das Urteil relevant war. Da es oft schon bei der "Hexenprobe" selbst zum Tod der Angeklagten kam, kann man allein den Titel "Probe" in diesem Kontext als ziemlich sarkastische Wortwahl bezeichnen.
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Die Phase im Hexenprozess, in der die Folter zur Anwendung kam, bezeichnete man als "peinliche Befragung". Normalerweise war die Folterung von Schwerverbrechern auf eine Stunde begrenzt, was bei den Hexenprozessen jedoch wegfiel, da man es als "crimen exceptum" (Ausnahmeverbrechen) ansah.
Ebenso fiel die sonst übliche Regel - einen Angeklagten für ein "Geständnis" nur 3 Mal foltern zu dürfen - weg. Der Grund für diese Tortur war in der frühen Neuzeit die Regel, dass kein Angeklagter ohne ein Geständnis verurteilt werden durfte. Insofern erhöhte die Folter die Wahrscheinlichkeit ein solches Geständnis zu bekommen erheblich.
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Nach der damaligen Auffassung der Kirchen hatte das Feuer eine reinigende Wirkung. Man versuchte dadurch die Seele der Hexe zu retten, weshalb diese Todesart von den Inquisitoren auch als "Akt der Liebe" angesehen wurde.
Ein anderer Grund diese Todesart zu wählen, ist eine Textstelle aus der Bibel. Dort wird die Stadt Sodom erwähnt, wo die Sodomiten in den Flammen umkamen. Darin sah man ein Gleichnis zur Sündhaftigkeit, die in einem Regen aus Feuer und Schwefel vertilgt wird.
Da man die Hexerei als besonders schweres Verbrechen ansah, hielt man es für angebracht, den Körper des Delinquenten vollständig vom Erdboden zu tilgen.
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Leider kommt es in unserer Zeit immer noch zur Verfolgung von Hexen. Im Norden Südafrikas werden jedes Jahr Hunderte Menschen der Hexerei angeklagt und durch den Mob getötet. In Tansania werden heute noch Frauen der Hexerei bezichtigt und getötet oder verstümmelt. Es gibt sogar einige afrikanische Staaten, die ausdrücklich strafrechtliche Verfolgungen gegen Hexerei vorsehen. Aber auch in Südamerika wurden in jüngster Zeit noch Fälle von Hexenverfolgung bekannt. (Quelle Wikipedia - Artikel "Hexenverfolgung")
Die Hexenverfolgung in Europa mag endgültig in den Analen der Geschichte begraben sein, aber weltweit gesehen, sind leider immer noch Ausläufer dieser grausigen Tradition zu beklagen.
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Thema: 4.6 | Information: 4.6 | Verständlichkeit: 4.6 |
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