Ein Ehrentitel wird aufgrund einer Leistung verliehen. Die Verleihung wird von einer Institution vorgenommen, d.h. Ehrentitel können nicht durch eine Prüfung oder Ausbildung erworben werden. Einige Beispiele dafür:
Ein Beispiel für die Anhäufung von Titeln wäre: Der Ehrentitel wird vor dem Berufstitel genannt, es folgt der akademischen Titel und zuletzt der Name der Person.
Sie werden hier der Vollständigkeit halber nur kurz erwähnt, denn vermutlich werden Sie nicht viel mit ihnen zu tun haben. Adelstitel ersetzen "Frau" bzw. "Herr". In der schriftlichen oder mündlichen Ansprache verwenden Sie also nicht: Frau Baronin Schmidt, sondern Baronin Schmidt.
Beispiel für die richtige Reihenfolge verschiedener Arten von Titeln: Herr oder Frau - Ehrentitel - Berufstitel - Akademischer Titel - (Vor-) und Nachname.
Die Bezeichnung "Fräulein" ist heute nicht mehr angebracht. Selten trifft man Frauen, die auf dieser Anrede bestehen. Es handelt sich dabei vermutlich um ältere und ledige Frauen. Akzeptieren Sie auf jeden Fall ihren Wunsch mit "Fräulein" angesprochen zu werden.
Ansonsten gilt für volljährige Frauen, dass sie mit "Frau" angesprochen werden. Auch die Bezeichnung "Gnädige Frau" ist nicht mehr zeitgemäß (außer in Österreich). Hat eine weibliche Ansprechperson einen Titel, so kann er in der weiblichen Form gebraucht werden, z.B. Frau Architektin Schmidt.
Doch es gibt auch viele Frauen, die mit der männlichen Form angesprochen werden wollen, in diesem Beispiel: Frau Architekt Schmidt. Es ist nicht immer einfach, die richtige Form zu finden. Gehen Sie daher nicht routinemäßig vor, sondern fragen Sie nach, wie die betreffende Person genannt werden will.
Haben Sie keine Gelegenheit dazu, verwenden Sie die weibliche Form des Titels, sofern es eine weibliche Form dafür gibt. Das ist beispielsweise bei "Doktor" nicht üblich.
Ehepartner werden am besten getrennt voneinander angesprochen. Denken Sie daran, dass der akademische Titel nur beim Titelinhaber gebraucht wird. Vermeiden Sie Ausdrücke, wie "Gatte bzw. Gattin", "Gemahl bzw. Gemahlin". Das wirkt plump, staubig und veraltet. Ein Beispiel für die schriftliche Form der Anrede: "Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Schmidt, sehr geehrte Frau Dr. Schmidt-Huber".
Normalerweise nutzen Sie das allgemein gebräuchliche: "Sehr geehrte Frau ..." bzw. "Sehr geehrter Herr ...". Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn es sich um sehr hochgestellte Persönlichkeiten handelt. Das ist bei einem Schreiben an den Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin der Fall. Hier wird Folgendes empfohlen: "Hochverehrter Herr Bundespräsident" bzw. "hochverehrte Frau Bundespräsidentin".
Bischöfe oder Erzbischöfe werden als Exzellenz angeprochen (mündlich). Schriftlich: "Exzellenz, Hochverehrter Herr Bischof". Auch Botschafter bzw. Gesandte werden mit Exzellenz angesprochen (schriftlich und mündlich). Schriftlich gibt es zwei Möglichkeiten: entweder nur "Exzellenz" oder "Sehr geehrter Herr Botschafter". Kardinäle werden mit "Eminenz" angesprochen. Hier soll es schriftlich heißen: "Eminenz, Hochwürdigster Herr Kardinal".
Soweit zu einigen Sonderfällen. Es können nicht alle Fälle in diesem Artikel behandelt werden. Allein die Adelstitel und ihre Besonderheiten würden vermutlich einige Seiten füllen. Es mag Fälle geben, wo man sich mit der Anrede nicht sicher ist. Erkundigen Sie sich daher vorher, gerade wenn Sie mit hochrangigen Persönlichkeiten zu tun haben, wie diese angesprochen werden, z.B. indem Sie im genealogischen Handbuch des Adels nachschlagen, das in größeren Bibliotheken zu finden ist.
Viel Erfolg im persönlichen Umgang mit Ihren Mitmenschen!
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