Grundsätzlich gilt, dass der Ranghöhere dem Rangniedrigen das "Du" anbietet.
Im Berufsleben:
Im privaten Leben:
Hier kommt es auf den Kontext der Situation an. Es sind manchmal Beobachtungen nötig, um die richtige Form zu finden. Im privaten Bereich kann das Anbieten des "Du" normalerweise zwanglos erfolgen.
Ein Bruderkuss ist meist nicht mehr vonnöten und darf durchaus abgewehrt werden, vor allem wenn Sie eine Frau sind. Das alte Ritual eines Kusses oder Bruderschaftstrinkens wird manchmal noch praktiziert, ist aber nicht mehr Pflicht.
Überlegen Sie selbst, was Sie angemessen finden, ob Sie darauf anstoßen wollen, ob es alkoholische Getränke oder ein Fruchtsaft sein soll. Auch ein Händedruck oder Wangenkuss ist eine Möglichkeit das "Du" zu besiegeln.
Achten Sie jedoch beim Anbieten des "Du" auf Ihren Ton und Ihre Einstellung, dem anderen die Möglichkeit zu geben mit einem "Nein" zu reagieren. Vor allem im Berufsleben dürfte das wichtig sein, denn hier gibt es viele Gründe mit einem "Nein" zu antworten, die meistens nichts mit mangelnder Sympathie zu tun haben. Überlegen Sie sich eine Formulierung, die dem anderen die Möglichkeit offen hält, eine Ablehnung zu äußern, ohne dass er sein Gesicht verliert. Das gilt auch für Sie.
Ein Beispiel für eine solche Formulierung: "Wir kennen uns nun schon so lange. Ich hätte nichts dagegen und würde mich freuen, wenn wir beide zum "Du" übergehen würden. Wenn Sie das nicht wollen, sagen Sie es mir bitte. An unserer guten Beziehung wird sich daran nichts ändern." Oder: "Wir kennen uns zwar noch nicht lange, doch wir kommen miteinander so gut aus, dass ich mich darüber freuen würde, wenn wir zum "Du" übergehen. Wenn Sie zu den Menschen gehören, die das aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht möchten, akzeptiere ich das voll und ganz. An unserer Beziehung wird sich daran nichts ändern. Was halten Sie davon?"
Ja, keiner sollte sich gezwungen fühlen ein "Du" annehmen zu müssen. Bedenken Sie, dass der andere Ihr Angebot freiwillig annehmen soll und nicht aus falsch verstandener Höflichkeit Ihrem Wunsch nachgibt. Der andere sollte sich über Ihr Angebot freuen und Ihnen auch ehrlich darauf antworten können, auch wenn er es nicht annehmen will. Das gilt auch für Sie selbst.
Wenn Ihnen jemand das "Du" anbietet, Sie das aber nicht möchten, gehen Sie bei Ihrer Absage vorsichtig und höflich vor. Teilen Sie dem anderen mit, dass Sie sich über das Vertrauen und das Angebot freuen, dass Sie aber Schwierigkeiten mit anderen Kollegen befürchten, wenn Sie das Angebot annehmen. Es gibt viele Gründe ein "Du" abzulehnen. Nennen Sie dem anderen Ihre Gründe freundlich, auch das Formulieren von grundsätzlichen Prinzipien ist hier sehr hilfreich, so dass der andere Sie nachvollziehen kann. Ein einfaches: "Nein, das will ich nicht" - empfiehlt sich hier nicht, außer Sie bezwecken damit, dass der andere in Zukunft den Kontakt zu Ihnen vermeidet.
Wenn Sie noch etwas Zeit brauchen, um zu überlegen, ob Sie das "Du" annehmen wollen, sagen Sie das Ihrem Gegenüber. Doch rechnen Sie nicht damit, dass er Ihnen das "Du" nochmal anbieten wird. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen. Wenn Sie dann zu einem "Du" übergehen wollen, müssen Sie nun selbst die Initiative übernehmen, den anderen anzusprechen.
Ein "Du" zurückzunehmen, ist sehr schwer, vor allem, wenn man weiterhin einen guten Kontakt zum anderen halten will. Dennoch kann es manchmal nötig sein, z.B. um eine Distanz, die vor allem im beruflichen Bereich wichtig sein kann, zu signalisieren.
Doch mit Sicherheit wird der andere eine größere Distanz zu Ihnen empfinden als jemand, mit dem Sie noch nie per Du waren. Ein Zurückkehren zum "Sie" sagt dem anderen normalerweise, dass man ihn aus dem Kreis der Vertrauten ausschließt und nichts mehr mit ihm zu tun haben will.
Es gibt nur eine Ausnahme, wo ein "Du" relativ problemlos zurückgenommen werden kann. Das betrifft alle feucht-fröhlichen Feiern in Ihrem Betrieb, unter teils massivem Einfluss von Alkohol. Wurde Ihnen von Ihrem Chef das "Du" angeboten, warten Sie den nächsten Arbeitstag ab und bleiben Sie unbedingt beim "Sie". Macht Sie Ihr Chef auf das "Du" aufmerksam bzw. duzt er Sie weiterhin, ist das "Du" besiegelt. Jede Firma kennt solche Situationen - sie ist ein Klassiker. Umgekehrt können Sie als Chef ein alkoholbedingtes Du-Angebot durch Ihre Anredeform am nächsten Tag zurück nehmen, indem Sie Ihren Mitarbeiter, wie gewohnt, siezen. Werden Sie darauf angesprochen, nennen Sie Ihre Gründe.
Klären Sie das aber so früh wie möglich, am nächsten Tag, bzw. bei der nächsten Gelegenheit, auf alle Fälle aber sehr schnell. Nur dann wird es verhältnismäßig einfach sein zum "Sie" zurückzukehren. Unter Alkoholeinfluss wird sich schnell verbrüdert und das Denken fällt schwerer, welche Konsequenzen ein "Du" haben kann. Das können Menschen normalerweise sehr gut nachvollziehen.
Auch wenn Sie zu den Menschen gehören, die gerne und schnell duzen, beachten Sie, dass das in bestimmten Kontexten als Beleidigung und Diskriminierung aufgefasst werden kann.
Bei folgenden Personengruppen sollten Sie mit dem Duzen vorsichtig umgehen:
Bei folgenden Personengruppen wirkt Duzen schnell diskriminierend:
Damit kommen wir zum Ende dieses Artikels. Einen abschließenden Merksatz sollten wir uns alle verinnerlichen: Unabhängig davon, ob wir andere Menschen duzen oder siezen - sie verdienen unseren Respekt.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen respektvollen Umgang mit anderen Menschen!
Wert 4.6 |
Thema: 4.6 | Information: 4.7 | Verständlichkeit: 4.6 |
| Stimmen: 7 | Legende: 5: super - bis 1: erträglich |
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