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Wer denkt, daß nur kommerzielle Sites ein Impressum brauchen, liegt nach dem neuen Internetrecht falsch. Ein Bekannter von mir durfte vor kurzem die Erfahrung machen, daß ein "Abmahnungsinstitut" (Name lasse ich hier raus) ihm eine Rechnung über 250 EUR stellte, da sein Impressum (Anbietererkennung) auf seiner privaten Homepage unzureichend war. Zur Information sei im folgenden kurz der Gesetzestext erwähnt, wobei Sie selbst prüfen können, ob ihre Homepage unter die Impressumspflicht fällt oder nicht.
Wann ist eine Anbietererkennung erforderlich?
Eine
Anbieterkennung nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) muß derjenige auf seiner Website
führen, der geschäftsmäßig einen Teledienst betreibt. Teledienste sind zum Beispiel
Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen,
Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder
Börsendaten), Telespiele, Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive
Angebote im Internet. Um als geschäftsmäßig betriebener Teledienst zu gelten,
ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, was zunächst überraschen
mag. Als "geschäftsmäßig" ist es anzusehen, wenn ein Anbieter mit der Absicht
handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von
Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern. Da es auf eine Gewinnerzielungsabsicht
nicht ankommt, fallen unter diesen Begriff also auch öffentliche oder gemeinnützige
Unternehmen wie z.B. Museen, Bibliotheken etc. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
hingegen ist ein geschäftsmäßiges Handeln nicht gegeben; hier fehlt es an der
erforderlichen Nachhaltigkeit.
Falls Sie eine kommerzielle Site betreiben, ist eine korrekte Anbietererkennung unbedingt nötig. Bei privat betriebenen Homepages bewegt man sich in einer Grauzone - im Zweifelsfall würde ich trotzdem zu einer Anbietererkennung (Impressum) raten, da man in diesem Fall immer auf der sicheren Seite steht.
Wie gestaltet man eine Anbietererkennung (Impressum)?
Keine Panik - wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ein Impressum korrekt schreiben, können wir Ihnen weiterhelfen. Wir haben im folgenden einen Link von Anbietererkennung.de gesetzt, in dem Beispiele für Anbietererkennungen für alle relevanten Angebotsarten im Internet gesammelt sind. Hier können Sie sich in Ruhe die Beispiele ansehen und das für Sie relevante Beispiel leicht als Vorlage nutzen. Sie finden diese Beispiele unter:
Anbietererkennung.de (die Beispiele sind in der Mitte des Dokumentes unter dem Titel "Wo findet man Muster-Anbietererkennungen?")
Der Text ist empfehlenswert, um zu entscheiden, ob und welche Art der Anbietererkennung Sie für Ihre Page brauchen. Außerdem bietet die Mannheimer "digitale informationssysteme gmbh" unter der Adresse www.digi-info.de/webimpressum einen Assistenten (d.h. ein Frage-Antwort-Tool) an, mit dessen Hilfe sich die benötigte Anbieterkennung bequem erstellen läßt.
Nach diesen Infos sollten Sie einfach entscheiden und leicht ein brauchbares Impressum zusammenstellen können. Für die Zukunft sollte dann Ihre Page vor ominösen "Abmahninstituten" sicher sein - schließlich sind für viele Beträge von 250 EUR kein Pappenstil.
Wert 3.7 |
Thema: 3.4 | Information: 3.8 | Verständlichkeit: 3.8 |
| Stimmen: 5 | Legende: 5: super - bis 1: erträglich |
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