Suchbegriff eingeben
Als (zukünftiger oder zeitweiliger) Empfänger der ALG II Grundsicherung, stehen Sie vielleicht erstmalig vor dem Problem, daß der Gesetzgeber der Höhe ihres Vermögens und Grundbesitzes, das Sie im Verlauf Ihres berufstätigen Lebens erworben haben, Grenzen setzt. Wieviel Sie noch besitzen dürfen und wann geschenkter Grundbesitz oder Vermögen in Ihr Eigentum übergehen sollte, sind dabei relevante Fragen deren Klärung Ihnen im Vorfeld viel Geld sparen könnte.
Als
ALG II Empfänger dürfen Sie über Vermögen unter nachfolgend genannten Kriterien
verfügen. Überschreitet Ihr Vermögen die Freibeträge, wird es von den Leistungen
des Sozialamtes abgezogen (angerechnet) und als Einkommen gewertet, das Sie
verbrauchen müssen, um überhaupt oder weiterhin ALG II zu beziehen.
Privilegiertes
Vermögen umfaßt Mobilien und Immobilien und ist, sofern es innerhalb der u.
g. Freigrenzen/-beträgen liegt, vom Gesetzgeber geschützt. Kurz: Niemand kann
es Ihnen wegnehmen oder als Einkommen anrechnen, das Sie verbrauchen müssen.
Dazu zählen:
Beziehen
Sie zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbes ALG II, wird das zu übertragene
Eigentum/Vermögen als Einkommen bewertet und ab der o. g. Freigrenzen angerechnet.
Die Bewertungskriterien orientieren sich nach Kaufpreistabellen der ARGE auf
Basis des Grundbuchamtes.
Unbebaute Grundstücke (Acker, Wiese)
Die Grundstücke werden mit ca. 45 ct. pro m² angesetzt und die Summe als Einkommen bewertet.Bauland, bebaute Grundstücke
Ganze 40 € im ländlichen Bereich, bis 100 €pro m² im städtischen Bereich werden als Bewertungsmaßstab angesetzt.
Tip: Warten Sie mit der Eigentumsübertragung bis Sie wieder berufstätig
sind! Eigentumsübertragungen sollten während der Berufstätigkeit stattfinden.
Eigentümer sind Sie erst dann, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind, das kann
durchaus bis zu 6 Monaten dauern.
Werden Sie als Berufstätiger Eigentümer an Grundbesitz/Immobilien, so gilt für
den Fall eines künftigen ALG II Bezugs Ihr Grundbesitz/Immobilien innerhalb
der genannten Freigrenzen/-beträge nicht als Einkommen, sondern als geschütztes
privilegiertes Vermögen, das Sie behalten können.
Klären Sie frühzeitig Ihre Vermögensverhältnisse, sonst beschenken Sie den Gesetzgeber :).
Da sich die Gesetzeslage schneller ändert als Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, sollten Sie sich im konkreten Fall bei Arbeitslosenverbänden/- initiativen und Rechtsanwälten informieren, bevor Sie Ihren Antrag stellen oder Eigentümer werden.
Hierzu habe ich Ihnen ein paar nützliche Links herausgesucht:
Viel Erfolg bei Ihrer Planung!
Wert 3.7 |
Thema: 4 | Information: 3.5 | Verständlichkeit: 3.7 |
| Stimmen: 19 | Legende: 5: super - bis 1: erträglich |
||
| Views: 30451 | |||
Keine Beiträge vorhanden.